Einkaufen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags, müssen wir doch etwas zu Essen kaufen und um uns mit Kleidung zu versorgen. Ein weiterer großer Bereich nimmt auch das Kaufen von Konsumgütern, Unterhaltungsmedien und weiteren nicht essentiellen aber gewollten Produkten ein. Dies alles findet man in Geschäften, im spezialisierten Fachhandel oder in Einkaufscentern. Möchte man als Verkäufer eine neue Ladefläche anmieten, um seine offerierten Produkte bestens zur Geltung zu bringen, sollte man einiges bedenken, nicht nur ein guter Laden in exponierter Lauflage ist wichtig, sondern auch ein guter Mietvertag.
Eine Ladenfläche mieten
Ist man auf der Suche nach einer solchen Gewerbeimmobilie, wie beispielsweise eine Ladenfläche in der Hauptstadt oder Ladenräume in gut frequentierter Lage, sollte man diese in Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler tun. Dieser kann nach den angegebenen Wünschen zur Lage, Ladengröße und Preisklasse eine Auswahl aller vakanten Handelsflächen treffen und dazu Exposés zusammenstellen. Konnte man sich nach Besichtigungsterminen für eine passende Ladenfläche entscheiden, kann man an die Details der Ladenmietung gehen und einen Mietvertrag mit dem Eigentümer aufsetzen. Bei diesem Mietvertrag für eine Ladenfläche sollten nicht nur die gesetzlich festgelegten Angaben und Parameter mit enthalten sein, es empfiehlt sich auch, zusätzliche Vereinbarungen im gewerblichen Mietvertrag festzuhalten.
Zusätze zum gewerblichen Mietvertrag
Ein sehr wichtiger Zusatz für einen gewerblichen Mietvertrag ist der Konkurrenzschutz. Darin verpflichtet sich der Vermieter der Ladenfläche keine anderen Immobilien in der Nähe an ein Konkurrenzunternehmen des Mieters zu vermieten. Sollte der Vermieter dies dennoch tun, hat der Mietende Anspruch auf eine Minimierung der Miete, falls er nicht kündigen möchte und in besonders schwerwiegenden Fällen auch gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Diese Zusatzvereinbarung kann man auch nachträglich in bereits bestehende Mietverträge einarbeiten lassen.
Möchte man ein neues Gewerbe oder Geschäft eröffnen, benötigt man nicht nur eine Mietfläche, man muss auch verschiedene behördliche Genehmigungen wie beispielsweise einen Gewerbeschein, eine Registrierung in der Handelskammer oder eine Konzession für den Ausschank von Alkohol (Gaststättengesetz) beantragen. Stellt man bei diesen Anträgen fest, dass die gemietete Immobilie den Geschäftsanforderungen nicht gerecht wird, muss man den Mietvertrag wieder auflösen. Um dabei nicht auf unnötige Hürden zu stoßen, sollte man eine spezielle Klausel für diesen Fall in den Mietvertag mit aufnehmen. Je sorgfältiger dieser formuliert, desto leichter ist die Auflösung des Mietvertrags wegen Unangemessenheit der Mietfläche.
Bei der Auswahl einer passenden Ladenfläche für ein zu eröffnendes Geschäft oder ein kulinarischen Etablissements sollte man nicht nur auf eine gute Lage in einer Einkaufsstraße achten, welche in einer gut frequentierten Gegend liegt, sondern auch auf eine gute Verkehrsanbindung. Auch ein Blick auf die angrenzenden Geschäfte und Läden schadet nicht für eine umfassende Standortbewertung.
