Das Rentensystem der BRD

Alle reden drüber, kaum einer versteht es. Ein Grundlagentext.

Wer hat's erfunden? Die Literatur ist sich einig: Bismarck war's. Wie er das deutsche Rentensystem erfand. Und wie es bis heute besteht.

Das deutsche Rentensystem stammt aus der Zeit Bismarcks. Es wurde 1889 als Invaliditäts- und Altersversicherung vom damaligen Reichskanzler ins Leben gerufen und war als Mindestversorgung für besonders Bedürftige im Alter sowie für Witwen und Waisen gedacht. Seine Entstehung verdankt es vor allem Bismarcks politischem Kalkül. Er wollte damit der nach seiner Ansicht „aufrührerischen" sozialen Bewegung, die mehr Rechte für die Arbeiter einforderte, den Wind aus den Segeln nehmen. Dennoch schuf er hiermit ein vorbildliches Sozialgesetzgebungswerk, das aber mehr als 100 Jahre nach seiner Erschaffung an seine Grenzen stößt.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen, dem so genannten Generationenvertrag. Das heißt, dass die jeweils arbeitende Bevölkerung mit ihren Beiträgen das Einkommen der nicht mehr arbeitenden Generation sichert, die entsprechend der geleisteten Arbeit ein Recht auf eine angemessene Versorgung im Alter oder bei Invalidität hat.

Die Alterssicherung in der Bundesrepublik stützt sich auf drei Säulen:

- die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (1. Säule),

- die kapitalgedeckte Altersicherung in Form der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) und

- die private Altersvorsorge (3. Säule).

Bei einer Rentenzahlung von 100 Euro entfallen im Durchschnitt 85 Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung. Die private Vorsorge trägt circa zehn Euro, die betriebliche Altersvorsorge circa fünf Euro zur Alterssicherung bei.

Gesetzliche Rente weiter vorn

Die gesetzliche Altersvorsorge leistet den bei weitem bedeutendsten Anteil an der Altersvorsorge. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind, je nach Berufsgruppe oder Arbeitnehmerstatus, verschiedene Organisationen. Arbeiter und Handwerker sind in den Landesversicherungsanstalten versichert. Berufsbezogen sind außerdem die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse. Für die Versicherung der Angestellten ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig, Beschäftigte im Bergbau sind über die Bundesknappschaft versichert. Für Landwirte stehen die landwirtschaftlichen Alterskassen bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur Verfügung.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Die Pflichtversicherung gilt unabhängig von Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Sie kann auch nicht durch eine private Rentenversicherung aufgehoben werden. Auch bei hohem Einkommen bleibt die Versicherungspflicht bestehen, beitragspflichtig ist sie allerdings nur bis zur Höhe der festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wird die Beitragslast gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.

Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung ist je nach Wirtschaftszweig, Größe der Unternehmen und Region sehr unterschiedlich. Zurzeit hat nicht einmal jeder zweite männliche Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, bei den Arbeitnehmerinnen ist die Versorgungsrate noch deutlich niedriger.

Zurzeit zahlen 50 Millionen Menschen in die Rentenkassen ein, 19,5 Millionen Rentner werden mit Einkommen versorgt.

Dennis Schmidt, Dennis Schmidt

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