
- Schwere Einsatzfahrzeuge - wer darf sie fahren? - Silke Schlüter
Fast zehn Jahre lang haben die kommunalen Spitzenverbände dafür gekämpft - nun soll er endlich kommen: der "Feuerwehr-Führerschein". Am 27. Mai 2011 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit können die Länder eine Art Feuerwehr-Führerschein einführen, mit dem Feuerwehrangehörige mit Führerschein der Klasse B nach einer Einweisung und einer praktischen Prüfung Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren können - ohne dass sie dafür den Lkw-Führerschein Klasse C machen müssen. Unter Einbeziehung aller Hilfeleistungsorganisationen sind von dieser Neuregelung vermutlich etwa 100.000 Führerscheininhaber betroffen.
Aktuell ermöglicht übrigens eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Das reicht allerdings nicht aus, da die meisten Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehr und THW größer sind.
Die Fahrerlaubnis fehlt vor allem den jungen Feuerwehrkameraden
Zum Hintergrund: Seit der Neuregelung der Führerscheinklassen im Jahre 1999 dürfen mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Für alle größeren Einsatzfahrzeuge ist der Lkw-Führerschein (Klasse C) erforderlich. Lediglich die Inhaber der älteren Führerscheine (Klasse 3) durften sich von diesem Zeitpunkt an noch an das Lenkrad der Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen setzen - und das waren in erster Linie die älteren Kameraden, deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in absehbarer Zeit erfolgen wird. Jüngere Kameraden, die von ihren Fähigkeiten her hätten nachrücken können, konnten keine Praxiserfahrung sammeln, weil ihnen die entsprechende Fahrerlaubnis fehlte.
Um das Entstehen einer Lücke zu verhindern, die alle größeren Einsätze hätte gefährden können, gab es für die Hilfsorganisationen bisher nur eine Alternative: eine private bezahlte Führerscheinausbildung (Klasse C), deren Kosten in der Regel von den Gemeinden zu tragen waren. Doch dort wird das Geld bekanntlich immer knapper, daher galt es für die Hilfsorganisationen, diese Kosten so gering wie möglich zu halten: Die Zahl derjenigen, die eine solche Zusatzausbildung erhalten konnten, musste auf ein Minimum reduziert oder mit bestimmten Bedingungen verknüpft werden. All das machte für viele Ehrenamtler den Dienst in der Feuerwehr, im DRK oder im THW zunehmend unattraktiv. Keine passende Fahrerlaubnis zu haben, heißt nämlich auch für jeden Einzelnen, im Notfall nicht allen Anforderungen gerecht werden zu können. Nach der Alarmierung irgendwann einmal wertvolle Minuten lang tatenlos im Feuerwehrfahrzeug zu sitzen und auf einen geeigneten Fahrer warten zu müssen, war für viele eine furchtbare Vorstellung. "Stell Dir vor, es brennt im Kindergarten und keiner fährt uns hin..."
Stell Dir vor, es brennt - und keiner fährt uns hin
Der neue Feuerwehr-Führerschein sichert langfristig den gesamten Katastrophenschutz in den Bundesländern. Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz eröffnet zudem ganz neue Wege für die Hilfsorganisationen im Werben um neue, ehrenamtliche Mitglieder, die nicht nur passiv dazu gehören möchten, sondern auch aktiv helfen wollen.
Die Voraussetzungen dafür, dass die Landesregierungen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes zukünftig spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können, sind folgende:
- Der Fahrer besitzt mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Der Fahrer wurde in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen.
- Die Befähigung des Fahrers wurde in einer praktischen Prüfung nachgewiesen.
Einweisung und Prüfung können die betroffenen Organisationen selbst durchführen. Mehr Infos dazu beim Deutschen Feuerwehrverband.
Da mit dem neuen Führerschein auch das Mitführen von Anhängern möglich ist, können nicht nur die Feuerwehrleute künftig problemlos ihre Tragkraftspritzen auf einem Anhänger zum Einsatzort transportieren. Das Gleiche gilt auch für DRK oder THW, die ebenfalls mobiler werden, was den Transport von Rettungsbooten, Beleuchtungsanlagen und anderen schweren Materialien betrifft. Der Feuerwehr-Führerschein ist damit eine große Erleichterung für viele ehrenamtlich tätigen Menschen.
