Generell gilt: Der Bundesrat hat viel weniger Macht als der Nationalrat. Die Gesichter und Namen der Bundesrats-Abgeordneten sind weitgehend unbekannt, während die Reden der Nationalrats-Abgeordneten über die heimischen Bildschirme flimmern - dem österreichischen Fernsehen sei Dank. Auch die Wahl des Nationalrates bekommt wesentlich mehr Aufmerksamkeit als jene des Bundesrates: Der Nationalrat, die erste Kammer des Parlaments, wird direkt vom Volk gewählt. Die zweite Kammer, der Bundesrat, wird von den Landtagen - dem Parlament der Bundesländer - beschickt.
Aufgaben des Nationalrates: Gesetzgebung und Kontrolle der Bundesregierung
Der Nationalrat ist vor allem zuständig für die bundesweite Gesetzgebung. Die Hauptarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt. Hier diskutieren Nationalrats-Abgeordnete über Sachthemen, meistens werden auch Experten „von außen“ beratend dazu gezogen. Von September bis Juli treffen sich die Abgeordneten des Parlaments zu den Plenarsitzungen. Sie sind öffentlich und finden in der Regel einmal im Monat an zwei oder drei aufeinander folgenden Tagen statt. In den Plenarsitzungen werden Gesetzesvorschläge diskutiert, verändert und schließlich beschlossen. Am Beginn einer Sitzung ist die Aktuelle Stunde oder einer Fragestunde.
Die zweite, wichtige Aufgabe der ersten Kammer ist die Kontrollfunktion: Der Nationalrat kontrolliert, ob die Bundesregierung auch effizient arbeitet. Die Mittel der Kontrolle umfassen:
- mündlichen Anfragen während der Aktuellen Stunden oder der Fragestunde
- Dringliche Anfragen, die von mindestens fünf Abgeordneten schriftlich eingebracht werden
- Sonderprüfungen des Rechnungshofes.
Zusammensetzung des Nationalrates
Seit 1971 besteht der Nationalrat aus 183 Abgeordneten. Die Abgeordneten setzen sich aus Mitgliedern der Parteien zusammen, die bei den letzten Wahlen mindestens vier Prozent der gültigen Wahlstimmen bekommen haben. Nach den Ergebnissen der letzten Nationalrats-Wahl am 1. Oktober 2006 setzt sich der Nationalrat zusammen aus:
- 68 Abgeordneten von der SPÖ
- 66 von der ÖVP
- 21 von den Grünen
- 21 von der FPÖ
- 7 vom BZÖ.
Auflösung des Nationalrates
Offizielle endet eine Gesetzgebungsperiode nach vier Jahren bzw., nach der Reform von 2007, nach fünf Jahren. Der Nationalrat kann jedoch auch vor seinem offiziellen Ende aufgelöst werden. Vorgezogene Neuwahlen sind möglich wenn sich der Nationalrat selbst mit den Stimmen der einfachen Mehrheit dafür entscheidet, oder wenn das der Bundespräsidenten beschließt – bis heute war letzteres allerdings noch nie der Fall.
Der Bundesrat
Der Bundesrat sorgt primär dafür, dass die Interessen der Länder bei der Bundesgesetzgebung nicht unter dem Tisch fallen. Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates kann selbst Gesetzesvorschläge in den Nationalrat einbringen. Ist der Bundesrat mit Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates nicht einverstanden, so hat er ein Einspruchsrecht, das Veto. Allerdings handelt es sich dabei in der Regel nur um ein „suspensives“ Veto, das heißt: Letztendlich kann sich der Nationalrat gegen den Bundesrat durchsetzen.
Ein absolutes Veto kann der Bundesrat einlegen wenn:
- Verfassungsbestimmungen die Kompetenzen der Länder eingeschränken
- die Rechte der Bundesrates selbst betroffen sind
- Staatsverträge beschlossen werden, die in den selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder eingreifen.
Zusammensetzung des Bundesrates
Der Bundesrat besteht derzeit aus 62 Mitgliedern. Wie die Nationalrats-Sitzungen sind auch die Sitzungen des Bundesrates öffentlich. Je nach Größe des Bundeslandes sind pro Land unterschiedlich viele Mandate - Sitze - reserviert: Das kleinste Bundesland, das Burgenland, hat derzeit drei Sitze. Das größte, Niederösterreich, ist mit zwölf Sitzen im Bundesrat vertreten. Da die Einwohnerzahl in den Ländern variiert, ist auch die Zahl der Mitglieder im Bundesrat variabel. Die Mandate werden nach jeder Volkszählung, also alle zehn Jahre, neu verteilt. Nach Bekanntgabe der neuen Zahlen beschließt der Bundespräsident, wieviele Sitze im Bundesrat pro Land reserviert werden.
Von den 62 Sitzen gehen derzeit
- 29 an die SPÖ
- 26 an die ÖVP
- 4 an die Grünen
- 3 an Mitglieder ohne Fraktion.
