
- Facebook-Warnung: Die Wellen schlagen hoch - ULD
Die Forderung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 19. August schlug bei Betreibern von Webseiten ein wie ein Blitz: Der "Gefällt mir"-Button muss abgeschaltet werden. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist eine Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein für alle Bürger. Es wird seit 2004 von Dr. Thilo Weichert, einem Juristen und Politikwissenschaftler, als Datenschutzbeauftragtem des Landes geleitet. Das ULD berät Behörden, Unternehmen und Bürger in allen Fragen des Datenschutzes, beispielsweise bei der Einrichtung neuer Computersysteme, bei Auslegungsfragen zum Datenschutzrecht oder in der Gesetzgebung.
Die Aufforderung
Das ULD hat mit ihrer Pressemeldung alle Betreiber von Webseiten in Schleswig-Holstein aufgefordert, die Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Die gleiche Aufforderung richtet sich an alle Stellen, die diese Dienste in Schleswig-Holstein nutzen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse war das ULD zu der Überzeugung gelangt, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
Die Vorwürfe des ULD gegen Facebook
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt nach Darstellung des ULD eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots; Insider nennen dies die Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass seine Spur von dem Unternehmen zwei Jahre lang weiter verfolgt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen, so das ULD. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht, weil keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer erfolge und diesen kein Wahlrecht zugestanden werde. Außerdem erfüllen die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook überhaupt nicht die rechtlichen Anforderungen an Hinweise und wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen, wie sie das Gesetz verlange.
Die Androhungen
Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend - spätestens bis Ende September - die Datenweitergaben über ihre Nutzer an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Verstreiche dieser Termin ohne entsprechende Reaktion, werde das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach dem rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahren können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.
Der Appell
In seiner Pressemitteilung wandte sich Dr. Weichert gegen die aussagekräftige Reichweitenanalyse, die mit den Daten der Nutzer bezahlt werde und Facebook bei der Werbung und Bezahlung durch wiederum andere hohen finanziellen Nutzen bringe.
Mit Hilfe dieser Daten habe Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Milliarden Dollar erreicht. Weiter sagte Dr. Weichert wörtlich: „Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“ Facebook ändere in schöner Regelmäßigkeit seine Abläufe und Nutzungsbedingungen, so dass eine konkrete Überprüfung von Facebook schwer falle. Deshalb müssen die Nutzer ihre schlimmsten Fehler vermeiden. Andere sozialen Medien nähmen den Schutz der Rechte der Nutzer weitaus ernster, obwohl auch hier Verstöße beobachtet werden.
Abschließend fordert das ULD die Nutzer auf, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile seien personenbezogen und Facebook fordere von seinen Mitgliedern eine Anmeldung mit ihrem Klarnamen.
Quelle: ULD-Pressemitteilung vom 19.8.2011, spiegel-online vom 28.8.2011
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