Der freie Mitarbeiter als Beschäftigter

Kriterien für eine freie Mitarbeit

Freie Mitarbeit  - Christian Seidel
Freie Mitarbeit - Christian Seidel
Das Los des Mitarbeiters ist ein freies. Das bedeutet für Sie als freier Mitarbeiter: keine unternehmerische Freiheit ohne Risiko.

Manchmal heißt freie Mitarbeit aber auch: sich von einem Job zum anderen hangeln. Für wen kommt eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter in Betracht? Welchen Vorteil hat es, als freier Mitarbeiter zu arbeiten? Welche Kriterien werden herangezogen, um jemanden als freien Mitarbeiter zu definieren?

Die Arbeitsmarktreform geht in der Bundesrepublik Deutschland auch mit einer Zunahme so genannter prekärer Beschäftigungsverhältnisse einher. Arbeitgeber können die Auftragslage nicht immer abschätzen und setzen daher gerne freie Mitarbeiter ein, um diese nicht dauerhaft in den Betrieb eingliedern zu müssen. Besonders deutlich wird dies in bestimmten Branchen wie Journalismus, Marketing und PR. Freie Mitarbeiter sind im Gegensatz zu Angestellten nicht persönlich von einem Arbeitgeber abhängig. Der Hintergrund: Wenn ein Auftraggeber mit der Arbeitsleistung des freien Mitarbeiters nicht zufrieden ist, kann er ihn auch schnell wieder los werden.

Jedoch hat das Modell der freien Mitarbeit auch sehr viele Vorteile. Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft. Als externer Dienstleister mit erstklassigen Kernkompetenzen und Referenzen können Sie weitgehend frei am Markt fungieren und sind nicht langfristig an einen Arbeitgeber gebunden. Dafür müssen Sie sich jedoch durch einen einzigartigen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten abheben. Eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter zahlt sich langfristig nur aus, wenn Sie mehrere Auftraggeber und eine faire Honorierung mit den jeweiligen Auftraggebern vereinbart haben. Voraussetzung für ein zufriedenes Leben als selbstständiger, freier Unternehmer ist jedoch auch eine gewisse Risikofreude. Sie müssen langen Atem auch bei unsicherer Auftragslage beweisen und über ein gewisses Grundkapital, das Sie auch in schwierigen Zeiten absichert, verfügen können.

Schwierig wird es, wenn beispielsweise mangels eines wirksamen Vertrags unklar ist, auf welcher Basis Sie für einen Auftraggeber gearbeitet haben. Die Rechtsprechung hat hierzu Kriterien entwickelt, um den freien Mitarbeiter vom Angestellten oder Scheinselbstständigen abzugrenzen.

Einige Kriterien, die für eine freie Mitarbeit sprechen

  • Der Mitarbeiter hat ein im Wesentlichen freies Wahlrecht hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsorts.
  • Bei der Arbeit setzt der freie Mitarbeiter eigene Arbeitsmaterialien ein.
  • Meist handelt es sich bei der freien Mitarbeit um befristete Projektarbeit, befristete Aufträge oder befristete Studien. Die Vergütung erfolgt oft über zeitlich begrenzte Honorarverträge.
  • Die Vergütung erfolgt leistungsabhängig für die jeweiligen Aufträge.
  • Das Unternehmerrisiko liegt allein beim freien Mitarbeiter.
  • Der freie Mitarbeiter trägt seine Steuern selbst.
  • Der freie Mitarbeiter muss sich selbst versichern.
  • Arbeitsausfall durch Krankheit oder Urlaub wird nicht vom Auftraggeber gezahlt.
  • Die Vertragsbeziehung kann kurzfristig aufgelöst werden.
  • Der Auftraggeber hat kein Weisungsrecht, nur eine Richtlinienvorgabe.
  • Im Verhinderungsfall ist Vertretung des freien Mitarbeiters durch von ihm ausgewählte, eigene Ersatzpersonen erlaubt.
Ann-Christin Weber, Ann-Christin Weber

Ann-Christin Weber - Ich bin Juristin und Journalistin. Für Suite101 schreibe ich vor allem in den Rubriken Bildung und Karriere, Lesen und Lauschen, ...

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