Wer vom Steuerberater falsch beraten wurde oder wessen Steuerberater nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, die er legal hat, kann den Steuerberater auf Schadenersatz verklagen. Dabei unterliegen Steuerberater einem sehr konkreten Leistungskatalog, der regelt, was sie im Rahmen eines Mandates tun müssen. So müssen Steuerberater ihre Mandanten selbst auf die Möglichkeit eines Kirchenaustrittes aufmerksam machen, wenn der Mandant verlangt, dass er umfassend zu Einsparmöglichkeiten beraten wird. Ob ein Mandant seinen Steuerberater jedoch verklagen kann, hängt stark davon ab, wofür er ihn beauftragt hat. Ein Steuerberater, der nur für die jährlichen Steuererklärungen beauftragt wird, kann nicht verklagt werden, wenn er den Unternehmer nicht warnt, dass sein Unternehmen in Schieflage steht.
Haftung im Schadensfall
Doch auch innerhalb eines Mandats können Fehler passieren. Häufige Ursache: Fristen werden versäumt. Gegen solche Fehler sichern sich Steuerberater mit einer Haftpflichtversicherung ab. Eine „Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung“ in ausreichender Höhe abzuschließen, ist für Steuerberater Pflicht. Der Statistik nach meldet ein Steuerberater alle fünf bis sechs Jahre einen Haftungsfall. Wenn, dann geht es oft um hohe Summen. In der Regel haben Steuerberater einen Selbstbehalt von 2500 bis 5000 Euro. Das heißt, für kleinere Fehler kommen sie selbst auf. Etwa, wenn eine falsche Buchung gemacht wurde und sich der Schaden leicht regulieren lässt.
Informationspflicht des Mandanten
Wenn es nicht existenzbedrohend war, dann arbeiten Mandant und Steuerberater nach solchen Fällen oft auch weiter zusammen — nach dem Motto keiner ist perfekt, auch nicht der Steuerberater. Doch können Fehler von Beratern auch schon einmal die Existenz des Unternehmers gefährden. Zugleich sind Dinge, die Unternehmer als Versagen des Beraters hinstellen, nicht immer auch ihm anzulasten . Wenn ein Mandant den Steuerberater nicht richtig informiert oder dessen Hinweise nicht umsetzt, kann das nicht dem Steuerberater angelastet werden.
Wechsel teilweise empfehlenswert
Manchmal ist es schwierig, nachzuweisen, wer wann was gesagt hat. Das müssen im Zweifel die Gerichte klären. Wer unsicher ist, sollte vielleicht eine zweite Person mit zum Steuerberater nehmen oder bei besonders komplizierten Sachverhalten, die er sich selbst nicht merken kann, um eine schriftliche Ausarbeitung der Hinweise bitten. Erstaunlich ist, dass die Mandanten ihren Steuerberater auch dann nicht wechseln, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen. Dabei hat man jederzeit das Recht dazu. Es kann jedoch passieren, dass man je nach Auftrag eine Aufgabe doppelt finanzieren muss. Dennoch ist ein Wechsel manchmal hilfreich.
Gezielte Auswahl
Und wie findet man einen Steuerberater? Immerhin gibt es nach Auskunft der Steuerberaterkammer knapp 69.000 Steuerberater und mehr als 7000 Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Eine gezielte Suche ist im Internet möglich. Dazu bieten der Deutsche Steuerberaterverband und die Steuerberaterkammer kostenloseSuchdienste an, in denen Unternehmer nach Steuerberatern überall in Deutschland forschen können, die bestimmte Branchen und Themenspezialisierungen haben.
Vertrauen ist wichtig
Viele Gründer verlassen sich lieber auf Empfehlungen. In Internet-Foren werden beispielsweise andere Gründer befragt und man bekommt in der Regel viele Tipps. Leider sind die guten Tipps darunter recht selten. Empfohlen werden unter anderem Kanzleien speziell für Gründer und Mittelständler. Dabei kann es aber sein, dass der Steuerberater selbst einen als Mandanten aufnimmt und mitteilt, dass man bei ihm genau richtig sei. Danach bekommt man allerdings den Steuerberater selbst nie mehr zu Gesicht und muss sich mit einer einfachen Buchungskraft zufrieden geben. Das zerstört natürlich das Vertrauen und führt dazu, dass der neue Mandant sehr schnell wieder den Berater wechselt. Und die Fähigkeit der Vertrauensbildung ist sicherlich die wichtigste Eigenschaft neben seinem eigentlichen Job, die ein guter Steuerberater besitzen sollte.
Zur Haftbarkeit von Steuerberatern gibt es verschiedene Präzedenzfälle. Hier seien vorbildlich zwei Urteile zum Nachschlagen aufgeführt:
OLG Hamm (Az. 25 U 167/99)
Der Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten auf alle denkbaren legalen Möglichkeiten zum Steuersparen hinzuweisen.
OLG Düsseldorf (Az. 23 U 39/02)
Ein Steuerberater muss darauf hinweisen, dass sein Mandant durch einen Kirchenaustritt Steuern sparen kann.
Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt - nicht ersetzen kann.
