Der Angelschein in Nordrhein-Westfalen
Angeln erfreut sich immer größerer Beliebtheit. An See und Flüssen sieht man, entgegen gängiger Klischees, nicht nur mürrische ältere Männer mit Angelrute und Zubehör sitzen, sondern immer häufiger auch Frauen und Jugendliche. Um den Angelsport ausüben zu dürfen, muss man jedoch Inhaber des Angelscheins, des sogenannten Fischereischeins, sein.
Fischerprüfung
In Nordrhein-Westfalen werden Fischereischeine durch die Städte oder Gemeinden erteilt. Voraussetzung für die Erteilung ist das Bestehen der Fischerprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Im theoretischen Teil müssen im Multiple-Choice-Verfahren 60 Fragen aus den Themengebieten Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde beantwortet werden.
Im praktischen Teil der Prüfung muss der Prüfling zunächst Fischarten bestimmen und anschließend eine Angelrute montieren.
Theoretischer Prüfungsteil
Die Prüfung ist nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Die 60 Fragen der theoretischen Prüfung, von denen 45 richtig beantwortet sein müssen, werden aus einem Pool von 342 Fragen ermittelt. Wer auf bereits vorhandene praktische Erfahrung, zum Beispiel durch Angeln im Urlaub, zurückblicken kann, muss für den theoretischen Teil dennoch büffeln. Schließlich gehört auch unter Petrijüngern nicht zum Allgemeinwissen, dass der Kolbenwasserkäfer gesetzlich geschützt ist und die Mühlkoppe keine Schwimmblase hat.
Praktischer Prüfungsteil
Auch im praktischen Teil sieht es nicht viel besser aus. Zwar müssen zunächst nur vier von sechs Fischarten korrekt bestimmt werden, jedoch werden diese aus einem Stapel von Bildertafeln gezogen, auf denen 44 der ca. 70 in Deutschland lebenden Fischarten abgebildet sind. Darunter sind nicht nur bekannte Vertreter wie die Bachforelle und der Karpfen, sondern auch heimische Exoten wie die Elritze und der gerade mal 7 cm große Zwergstichling.
Im zweiten Teil der praktischen Prüfung erhält der Prüfling die Aufgabe, eine Angel mit Zubehör für das Fangen eines benannten Fisches waidgerecht zu montieren. Zur Angel gehört die Rute, die Rolle, auf der die Schnur liegt, das Zubehör sowie die zu verwendenden Gerätschaften, nachdem der Fisch, wie Angler sagen, “gelandet” worden ist. Zur Verfügung stehen dem Prüfling hier 10 unterschiedliche, in ihre Einzelteile zerlegte, Angeln und ein Materialkoffer mit kleinteiligem Inhalt.
Vorbereitungslehrgänge
Viele Angelvereine und Fischereiverbände bieten in Ergänzung zur bestehenden Prüfungsliteratur Vorbereitungslehrgänge für die Fischerprüfung an. Diese Kurse spülen nicht nur Geld in die mitunter klammen Vereinskassen, sondern geben den angehenden Prüflingen nützliche Tipps zur Theorie, zur Fischartenbestimmung und insbesondere zur praktischen Prüfung.
Nach Bestehen der Fischerprüfung stellt die Stadt oder Gemeinde auf Antrag den Fischereischein aus. Angeln darf der stolze Inhaber des Fischereischeins aber noch immer nicht. Um an einem fließenden oder stehenden Gewässer angeln zu dürfen, benötigt er die Genehmigung des Fischerberechtigten oder des Pächters, den Fischereierlaubnisschein. Den gibt es in jedem Angelgeschäft und dann kann es endlich losgehen. Petri Heil!
