Der Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II für den Flugfunk

Sprechfunkzeugnis - Axel Fischer-Lange
Sprechfunkzeugnis - Axel Fischer-Lange
Zur Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache benötigt man das Sprechfunkzeugnis BZF II. Der Erwerb ist mit entsprechendem Training gar nicht schwer.

Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs an Bord eines Luftfahrzeugs in deutscher Sprache benötigt man das Flugfunkzeugnis BZF II. Zwar gibt es hierfür keinen geregelten Ausbildungsmodus, jedoch ist das Bestehen der BZF II-Prüfung mit dem entsprechenden theoretischen Wissen und dem nötigen Trockentraining gar nicht schwer. Gruppentraining in der Flugschule, Lehrbücher, digitale Übungsmedien und nicht zuletzt Informationsrecherche via Internet machen die BZF-Prüfung bei der Bundesnetzagentur zu einer leicht nehmbaren Hürde.

Der Gültigkeitsbereich des Sprechfunkzeugnisses BZF II

Das BZF II, oder auch „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II“, wie die korrekte Bezeichnung lautet, berechtigt den Inhaber ausschließlich zur Durchführung des Sprech- und Navigationsfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in einem deutschen Luftfahrzeug in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum bis Flugfläche 95 (9.500 Fuß). Zu welchem Zeitpunkt ein Flugschüler ein Flugfunkzeugnis erwirbt, bleibt ihm selbst überlassen. Ohne gültiges Sprechfunkzeugnis kann sich die Ausbildung jedoch erheblich verzögern. Beispielsweise darf in diesem Fall keiner der im Rahmen der Ausbildung geforderten Alleinflüge durchgeführt werden.

Die Gültigkeit des Flugfunkzeugnisses BZF II ist zeitlich nicht begrenzt. Es kann jedoch unter bestimmten Bedingungen wieder entzogen werden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb und der Durchführung des Flugfunkdienstes im Rahmen des BZF II, BZF I und AZF sind in den jeweils aktuellen Versionen der Nachrichten für Luftfahrer (NFL) Teil I, dem Luftfahrthandbuch (AIP) Teil COM 0 und im Bundesgesetzblatt definiert.

Unterricht und Prüfungsvorbereitung zum Erwerb des BZF II

Ein einheitlich geregelter Ausbildungsmodus zum Erwerb des BZF II existiert nicht. Im Handel sind zahlreiche Lehrbücher und Schulungsmaterialien zum Thema erhältlich. Einige Verlage bieten Fernkurse und Sprechtraining in Echtzeit via Online-Telefonie an. Aufgrund der individuellen Ausbildungsmethoden sind die Kosten der Vorbereitung auf das Flugfunkzeugnis BZF II sehr unterschiedlich. Das Internet bietet über die gängigen Suchmaschinen unzählige Tipps und Links zu kostenlosen Foren zum Thema Flugfunktraining.

Viele kommerzielle und vereinsinterne Flugschulen organisieren im Rahmen der Flugausbildung den Unterricht zur Vorbereitung auf die Prüfung zum BZF II selbst. Die Dozenten sind in diesen Fällen meist Fluglotsen, Fluglehrer oder erfahrene Piloten, die den BZF-Anwärter mit selbst zusammengestelltem Lehrstoff und Sprechtraining vorbereiten. Vermittelt wird hierbei luftrechtliches und verkehrstechnisches Wissen wie zum Beispiel Platzrundenverfahren und Luftraumstrukturen. Außerdem erlernen die Funkschüler neben funktechnischen Grundlagen die speziellen Phraseologien des Flugfunks wie das übermitteln von Zahlen und Ziffern, das Funk-Alphabet, die Notverfahren und die zu verwendenden Sprechgruppen. Letztere werden im Sprechtraining vertieft. In der Regel „spielt“ hierbei ein Ausbilder den Fluglotsen. Die Schüler übernehmen die Rolle der Piloten, die in einem simulierten Szenario Anweisungen des Lotsen entgegennehmen, bestätigen und ausführen müssen.

Hinsichtlich des Theorieteils der BZF-Prüfung ist ein selbsttätiges Erarbeiten des prüfungsrelevanten Stoffes (siehe folgender Absatz) unerlässlich. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit dem offiziellen BZF II-Fragenkatalog in gedruckter Form oder online zu üben.

Ablauf der BZF II-Prüfung bei der Bundesnetzagentur

Die Prüfung zur Erteilung des Flugfunkzeugnisses BZF II muss bei einer der Niederlassungen der Bundesnetzagentur in Deutschland abgelegt werden und ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.

Der theoretische Teil dauert in der Regel 60 Minuten. Hierbei müssen im Multiple-Choice-Verfahren von 100 Fragen mindestens 75 richtig beantwortet werden. Der Fragenkatalog setzt sich aus den Themenbereichen Luftrecht, Navigation, Funknavigation und Menschliches Leistungsvermögen des PPL-Theorielehrstoffes zusammen.

Der praktische Teil beinhaltet jeweils einen simulierten An- und Abflug im Umfeld eines kontrollierten Flughafens. Dabei übernimmt ein Prüfer die Rolle des Fluglotsens und die Prüflinge die der Piloten. Die Prüflinge müssen bei der praktischen Prüfung nachweisen, dass sie die Anweisungen des Lotsen korrekt verstehen, rücklesen, fliegerisch umsetzen und die Flugfunk-Sprechgruppen richtig anwenden können. Bei den praktischen Prüfern handelt es sich in der Regel um Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung. Ein/e Vertreter/in der Bundesnetzagentur ist ebenfalls anwesend und führt Protokoll.

Die Prüfungsmodalitäten und -abläufe können je nach Niederlassung der Bundesnetzagentur leicht variieren. Am Ende der Prüfung steht nach dem Auswerten der beiden Prüfungsteile und einer Besprechung von eventuellen Fehlern im praktischen Teil die Aushändigung der Sprechfunklizenz an den Bewerber.

Quellen:

Axel Fischer-Lange, (Autor)

Axel Fischer-Lange - Schaltjahrskind1968 geboren.glücklich VerheiratetMedienproduktioner/Industriemeister Online und Print. Tätigkeit für ...

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