Die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hatten schon im Vorfeld für Aufregung in den Medien und der Öffentlichkeit gesorgt. Trotz heftiger Proteste wurden die Neuregelungen zum Jahresende 2007 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Vereinzelte Gegenstimmen der Grünen, der FDP sowie aus der Linksfraktion änderten daran nichts. CDU, CSU und SPD konnten sich mit absoluter Stimmenmehrheit durchsetzen.
Was das Gesetz bewirkt
Für insgesamt sechs Monate sollen sämtliche Festnetz-, Handy- und Internetverbindungsdaten aller Bundesbürger protokolliert werden. Inhalte werden bisher nicht gespeichert, im Falle von Mobiltelefonaten und Kurzmitteilungen fließt aber auch der Aufenthaltsort des Nutzers in die Datensammlung ein, so dass für die deutschen Sicherheitsbehörden auf Anfrage im Verdachtsfall jederzeit nachprüfbar ist, wer wann wo mit wem in Kontakt stand. Das Innenministerium prüft derzeit, ob es möglich ist, auch der Schweigepflicht unterliegende Personen wie beispielsweise Ärzte oder Juristen überwachen zu lassen. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begründet die Maßnahmen mit dem zunehmenden Sicherheitsbedarf der deutschen Bevölkerung und der seiner Ansicht nach gestiegenen Gefahr von Terroranschlägen. Sicherheitsexperten hingegen halten die existierenden Gesetze zur Strafverfolgung und Prävention für ausreichend. Kritiker werfen Schäuble Populismus vor und eine Politik, die gezielt mit den Ängsten der Menschen spielt. Datenschützer zeigen sich besorgt. Ursprünglich waren die Telekommunikationsunternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten umgehend zu löschen. Ab dem 1. Januar 2009, so das Gesetz, müssen Unternehmen, die sich der Datenspeicherung verweigern, mit empfindlichen Geldstrafen und weiteren juristischen Konsequenzen rechnen.
Basisdemokratischer Widerstand
Der von dem Konstanzer Informatiker Werner Hülsmann gegründete Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält all das für verfassungswidrig. Er kritisiert die massive Beeinträchtigung des Menschenrechts auf Privatsphäre und den verursachten Schaden für unsere „freiheitliche Gesellschaft insgesamt“, spricht zudem dem Anti-Terror-Argument jegliche Legitimation ab, da es relativ einfach sei, die herkömmlichen Kommunikationswege zu umgehen. Am 31. Dezember 2007 reichte er die mit 30.000 Unterschriften größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Mit öffentlichen Demonstrationen, Filmvorführungen und Podiumsdiskussionen und der Bereitstellung umfassenden Informationsmaterials auf ihrer Internetseite gelang es den Bürgerrechtlern, eine beträchtliche Aufmerksamkeit zu generieren. Unterstützung kommt auch von mehreren Parlamentariern und Nichtregierungsorganisationen.
Wird Orwell zur Realität?
Überwachungsgegner erinnern an die Schreckensvision, die der britische Schriftsteller George Orwell in seinem Romanklassiker „1984“ zeichnete: Eine absolute Überwachungsdiktatur, deren radikales System nur überleben kann, indem es seine Bürger mittels lückenloser Medienmanipulation ruhigstellt, Kritiker aus dem Verkehr zieht und durch Folter deren Willen zu brechen versucht, sowie seine machtsichernden Angriffskriege als Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen verschleiert.
Wie geht es weiter?
Das Innenministerium versichert, dass eine Speicherung von Inhalten nicht geplant sei und dass die Behörden nur in begründeten Verdachtsfällen auf die Daten zugreifen dürften. Bürgerrechtler und Datenschützer bezweifeln diese Aussagen. Sie sehen die Gefahr, dass einer lückenlosen Überwachung Tür und Tor geöffnet werde, wenn man bereits die Anfänge kritiklos hinnehme. Zudem sei eine zentrale Datensammlung nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt, und auch größere Unternehmen hätten bereits Interesse an den Daten angemeldet. Der „gläserne Bürger“ rücke näher. Dem Einzelnen werde die Kontrolle über seine Personenbezogenen Daten genommen. In den USA sind ähnliche Überwachungsgesetze bis hin zur in Deutschland ebenfalls geplanten Sammlung biometrischer Informationen bereits Realität.
Derweil scheint es aber, dass die Erfolgsaussichten der Klage in Karlsruhe gar nicht mal schlecht stehen. Zwar ist noch nicht bekannt, wann eine Entscheidung fällt. Aber erst im Januar schob das Gericht einer weiteren Idee aus Schäubles Ministerium einen Riegel vor: Das Vorhaben, von Terroristen entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, verstoße gegen das Grundgesetz. Schäuble selbst will zur Not das Grundgesetz ändern lassen. Dabei rollt die nächste Klage bereits auf ihn zu. Sollte er, wie angekündigt, eine staatliche Registrierung der Flugreisen aus EU- in Nicht-EU-Staaten zur Verabschiedung stellen, werde der AK Vorratsdatenspeicherung erneut handeln.
