Der Lernvertrag - Ein Mittel um die Lernmotivation zu fördern

Im Artikel geht es um den Lernvertrag und dessen Inhalte. Er soll den Lernvertrag als Mittel der Förderung der Lernmotivation vorstellen.

Viele Eltern stehen am Anfang eines neuen Schuljahres vor der Frage, wie sie ihr Kind wieder für die Schule motivieren können. Schlechte Noten und Schwierigkeiten beim Lernen haben diese vertrieben und ohne neue Motivation ist das neue Schuljahr auch schon wieder zum Scheitern verurteilt. Aber wie kann man sein Kind neu motivieren? Wie kann man es dazu bringen, am Lernen wieder Spaß zu haben und wie zeigt man den Kindern, dass das Lernen für sie ist und nicht für andere? Der Lernvertrag könnte ein Anfang sein, um das Kind wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Was ist ein Lernvertrag?

Ein Lernvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien. Meist zwischen den Eltern und dem Kind. Er sollte immer schriftlich Erfolgen und beide Seiten müssen ein Exemplar ausgehändigt bekommen. Im Vertrag muss das Ziel erfasst werden, sowie die Belohnung, wie auch die Strafe, welche fällig wird, wenn Ziele erreicht oder verfehlt werden. Außerdem sollte der Vertrag nicht auf ungewisse Zeit geschlossen werden, sondern für einen genauen Zeitraum. Dieser könnte ein ganzes Schuljahr umfassen, oder auch nur ein Schulhalbjahr.

Wie sollten die Ziele formuliert sein?

Die Ziele, welche im Lernvertrag festgehalten werden, sollten in erster Linie realistisch und erreichbar sein. Dabei ist zu beachten, dass es ein Hauptziel geben muss, wie zum Beispiel bis zum Schuljahresende die Durchschnittsnote um eine Note zu verbessern. Dieses Ziel sollte aber in viele kleine Zwischenziele zerlegt werden. Zum Beispiel, dass das Kind versucht in Mathe sich von der Vier auf eine schlechte Drei zu verbessern. Ebenfalls sollte es feste Termine geben, an welchen diese Zwischenziele überprüft werden. Beim Erreichen des Ziels sollte das Kind eine Belohnung bekommen, beim Nichterreichen wird eine Vertragsstrafe fällig.

Belohnungen und Strafen

Im Vertrag müssen sowohl die Belohnungen, wie auch die Strafen erfasst werden. Dabei sollte genau festgelegt werden, wann welche Belohnung oder Strafe fällig ist. So könnte man zum Beispiel festlegen, dass es für eine Eins in der Klassenarbeit 3 Euro gibt, für eine Zwei gibt es zwei Euro und für eine Drei gibt es einen Euro. Bei einer Vier passiert nichts, eine Fünf kostet einen Euro und eine Sechs kostet zwei Euro. Die Abrechnung könnte in diesem Fall immer am Ende des Monats erfolgen. Das Geld sollte aber unabhängig vom Taschengeld sein, dieses sollte das Kind weiterhin als Fixbetrag bekommen, denn der Lernvertrag soll ja als Motivation dienen und nicht im Kind gleich wieder einen inneren Widerstand auslösen. Hinzu kann man noch Strafen für vergessene Hausarbeiten nehmen und Belohnungen für besonders gute. Auch sollte die Belohnung im Vertrag stehen, welche das Kind für das Erreichen des Hauptzieles bekommt.

Übrigens müssen Belohnungen nicht immer Geld sein, sondern man kann mit dem Kind verhandeln, welche Belohnung die Richtige ist. Vielleicht hat es ja einen großen Wunsch, welchen man dem Kind erfüllt, sobald das Ziel erreicht ist. Damit das Kind den Lernvertrag auch erfüllen kann, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden zu lernen. Der Bibliotheksausweis ist in diesem Fall Pflicht, ebenso wie bestimmte Nachschlagewerke, die dem Kind zur Verfügung stehen sollten. Auch das Internet kann ein Medium sein, mit welchem ihr Kind lernen kann. Hierzu sollte man dem Kind einen Zugang schaffen, den er jederzeit, auch ohne Aufsicht der Eltern, nutzen kann. Dazu sollte der Rechner mit einer Software ausgestattet werden, welches das Internet kindgerecht absichert.

Sven Buchien, Sven Buchien

Sven Buchien - Schreiben! Schreiben ist eine Leidenschaft von mir. Früher schrieb ich in Form von Gedichten, dann kamen die Kurzgeschichten und am ...

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