Demenz-WG

Immer mehr altersverwirrte Menschen leben in Wohngemeinschaften

Das müssen Betroffene und ihre Angehörigen wissen über die privat organisierte Betreuungs- und Wohnform für Menschen mit Demenzerkrankung.

Menschen mit einer Demenzerkrankung können nicht mehr alleine zu Hause leben und sich selbst versorgen. Sie müssen rund um die Uhr betreut werden – die meisten werden von ihren Angehörigen versorgt, bis diese vor Erschöpfung nicht mehr können.

Nach jahrelanger Dauerbelastung und mit der Aussicht auf noch zunehmende Pflegebedürftigkeit im Verlauf der Krankheit, stehen die Angehörigen dann vor der Wahl: Zur Unterbringung im Pflegeheim gibt es mittlerweile nämlich verschiedene Alternativen. Eine davon ist die Demenz-WG.

Demenz-WG - für viele Angehörige die bessere Alternative zum Pflegeheim

Entweder gründet man mit anderen betroffenen Angehörigen eine Wohngemeinschaft (WG), in der die dementen Menschen gemeinsam leben und vom Team eines ambulanten Pflegedienstes rund um die Uhr betreut werden, oder man sucht einen Platz in einer schon bestehenden Gruppe. Wer gerne in Gemeinschaft lebt, beim Einzug noch mobil ist, möglichst Pflegestufe I oder II hat, ist erfahrungsgemäß gut aufgehoben in so einer WG.

Zwar trägt jede dieser privat organisierten Wohn- und Betreuungsformen ihre ganz individuellen Züge, aber auch Demenz-WGs haben gemeinsame Merkmale, und auch sie müssen sich an bestimmte Vorgaben halten.

Dazu ein Beispiel: Halten sich die Initiatoren nicht an bestimmte Mietformalitäten, so besteht die Gefahr, dass die Wohnung unter das Heimgesetz fällt – mit all seinen baulichen und rechtlichen Bestimmungen und regelmäßigen Prüfungen.

So sollte die Demenz-WG ausgestattet sein

Idealerweise leben in der WG acht bis zwölf Erkrankte zusammen in einer großen Wohnung mit Einzelzimmern, einer Wohnküche und einem Gemeinschaftsraum. Die Räume sind mit den privaten Möbeln der WG-Mitglieder eingerichtet. Die übrige Ausstattung sollte sich für die Versorgung einer großen Gruppe eignen, wie etwa einen Esstisch für mindestens zwölf Personen, eine Küchenausstattung mit viel Arbeitsfläche und Stauraum, barrierefreie Badezimmer (maximal für je drei Mieter ein Bad) und Toiletten.

Außerdem muss die Pflege schwer kranker Menschen möglich sein: Pflegebetten in den Einzelzimmern zum Beispiel, oder Liegesessel in den Gemeinschaftsräumen. Breite, rollstuhlgerechte Türen, Handläufe und ein Notrufsystem dürfen ebenfalls nicht fehlen.

Rechtliche Voraussetzung für Demenz-WG: Trennung von Pflege und Vermietung

Vermietung und Pflege müssen getrennt sein. Jeder Erkrankte schließt, vertreten durch Angehörige, einen Einzelmietvertrag mit dem Wohnungseigentümer ab, die Verantwortung für die Wohngemeinschaft liegt in der Hand der Mieter bzw. ihrer Angehörigen. Sie planen Anschaffungen, suchen gemeinsam neue Mitbewohner aus oder einen geeigneten Pflegedienst. Der Pflegedienst fungiert nicht als Betreiber dieser Wohngemeinschaft, sondern führt die notwendige Pflege und Betreuung ambulant im Auftrag der Gemeinschaft durch. Er ist also stets „Gast“ in der WG, und zwar auch dann, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung vereinbart ist und die Mitarbeiter des Pflegedienstes quasi mit den WG-Mitgliedern „zusammen leben“ - als so genannte Tagespräsenzkräfte.

Demenzerkrankte WG-Mitglieder leben vollkommen ohne starre Strukturen

Anders als in einem Pflegeheim, in dem die Tagestruktur in der Regel starr und straff organisiert ist, gestaltet sich der WG-Tag nach dem individuellen Lebensrhythmus seiner Mitglieder wie in einem Privathaushalt auch - jeder kann beispielsweise kann aufstehen und zu Bett gehen, wann er will. An den Alltagsaktivitäten im Haushalt wie Kochen, Waschen, aber auch am gemeinsamen Essen, Singen, Spielen, Feiern usw. beteiligt sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten, nach seinen Bedürfnissen.

Auch im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung, wenn sich die Gesundheit stark verschlechtert und zunehmend problematische Verhaltensweisen wie Aggressivität, Schreien oder Wahnvorstellungen auftreten, hilft die von Normalität und Gelassenheit geprägte Atmosphäre der überschaubaren WG den Erkrankten. Im Gegensatz zur gängigen Praxis in Pflegeheimen kann so auf medikamentöse Ruhigstellung oft ganz verzichtet werden. Voraussetzung für die optimale Betreuung ist allerdings, dass der Pflegedienst eng mit den Angehörigen zusammenarbeitet und ein festes Team mit gut ausgebildeten Fachkräften beschäftigt. So ist es dann auch möglich, dass die dementen Menschen bis zu ihrem Tod in der WG leben können und in der Sterbephase liebevoll betreut werden.

Angehörige ohne schlechtes Gewissen

Menschen, die sich entschlossen haben, ihre altersverwirrten Angehörigen in einer Demenz-WG unterzubringen, fühlen sich entlastet. Das liegt daran, dass sie wieder ein Stück mehr eigenes Leben haben dürfen oder dass die körperliche Belastung abnimmt und sie sich psychisch wieder erholen.

Die meisten engagieren sich weiterhin täglich oder nach Absprache mit den anderen Angehörigen in der WG. Sie müssen aber ihr Schicksal, ihre Verantwortung und ihren Kummer nicht mehr alleine tragen. In der Gemeinschaft mit den anderen Angehörigen und den Mitarbeitern des Pflegeteams wird es erträglicher, den Verfall eines geliebten Menschen zu begleiten.

Marion Seigel, (Foto: Martin Seigel)

Marion Seigel - Marion Seigel ist Fachjournalistin, PR-Beraterin und Referentin - sie betreibt das journalistische Handwerk, ...

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