
- Achtung: Zeugnisanspruch durchsetzen? - Harald Reiss
Sie als Arbeitnehmer haben den Wunsch, von Ihrem Chef ein Zeugnis zu erhalten. Diese Situation kann sich nicht nur nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen. Ein Arbeitszeugnis darf auch während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, so etwa bei der Versetzung des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung des Unternehmens oder einem Vorgesetztenwechsel. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, sind die Fronten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer meist klarer. Dennoch birgt das Verlangen nach einem Arbeitszeugnis oft Konfliktpotential für Chef und Arbeitnehmer in sich.
Wie wichtig ist dieses eine Arbeitszeugnis für Sie?
Diese Frage sollten Sie sich in jedem Fall stellen, bevor Sie von Ihrem Chef ein Arbeitszeugnis verlangen. Insbesondere bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen verlieren Arbeitszeugnisse für zukünftige Bewerbungsprozesse eher an Bedeutung, da solche Zeugnisse ohnehin oft weniger aussagekräftig sind. Zwar gilt in Zeugnissen der „Wohlwollensgrundsatz“ der Rechtsprechung, dies hindert den Arbeitgeber jedoch nicht, wahrheitsgemäße Angaben in Zeugnissen zu machen, die dem Arbeitnehmer für seinen weiteren beruflichen Werdegang letztlich indirekt sehr wohl schaden können. Können Sie ohnehin viele gute Arbeitszeugnisse von anderen Arbeitgebern vorweisen, bestand das Arbeitsverhältnis nicht lange und Sie haben eine geringqualifizierte Tätigkeit in nur einem Arbeitsbereich ausgeübt, ist im Einzelfall auch die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses entbehrlich.
Der Arbeitnehmer muss das qualifizierte Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber einfordern
Wenn Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem Chef erhalten wollen, müssen Sie dieses erst einmal selbst von ihrem Chef einfordern, denn Ihr Arbeitgeber ist nicht von sich aus verpflichtet, Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich vom einfachen Arbeitszeugnis dadurch, dass es über die Pflichtangaben hinaus eine Bewertung des Leistungs- und Sozialverhaltens des Arbeitnehmers enthält. Sie müssen Ihren Chef also ausdrücklich um das qualifizierte Arbeitszeugnis bitten.
Ganz gleich, wie belastend das Arbeitsverhältnis zu Ihrem Chef gewesen ist, es empfiehlt sich, auch bei der mündlichen Aufforderung stets sachlich, höflich und bestimmt zu bleiben.
Mein Chef reagiert auf mein Anliegen nicht. Wie kann ich ihn dazu bewegen, das Zeugnis auszustellen? Sollte ich den Zeugnisanspruch gerichtlich durchsetzen?
Das hängt davon ab, wie bedeutend das Zeugnis für Sie ist und wie Sie das Prozessrisiko abschätzen. Wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses haben, sollten Sie vorerst Ihren Chef schriftlich dazu auffordern, Ihnen das Zeugnis auszustellen. Bei diesem Aufforderungsschreiben müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihrem Chef eine Frist setzen, innerhalb derer er das Zeugnis zu verfassen und Ihnen zuzukommen lassen hat. Gleichzeitig sollten Sie ihm im Aufforderungsschreiben für den Fall, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommt, Klage androhen.
Konsequenz: Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Keine Reaktion ist auch eine Reaktion. Sollte Ihr Chef Ihrer schriftlichen Aufforderung wider Erwarten erneut nicht entgegenkommen, so bleibt Ihnen letztlich nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Hier ist zu beachten, dass dieser Anspruch nicht ewig für Sie bestehen bleibt. Bleiben Sie monatelang untätig, kann Ihnen den Einwand der Verwirkung entgegenhalten werden. Das bedeutet für Sie dann, dass Sie Ihr Recht auf Erteilung des Zeugnisses verwirkt, also verloren haben. Arbeitsrechtsexperten gehen davon aus, dass die Verwirkung spätestens innerhalb von zehn Monaten eintritt. Das heißt für Sie: So früh wie möglich den Anwalt konsultieren.
Bei einer Klage auf Erteilung des Arbeitszeugnisses geht es im Kern für Sie im Streitfall darum, zu beweisen, dass im Falle der weiteren Verzögerung der Herausgabe des Zeugnisses erhebliche Nachteile für Ihren zukünftigen Berufsweg drohen. Das bedeutet für Sie: Ihre Karrierechancen müssen wesentlich gefährdet sein, falls das Zeugnis nicht durch den Arbeitgeber erteilt wird.
Daneben gibt es im Eilfall natürlich noch die Möglichkeit, den Zeugnisanspruch per Einstweiliger Verfügung durchzusetzen. Lassen Sie sich hier am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Übrigens: Grundsätzlich verjährt der Zeugnisanspruch innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 195 BGB.
