
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand „weder gut noch schlecht“ sind, da sie „untereinander weder irgendeine Art sozialer Beziehung noch bewusster Verpflichtungen besaßen.“ Aus diesem Grund kann der Mensch im Naturzustand für nichts Gutes und nichts Schlechtes verurteilt werden, da er selbst nicht fähig ist zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden.
Menschen sind im Naturzustand alle gleich
Rousseaus Auffassung vom Naturzustand unterscheidet sich in wesentlichen Teilen von seinem zeitlichen Vorgänger Thomas Hobbes. Der Naturzustand von Hobbes ist durch einen „Krieg aller gegen alle“ und von einem naturgemäß bösen Menschen gekennzeichnet. Die Menschen sind für ihn alle gleich, wobei keine Ungerechtigkeit möglich ist, da jeder ein Recht auf alles besitzt. Rousseau beschreibt den Menschen dagegen als ein von Natur aus gleiches, autonomes und nicht aggressives Wesen. Er begründet seinen „guten Menschen“ damit „dass das Mitleid ein natürliches Gefühl ist, das in jedem Individuum die Gewalt der Eigenliebe mäßigt.“ Die Menschen sind somit friedliche, nicht aggressive Wesen. Für Rousseau nimmt im Naturzustand das Mitleid die Rolle der Gesetze ein. Da der Mensch keine sozialen Kontakte pflegt, kann er weder „Eitelkeit, noch Rücksicht, noch Ansehen, noch Verachtung“ kennen.
Mängel der Natur überwinden
Des Weiteren kennt er nicht den geringsten Begriff von „Dein und Mein“. Es wird also deutlich, dass der Mensch im Naturzustand die Bedeutung von Recht und Unrecht, ebenso wenig kennt, wie persönlichen Besitz. Er „irrt wie ein Wilder in den Wäldern“ umher. Jean-Jacques Rousseau sieht im Naturzustand jedoch vor allem keine Weiterentwicklung der menschlichen Fähigkeiten („Seine Intelligenz macht genau so wenige Fortschritte wie seine Eitelkeit.“), weshalb der Mensch „immer ein Kind“ bleiben würde, wenn er den Naturzustand nicht verlässt. Es muss also eine Form des gemeinsamen Zusammenlebens gefunden werden, um die Mängel von der Natur zu überwinden. Mit Hilfe der Bildung des Vertragsgedankens leitet Rousseau später zum eigentlichen Konstrukt des Gesellschaftsvertrages über. Außerdem gibt es für Rousseau kein beständiges Eigentum. „Da alle gleich und frei geboren sind, veräußern sie ihre Freiheit nur um ihren Nutzen willen.“ (CS I, 2)
Rousseau lehnt „Recht des Stärkeren“ entschieden ab
Für einige Naturrechtsphilosophen gilt in ihren Argumentationen das Recht des Stärkeren. Jean-Jacques Rousseau lehnt das Prinzip vom „Recht des Stärkeren“ entschieden ab und sieht keinerlei Gerechtfertigung, dass physische Stärke jemals Recht gewährt. Rousseau sagt im Contrat Social „dass jede Macht von Gott kommt.“ (CS I, 3) Die Person Gottes ist an dieser Stelle nicht unbedingt mit dem ganzen Christenglauben gleichzusetzen, sondern wohl eher mit einer natürlichen, gegebenen, höheren Macht, die keiner sich selbst zuschreiben kann. Dies könnte man so aus dem Gesamteindruck des Rousseauischen Werkes deuten. Als abschließendes Fazit seines Abschnittes „Vom Recht des Stärkeren“ (CS I, 3) stellt er zusammenfassend fest: „dass Stärke kein Recht gewährt und dass man nur verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt Gehorsam zu leisten“ (CS I, 3)
