Der Einsatz von Nacktscannern und seine Probleme

Warum Eingriffe in die Intimsphäre keinesfalls Sicherheit erhöhen

Sicherer Flug - ©nafas/Pixelio
Sicherer Flug - ©nafas/Pixelio
Bisher sind keine exakten Details über die Gefahren von Körperscannern bekannt gegeben worden. Dennoch drängen Regierung und Behörden auf ihren Einsatz.

Nach dem fehlgeschlagenen Attentat auf eine Linienmaschine in Detroit sind die umstrittenen Nacktscanner wieder in der Diskussion. In der Tat wächst die Zustimmung innerhalb der deutschen Bevölkerung zum Einsatz der Geräte, auch wenn schwerwiegende Bedenken gegen den Einsatz der Geräte vorliegen.

Funktionsweisen und Gesundheitsbedenken

Es gibt verschiedene Geräte, deren Einrichtung infrage kommt. Den derzeitigen Stand der Technologie stellen Scanner dar, die auf Basis von Röntgenstrahlung oder Terahetrzstrahlung operieren. Bei den Geräten auf Röntgenbasis wird der zu untersuchende Körper rundherum mit einem schwachen Röntgenstrahl abgetastet. Hierzu ist ein höherer Energieaufwand notwendig, als der, der bei klassischen Röntgengeräten zum Einsatz kommt, jedoch eine geringere Intensität, da das Bild mithilfe empfindlicher Sensoren dargestellt wird und nicht, wie beim Orthopäden, auf einer Fotoplatte.

Da es sich bei Röntgenstrahlung um sehr energiereiche Strahlung handelt, kann dementsprechend nicht ausgeschlossen werden, dass es zu gesundheitlichen Schäden, wie zum Beispiel dem Auftreten von Hautkrebs kommt, sofern sich (bei Vielfliegern nicht ungewöhnlich), mehrere Strahlendosen aufsummieren.

Die zweite Methode basiert auf Terahertzstrahlung und kann sowohl aktiv als auch passiv durchgeführt werden. Die geringste Strahlenbelastung liegt klarerweise bei der passiven Variante vor, bei der lediglich die vom Körper selbst abgestrahlte Terahertzstrahlung (sie ist Teil der gewöhnlichen Wärmestrahlung) aufgefangen und zu einem Bild gewandelt wird. Diese ist so gering, dass der Körper nicht anatomisch genau dargestellt werden kann. Es ist aber möglich, am Körper getragene Gegenstände zu erkennen, da diese einen geringen Temperaturunterschied zum Rest des Körpers aufweisen.

Für aktive Terahertz-Scanner gibt es keine aktuellen Langzeitforschungen, wie sich die Strahlung auf das Körpergewebe auswirkt. Dies liegt darin begründet, dass die Strahlung in der Industrie kaum gebraucht wird. Es hat sich also nie gelohnt, die Auswirkungen der Mikrowellenstrahlung auf den menschlichen Körper zu untersuchen. Im Zweifel würden die Menschen, die das Gerät benutzen, einer völlig unbekannten Gefahr ausgesetzt, deren Auswirkungen sich erst in einigen Jahren zeigen werden.

Risiken für die informationelle Selbstbestimmung

Damit die Kontrolle des Menschen, der das Gerät betritt, sichergestellt werden kann, ist es notwendig, ihn bis auf die Haut zu durchleuchten. Diesem Umstand verdankt der Körperscanner seinen umgangssprachlichen Namen „Nacktscanner“. Es wird also jeweils das nackte Abbild einer Person erzeugt. Die Benutzung der Geräte stellt also in jedem Fall einen deutlichen Eingriff in die Intimsphäre eines Menschen dar, zumal es Personal geben muss, das die erzeugten Bilder (und damit auch das nackte Abbild des Menschen) auf Gefahrenquellen begutachten müssen.

Hier muss eindeutig nach der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gefragt werden, da selbst der Einsatz von Nacktscannern nicht mehr Sicherheit im Flugverkehr bedeutet. Immerhin flog der Attentäter von Detroit, dessen gescheitertes Attentat die Diskussion über die Geräte wieder in Gang gebracht hat, über den niederländischen Flughafen Schipol. Dort werden Körperscanner schon seit einigen Jahren eingesetzt – dennoch konnte der Sprengsatz, den der Attentäter in seiner Unterhose versteckte, nicht gefunden werden. Die Sicherheit wird, dieser Beobachtung zufolge, also nicht erhöht. Ein Eingriff in die Intimsphäre findet dennoch statt.

Wird die Intimsphäre durch Unkenntlichmachung der Bilder ausreichend geschützt?

Die deutschen Sicherheitsbehörden beteuern, keinen Körperscanner einzusetzen, solange das erzeugte Bild nicht verpixelt und anatomisch unkenntlich gemacht werden würde. Dies, so die einhellige Meinung, würde den Eingriff in die Intimsphäre verhindern.

Nun muss man sich allerdings vor Augen halten, dass ein Computer nichts verpixeln oder stilisieren kann, was er nicht kennt. Es bedarf also dennoch der nackten Abbildung einer Person, welche dann mit Hilfe von Software nachträglich unkenntlich gemacht wird. Selbst dann, wenn der Bediener der Maschine nur ein verpixeltes Abbild zu sehen bekommt und bewerten soll, so muss logischerweise ein unzensiertes Bild vorhanden sein, um das zensierte zu erzeugen. Was aber mit diesen unzensierten Bildern geschieht und wie sie intern im Gerät verarbeitet werden, ist bislang nicht näher bekannt.

Ein Einsatz der Geräte ist also auf mehrfache Art und Weise unverhältnismäßig. Zum einen könnten bisweilen unbekannte schädliche Wirkungen von den Geräten ausgehen, zum anderen ist der exakte Umgang mit den erzeugten Nacktbildern nicht im Detail geklärt. Unter diesen Bedingungen sollte der Einsatz der Körperscanner abgelehnt werden. Insbesondere, weil sich durch den Einsatz der Geräte, im Verhältnis zu der Aufgabe des Rechts auf Intimsphäre, keine oder nur eine sehr geringe Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr erzielen lässt.

Quellen:

Deutschlandradio,

Wikipedia Artikel zum Thema Nackscanner,

Gegenstimmungen zu Körperscannern auf Heise.de

Bildnachweis: ©nafas/Pixelio.de

Ingo, Janine Böversen

Ingo Kurpanek - Als Student der Philosophie verfasse ich nahezu tagtäglich umfangreiche Ausarbeitungen über allerlei philosophische Themen. Da ...

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