Denkmalschutz für die Apollo-Landeregionen auf dem Mond

Sechsmal landeten Amerikaner auf dem Mond. Sie hinterließen Spuren - Urinbeutel etwa. Oder die Landefähren. Das alles kommt jetzt unter Denkmalschutz.

Da liegen neben Lebensmittel-Plastikbeuteln zwei Paar unförmige, wahrscheinlich sogar verschwitzte Stiefel. Da sind ein Hammer und einige Zangen zu sehen. Und noch viele benutzte und inzwischen überflüssig gewordene Kleinigkeiten mehr. Über allem schwebt ein Sternenbanner, die Flagge der USA. Das alles findet sich in unwirtlicher Gegend, auf graubraunem Staub und eben solchem stolprigen Gestein. Jetzt wird diese Fläche von wenigen Quadratmetern unter Denkmalschutz gestellt. Denn es handelt sich um eine berühmte Region auf dem Mond, geografisch korrekt "Tranquility Base" genannt. Hier war am 20. Juli 1968 genau um 16 Uhr 17 und 42 Sekunden Houston-Ortszeit Apollo 11 gelandet, und als erste Menschen betraten kurz darauf Neil Armstrong (seinerzeit 38 Jahre alt) und Buzz Aldrin (damals ebenfalls 38) als erste Menschen den Mond. Es folgten während der kommenden Jahre fünf weitere Mondlandungen der Amerikaner – und genau diese sechs Landeregionen sollen jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden.

"Alles ist schließlich Teil der Menschheitsgeschichte"

Denn die NASA, Amerikas damals so erfolg- und ideenreiche Weltraumbehörde, sowie Archäologen und Historiker in vielen Teilen der Welt befürchten, dass in ferner Zukunft wieder auf dem Mond landende Menschen die von den US-Astronauten hinterlassenen Gegenstände und Spuren beschädigen, abwracken oder plündern könnten. Schließlich finden sich an den sechs Landestellen nicht nur auch Beutel mit Urin oder die sogenannten Landefähren, mit denen die Astronauten von ihren Apolloraumschiffen die Oberfläche unseres Erdtrabanten erreichten, sondern auch zahllose wissenschaftliche Geräte und Instrumente. "Das alles schließlich ist ein Teil der Menschheitsgeschichte", wird in diesem Zusammenhang Anthropologieprofessorin Beth O`Leary von der New Mexico State University in der "New York Times" zitiert.

Alles bleibt amerikanisches Eigentum

Dieser amerikanische Bundesstaat – New Mexico – spielt ebenso wie Kalifornien eine bedeutende rechtliche Rolle beim Bemühen, die Mond-Landeregionen unter amerikanischen, vielleicht sogar internationalen Denkmalschutz zu stellen. Juristisch ist das Ganze schließlich ein trickreiches Novum. Etwa 100 Nationen, darunter auch Deutschland, haben das UN-Abkommen "Outer Space Treaty" unterzeichnet. Danach kann kein Staat irgendwelche Souveränitätsansprüche auf dem Mond stellen. Aber die Gegenstände, die bei den Mondlandungen zurückgelassen wurden, sind nach wie vor und für immer amerikanisches Eigentum. Nach kalifornischem und auch dem Recht New Mexicos können Gegenstände, die "eine Beziehung" zum entsprechenden US-Bundesstaat aufweisen, unter Denkmalschutz gestellt werden. Diese entsprechende "Beziehung" ist laut amerikanischen Rechtsprechung gegeben, weil das Apollo-Programm sowohl auch in Kalifornien wie New Mexico zu gewissen Teilen "ansässig und tätig" war.

Sperrkreise von 75 und 225 Meter

Auf Vorschlag der Anthropologieprofessorin O`Leary und ihrer Studenten nahmen sich schließlich die NASA und die beiden involvierten US-Bundesstaaten der Thematik an. Robert Kelso vom NASA-Zentrum Houston stellte eine Liste aller auf dem Mond zurückgelassenen Gegenstände zusammen, und eine Expertenkommission formulierte einige Denkmalschutz-Regularien. Danach sollen sich "künftige Mondbesucher, robotischen oder menschlichen Ursprungs", wenigstens 75 Meter von dem jeweiligen Mondlander der sechs Apollo-Missionen entfernt halten. "Damit wird auch jeder Fußtritt der ersten Astronauten –Armstrong und Aldrin – für die Nachwelt erhalten", urteilte NASA-Manager Kelso. Für die Landeregion von Apollo 17 – letzte der NASA-Missionen – wurde der "Sperrkreis" sogar auf 225 Meter erweitert, denn hier hatten die Astronauten Eugen Cernan und Harrison Schmitt ein "lunar buggy" dabei, das berühmte Mondauto, mit dem sie nicht unbeträchtliche Strecken zurücklegten.

Nichts darf berührt werden

Die Regularien legen auch fest, dass künftige Mondbesucher den Sperrkreisen "nahe kommen" können, aber auf keinen Fall "etwas berühren dürfen". Festgelegt wurde auch, dass etwa Raketen beim Überfliegen der Denkmalschutzgebiete keine Schäden anrichten dürfen.

International haben diese Denkmalschutzbemühungen der USA keine rechtliche Bedeutung. Es sei denn, mit Hilfe der Vereinten Nationen werden entsprechende Verträge ausgearbeitet und von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Dafür setzen sich die NASA und interessierte Historiker und Geografen ein.

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Wolfgang Will, Hermann Streuff

Wolfgang Will - Hallo, Hi, Grüß Gott, Guten Tag: Ich bin Wolfgang Will, Jahrgang 1931. Arbeite derzeit als Freier aus Berlin (Wissenschaft, ...

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