Der Prozess gegen Nadja Benaissa: Zusammenfassung, Vorgeschichte

Nadja Benaissa: Album Schritt für Schritt - Polydor
Nadja Benaissa: Album Schritt für Schritt - Polydor
Updates: Die Sängerin der No Angels steht seit dem 16.08.2010 wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Wie es dazu kam und ein Kurzprofil lesen Sie hier

Nadja Benaissa wurde von der Staatsanwaltschaft Darmstadt der schweren Körperverletzung bezichtigt und angeklagt. Die Strafverfolgungsbehörde beschuldigte die Sängerin, trotz ihrer Infektion mit dem HI-Virus ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Partnern gehabt zu haben, denen gegenüber Benaissa ihre Ansteckungsgefahr verschwieg. Die Staatsanwaltschaft ließ Nadja Benaissa am 11. April 2009 in Frankfurt verhaften. Zehn Tage später wurde ihr Haftverschonung gewährt. Anfang Juli desselben Jahres wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben, doch am 16. August 2010 begann das Gerichtsverfahren zur Strafsache.

Nadja Benaissa: Die Vorwürfe im Detail

Der am 26. April 1982 in Frankfurt geborenen Nadja Benaissa wurde in der Klageschrift vorgeworfen, dass sie in den Jahren 2000 bis 2004 in insgesamt fünf Fällen mit drei Menschen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, ohne diese über ihre Ansteckungsgefahr zu informieren. Einer der Männer soll sich dabei infiziert haben. Er tritt auch als Nebenkläger im am 16. August 2010 beginnenden Strafverfahren auf. Die Sängerin soll nach Angaben aus den Gerichtsakten bereits 1999 von ihrer Infektion gewusst haben und sich des Risikos, ihre Sexualpartner anstecken zu können, voll im Klaren gewesen sein.

Dass die Darmstädter Staatsanwaltschaft die HIV-Infektion kurz nach ihrer Festnahme öffentlich gemacht habe, sorgte für heftige Diskussionen in der Gesellschaft. Die Deutsche Aidshilfe sprach von einer Hexenjagd. Auch die Staatsanwaltschaft Mannheim zeigte sich im Umgang mit derartigen Daten wenig rücksichtsvoll und veröffentlichte Details zu den Vorwürfen gegen den Moderator Jörg Kachelmann, der sich wegen Vergewaltigung verantworten muss. Das Kammergericht Berlin stufte dies im Fall Benaissa jedoch als rechtmäßig ein. Benaissa begann dann damit, offen über ihre Infektion zu reden und die Deutsche Aidshilfe zu unterstützen.

Ob Benaissa dies aus Reue oder aus Berechnung tat, um positive Stimmung für sich beim Gerichtsverfahren zu generieren, blieb ungeklärt. Tatsache aber ist, dass sie damit an Sympathie innerhalb der Medienwelt gewann. Das Verfahren selbst wurde vom Amtsgericht Darmstadt auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Wird die Mutter einer Tochter verurteilt, muss sie mit einer Haftstrafe über die Dauer von sechs Monaten und zehn Jahren rechnen. Da Benaissa erst 17 Jahre jung war, als sie mit dem ersten Mann ungeschützt schlief, wurde das Jugendschöffengericht als zuständig einberufen. Auch ihre drei Kolleginnen der No Angels, einer Band, die aus der Castingserie "Popstars“ auf ProSieben entstand, sollen als Zeuginnen aussagen.

Benaissas Leben und Wirken im Kurzüberblick

Nadja Benaissa ist die Tochter des Marokkaners Mohammed Benaissa und seiner deutschen Frau. Sie wuchs mit ihrem älteren Bruder Amin in Langen bei Frankfurt am Main auf und ging dort auch zur Schule. Mit neun nahm sie Klavier- und Flötenunterricht. Sie sang im Schul-Musical "Tabaluga“ und nahm am Musikwettwerb "Jugend musiziert“ teil. Dort machte sie den 2. Platz. Unterrichtseinheiten im Tanz-Ballettstudio Rodin in Langen folgten ebenso wie die Auftritte mit verschiedenen Rockbands. Am 25. Oktober 1999 brachte Benaissa eine Tochter zur Welt. In der Abendschule erwarb sie die Mittlere Reife und nahm anschließend an der Castingshow Popstars teil.

Fünf Frauen gingen im September 2000 als Siegerinnen der Castingshow hervor und wurden zur Formation No Angels. Die Gruppe löste sich jedoch schon Ende 2003 wieder auf. Nach der Produktion des Albums "The Best of No Angels“ wollten die Künstlerinnen sich Solokarrieren und Auszeiten widmen. 2005 erschien Benaissas erste Solosingle; im Jahre darauf die zweite Single und ihr erstes Album "Schritt für Schritt“. Im Januar 2007 kam es zum Comeback von No Angels mit dem Album "Destiny“, doch neben Benaissa waren nur noch drei Kolleginnen der Ursprungsformation dabei.

Nadja Benaissa zu Beginn des ersten Verhandlungstages: "Es tut mir von Herzen leid."

Am ersten Verhandlungstag gestand sie die ihr zur Last gelegten Vorwürfe ein und verlieh ihrer Reue Ausdruck: "Es tut mir von Herzen leid." Benaissa erschien in einer lila Bluse, in Jeans und in Begleitung ihres Anwaltes Oliver Wallasch. Die Staatsanwaltschaft wird von Peter Liesenfeld (42) vertreten. Den Vorsitz führt Jugendrichter Dennis Wacker (43). In einer von ihrem Verteidiger kurz nach Eröffnung des Prozesses verlesenen Erklärung äußerte sich Benaissa dahingehend, dass das Verfahren ihr vor Augen geführt habe, dass ihr Umgang mit der Krankheit falsch gewesen sei.

Zweiter Prozeßtag: Zeugen sagen für und gegen Benaissa aus

Sie könne sich nicht an alle Einzelheiten ihres Intimlebens in den letzten zehn Jahren erinnern, doch sei es möglich, dass die Vorwürfe der Anklage zuträfen. Sie sei damals sehr sorglos mit dem Thema Sex umgegangen. Auch der von Benaissa infizierte Nebenkläger trat als Zeuge vor Gericht auf, sprach von fünf bis sieben sexuellen Begegnungen mit der Sängerin und gab an, 2007 durch einen Test von seinem Arzt von der Ansteckung erfahren zu haben. Nur dem Test sei es zu verdanken, so der Künstlerbetreuer (34), dass er nicht seinerseits Frauen angesteckt habe.

Am zweiten Prozeßtag wurde Nadja Benaissa von einem Ex-Freund entlastet, der zu ihren Gunsten aussagte, vor dem Geschlechtsverkehr von ihr über die Infektion informiert worden zu sein. Ein anderer Zeuge sagte aus, dass sie die Infektion zuerst verleugnet, er jedoch Medikamente bei ihr gefunden habe. Hart kam es am vierten Prozesstag, in dessen Verlauf der Gutachter Josef Eberle vor dem Amtsgericht Darmstadt erklärte, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Frau Benaissa die Quelle für die Infektion des Nebenklägers gewesen ist.

Staatsanwalt forderte Bewährungsstrafe und setzte sich mit seinem Strafmaßantrag durch

Am 25. August 2010 hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer und forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Benaissa habe sich seiner Ansicht nach der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Ihr eigener Anwalt plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe. Der Anwalt der Nebenklage gab zu bedenken, dass es sich seiner Wertung nach bei Benaissas Aussage zu Prozessbeginn nicht wirklich um ein Geständnis gehandelt habe. Zu den Zeugenaussagen von Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska ist es nicht mehr gekommen. Der Urteilsspruch wurde am 26. August 2010 erwartet und fiel dann auch so aus, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt: Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit. Benaissa nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis, muss nun aber nicht ins Gefängnis.

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