
- Bundesfreiwilligendienst im Schullandheim. - Ruth Weitz
Mit der Abschaffung der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 endete auch der Zivildienst. Ab 1. Juli übernehmen Bundesfreiwillige, "Bufdis" genannt, die Aufgaben der Zivildienstleistenden. Schon im Vorfeld gab es heftige Kritik zum Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Wohlfahrtsverbände bezeichneten die Umstellung als Katastrophe. Jahr für Jahr waren bundesweit 90.000 Zivildienstleistende eingesetzt, um die soziale Infrastruktur zu stärken. Stellen für 35.000 Bundesfreiwillige waren eingeplant, um die Lücke zu füllen. Doch zu Beginn konnte nur jede 10. Stelle besetzt werden. Die Resonanz, sich für den BFD anzumelden, ist regional unterschiedlich. Während sich die Einrichtungen im Raum München oder etwa in Dessau an der Elbe über einen unerwartet hohen Zulauf freuen, sieht es anderswo düster aus, wie beispielsweise in und um Schwerin oder in Unterfranken. Hier eine Zwischenbilanz vom 1. September 2011.
Zu wenig Bundesfreiwillige – Rotes Kreuz stellt Fahrdienste ein
Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer der Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), stellte fest, dass der Bundefreiwilligendienst "überhastet und dilettantisch" umgesetzt wurde. Er berichtet, dass er erst am 21. Juni 2011 die verbindlichen Vertragskonditionen für Bundesfreiwillige erhalten hat. Das BRK hatte bis zum 30. Juni 2011 jährlich rund 1.800 Zivis eingesetzt, vorwiegend für Fahrdienste. Stärk prognostizierte auf Basis der Anmeldungen, dass dem BRK zum Jahresende maximal 400 Bundesfreiwillige zur Verfügung stehen. Als Konsequenz nannte er eine dramatische Einschränkung der Fahrdienste, wenn gar eine völlige Abschaffung. Im BRK-Kreisverband Aschaffenburg wurde diese Konsequenz bereits gezogen. Es gibt dort keine "unqualifizierten Fahrdienste" mehr, um Alte und Kranke zu Einrichtungen, zum Einkaufen oder zum Arzt zu fahren.
Sven Lipkowski einer der ersten Bundesfreiwilligen
Der 20-jährige Sven Lipkowski aus Deizisau ist einer der ersten Bundesfreiwilligen. Eigentlich wollte er "Zivi" werden. Aber die gibt es nicht mehr. Der Abiturient hatte sich frühzeitig beim Schullandheim Hobbach im Landkreis Miltenberg angemeldet. Sven ist seit 1. Juli 2011 "Bufdi". Die Arbeit mit Kindern macht ihm Spaß. Aber ihn nervt der "Behördenkram". Es sei "ein völliges Durcheinander", sagte er am 1. September 2011. Zwar sei im Gesetz vorgesehen, dass "Bufdis" Anspruch auf Kindergeld hätten. Aber geklärt sei das in seinem Fall auch nach zwei Monaten noch nicht. Weiterhin wurde ihm bis zum 1. September nicht mitgeteilt, wann das erste Blockseminar stattfindet. Fünf sind während der 12 Monate Bundesfreiwilligendienst vorgesehen. Im Bundesfreiwilligengesetz sind insgesamt 25 Fortbildungstage mit einem Schwerpunkt in politischer Bildung verankert.
Der Unterschied zwischen BFD und FJS
Hermann Bürgin, Leiter des Roland-Eller-Umweltzentrums im Schullandheim, beklagt, dass es beim Bundesfreiwilligendienst noch viel zu viel offene Fragen gibt. "Wir haben einige Dinge einfach intern geregelt, weil es keine klaren Vorgaben gibt", sagt er und beklagt den "Kompetenzwirrwarr" zwischen den Ländern und dem Bundesfamilienministerium, dem der BFD zugeordnet ist. Eigentlich sei der BFD in seiner Ausrichtung stark an das Freiwillige soziale Jahr (FJS) angegliedert. Doch hier liege die Zuständigkeit in den Ministerien der Bundesländer. Im Prinzip könne beides zusammengeführt werden. Eine Lösung müsse auf politischer Ebene gesucht werden. Der einzige Unterschied zwischen BFD und FJS bestehe in der Kompetenzfrage und darin, dass sich für den BFD nicht nur junge Leute, sondern auch ältere Menschen bewerben können. Doch zurzeit sei der Konkurrenzkampf zwischen Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem sozialen Jahr noch eine Streitfrage.
Der Bundesfreiwilligendienst und die Bezahlung
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Vollzeitjob. Die Bezahlung ist ein Taschengeld. Maximal 330 Euro im Monat werden vergütet. Die "Bufdis" sind allerdings sozialversichert. Die Höhe der Bezahlung ist nicht vorgeschrieben. Sie wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Die geringe Vergütung für Bundesfreiwillige empört die Gewerkschaft verdi, die überzeugt ist, dass die "Bufdis" als billige Arbeitskräfte eingesetzt und dadurch Neueinstellungen verhindert werden. Bei der Bezahlung der Bundesfreiwilligen besteht auch eine Ungerechtigkeit gegenüber den Freiweilligen in der Bundeswehr. Deren Sold beläuft sich auf 1.000 Euro monatlich. Laut Bundesfreiwilligengesetz soll der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Will heißen: Reguläre Arbeitsplätze dürfen nicht durch "Bufdis" ersetzt werden. Bundesfreiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können die Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden verkürzen.
Aktuelle Entscheidung über das Kindergeld für Bufdis: Ende Oktober 2011 hat der Finanz- und der Familienausschuss des Bundestags beschlossen, Kindergeld an Bufdis unter 25 Jahren auszuzahlen und zwar rückwirkend zum 1. Juli Dieser Beschluss wurde vom Parlament abgesegnet und muss noch durch den Bundesrat, der Ende November tagt.
Quellen: Bundesfreiwilligendienst.de (Bundesfamilienministerium), FOCUS Magazin, Deutsche Welle, Mittledeutsche Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Ostsee Zeitung.
