Das mittelalterliche Strafrecht kann man nicht mit unserem heutigen Verständnis von Gesetz und Ordnung vergleichen. Damals gab es kein allgemeingültiges Gesetzbuch, keine unabhängigen Richter oder Anwälte, die einem Beschuldigten beistehen konnten. Im mittelalterlichen Strafrecht kann man grundsätzlich zwei Traditionslinien unterscheiden: das gelehrte römisch-kirchliche und das „ungelehrte“ überlieferte Recht.
Das kirchliche oder auch kanonische Recht wurde von der katholischen Kirche aus dem antiken Rom übernommen. Damalige Rechtsvorstellungen wurden durch die Kirche bewahrt, weiterentwickelt und etwa ab dem zwölften Jahrhundert in Juristenschulen gelehrt. Neben dem Kirchenrecht gab es das überlieferte Verständnis von Erlaubtem und Verbotenem. Bereits im frühen Mittelalter hatte jeder Stamm seine eigenen Rechtsvorstellungen, und der oberste Stammesführer war auch Richter. Gesetze, die das Zusammenleben regelten, wurden mündlich weitergegeben. Im Hoch- und Spätmittelalter waren Könige und Grafen zwar die obersten Gesetzeshüter, durften bei einem Streit jedoch nicht aktiv über Recht und Unrecht entscheiden. Die Urteilsfindung war Schöffen vorbehalten.
Die Klärung der Schuldfrage im mittelalterlichen Strafrecht
Am Einfachsten war es, wenn der Schuldige auf frischer Tat ertappt werden konnte. Das war jedoch nicht immer möglich. Manchmal konnten Zeugen den Beschuldigten be- oder entlasten, doch auch deren Aussagen waren nicht immer glaubwürdig. Daher gab es im Mittelalter ein beliebtes Mittel, um die Frage der Schuld oder Unschuld eindeutig zu klären: die Gottesprobe. Gott in seiner Allmacht und Weisheit sollte entscheiden. Bei der konkreten Gestaltung einer Gottesprobe waren die mittelalterlichen Menschen äußerst phantasievoll. Bei der sogenannten Feuerprobe musste der Beschuldigte zum Beispiel barfuß über glühende Eisen gehen. Bei der Abendmahlsprobe sollte ein zu Recht Beschuldigter durch das Verspeisen einer geweihten Hostie direkt in die Verdammnis fahren. Um eine Hexe zu erkennen, wurde die Betreffende inmitten eines Sees gefesselt ins Wasser geworfen.
Bestrafung einer schuldig gesprochenen Person im Mittelalter
Je nach Region, Stand oder Geschlecht hatte man für ein und dasselbe Vergehen unterschiedliche Strafen zu fürchten. Adlige und freie Menschen mussten für die meisten Taten, sofern sie überhaupt geahndet wurden, oft nur einen Geldbetrag als Wiedergutmachung leisten. Lediglich bei Kapitalverbrechen wie zum Beispiel Hochverrat mussten sie mit dem Leben bezahlen. Mit Unfreien dagegen ging man im Mittelalter dagegen weniger zimperlich um. Neben Geldstrafen hatten sie häufig auch körperliche Züchtigungen oder Verstümmelungen zu befürchten. Für leichtere Vergehen musste man sich am Pranger dem Spott der Gemeinschaft stellen. Auch härtere Strafen wie das Abhacken von Händen oder Füßen, das Blenden, Abschneiden der Nase oder anderer Körperteile oder die Vollstreckung der Todesstrafe wie Erhängen, Pfählen, Köpfen oder Vierteilen wurden in aller Öffentlichkeit durchgeführt. So etwas war für das mittelalterliche Volk ein beeindruckendes Schauspiel, eine willkommene Abwechslung in ihrem harten und eintönigen Leben. Außerdem sollte es die Menschen abschrecken, das Gesetz zu übertreten.
Quellen:
- Leben im Mittelalter, Roland Pauler, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Enzyklopädie des Mittelalters, Gert Melville und Martial Staub, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Sterben und Tod im Mittelalter, Norbert Ohler, dtv-Verlag
