
- Standesamtsurkunden - S. Schleichert
Seit dem 19. Jahrhundert bis heute werden all unsere für die Ahnenforschung relevanten Ereignisse beim Standesamt registriert: Geburten, Heiraten, Todesfälle. Die Urkunden über unsere Vorfahren können dort angefordert werden. Es ist aber gut, sich vorher darüber klar zu werden, wo genau man das tun sollte und was man beachten muss.
Standesämter sind kommunale Einrichtungen
Im größten Teil des ehemaligen Deutschen Reiches wurden die Standesämter 1876, wenige Jahre nach der Reichsgründung, eingerichtet. Für Preußen galt dies schon 1874. Noch weiter zurück datieren die Zivilstandsregister in den unter Napoleon französisch besetzten Gebieten westlich des Rheins, wo diese von den Bürgermeisterämtern geführten Serien schon um 1800 einsetzen. Grundsätzlich ist das Standesamt Teil der kommunalen Verwaltung. Das bedeutet auch, dass es keine überörtlichen Register gibt, bei denen man anfragen könnte, etwa wenn der Ort der Beurkundung nicht bekannt ist.
Im Prinzip werden die Bücher bis heute bei den Standesämtern vor Ort aufbewahrt, die Urkunden können also dort angefordert werden. Die Adresse ergibt sich im Allgemeinen aus dem Webauftritt der jeweiligen Kommune. In den großen Städten wie etwa Berlin oder Hamburg gibt es allerdings meist mehrere, für bestimmte Bezirke zuständige Standesämter, so dass man im Zweifel zuerst feststellen muss, welches Standesamt genau die Urkunden verwahrt. In ländlichen Gegenden haben sich kleinere Gemeinden häufig zu Verbandsgemeinden zusammengeschlossen, deren Verwaltungen dann auch für die Führung der Standesamtsbücher zuständig sind.
Inhalt der Urkunden
In irgendeiner Form enthalten die Urkunden Angaben über die Herkunft einer Person, etwa Geburtsdatum und -ort, Alter oder Eltern. Mit diesen Informationen ist es dann jeweils möglich, zur nächsten Generation der Vorfahren vorzustoßen und sich auf diese Weise Generation für Generation weiter in die Vergangenheit durchzuarbeiten.
Neben den unmittelbar für das jeweilige Ereignis relevanten Daten enthalten Geburts- und Heiratsurkunden häufig Randvermerke, die Auskunft über den weiteren Verbleib der Personen geben. Eine Geburtsurkunde kann einen Vermerk darüber enthalten, wo und wann die Person geheiratet hat oder gestorben ist. Eine Heiratsurkunde bietet unter Umständen einen Hinweis darauf, wo und wann die Ehe geschieden wurde oder der erste Ehepartner verstorben ist. Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, eine Fotokopie des ursprünglichen Eintrages anzufordern und keine Abschrift, weil bei der Abschrift die Daten aus den Randvermerken meist nicht berücksichtigt werden.
Personenstandsgesetz: Datenschutz und Lagerort
Seit 2009 gilt eine neue Fassung des Personenstandsgesetzes, die für die Ahnenforscher gegenüber der früheren Regelung erhebliche Vorteile, allerdings auch einige Fallstricke bietet. Natürlich handelt es sich bei den standesamtlichen Urkunden um sehr persönliche Daten, die daher auch einem besonderen Datenschutz unterliegen. Jüngere Urkunden dürfen deshalb nur von den betroffenen Personen selbst, ihren direkten Vorfahren und Nachkommen oder aus rechtlichen Gründen angefordert werden - was beispielsweise ausschließt, dass der Ahnenforscher Zugang zur Sterbeurkunde seines vor einigen Jahren gestorbenen Cousins erhält. Für die älteren Jahrgänge gilt seit der Neuregelung aber eine flexible Zeitgrenze: Geburtsurkunden älter als 110 Jahre, Heiratsurkunden älter als 80 Jahre und Sterbeurkunden älter als 30 Jahre können im Prinzip von jedem angefordert werden, sofern der Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht; dazu gehört auch die Ahnenforschung.
Eine Folge des neuen Gesetzes ist es, dass die älteren Bände jenseits der Datenschutzgrenze häufig nicht mehr vor Ort im Standesamt aufbewahrt werden, sondern in den Archiven. In Hessen zum Beispiel sollen alle Bücher in einem neu eingerichteten Personenstandsarchiv zusammengezogen werden, was aber bisher (Stand Anfang 2011) noch nicht vollständig geschehen ist. In vielen Orten wurden die Bücher den jeweiligen Stadtarchiven übergeben. In Berlin hingegen verbleiben die älteren Bücher bei den Standesämtern, unterliegen aber archivrechtlichen Regelungen, wechseln also sozusagen ihren Status. Sofern man weiter wie bisher beim Standesamt anfragt, empfiehlt es sich daher, für den Fall der schon geschehenen Verlagerung der Bücher um die Weiterleitung der Anfrage an die nun verwahrende Stelle zu bitten.
Die Behandlung nach Archivrecht kann es auch mit sich bringen, dass eine Anfrage nach Urkunden aus diesen älteren Beständen sehr viel teurer wird als bisher; während bisher rund 7 bis 10 Euro für eine Urkunde ausreichten, kostet nun eine Urkundenanforderung teilweise um die 30 Euro - teilweise aber auch weniger als vorher, je nach den vor Ort geltenden Regelungen.
Regionale Sonderfälle bei den standesamtlichen Urkunden
Die standesamtliche Überlieferung aus den früheren deutschen Ostgebieten, sofern nicht durch Kriegseinwirkung zerstört, befindet sich zu einem kleineren Teil im Standesamt I in Berlin. Der größere Teil liegt noch vor Ort in Polen: die Bücher, die jünger als 100 Jahre sind, sind bei den dortigen Standesämtern (Urzad Stanu Cywilnego) verwahrt, die älteren bei den Staatsarchiven. Eine Übersicht über die in Polen vorhandenen Bestände bietet die PRADZIAD-Datenbank der polnischen Staatsarchive. In Österreich wurden die Standesämter erst 1938 eingerichtet. Alle älteren Personenstandsfälle wurden ausschließlich von den Kirchen registriert.
Mit den standesamtlichen Urkunden kann der Ahnenforscher seine Vorfahren bis etwa 1870 zurückverfolgen, je nach Region teilweise auch bis um 1800. Alles, was davor liegt, muss aus den Kirchenbüchern ermittelt werden.
