Der Prozess um das Arbeitszeugnis

Streitigkeiten über Zeugnisse werden meist durch Vergleich beendet

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Häufig entsteht vor Gericht aber Streit über den Inhalt des Arbeitszeugnisses.

Einfaches Zeugnis oder qualifiziertes Zeugnis?

Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ihm ein einfaches Zeugnis ausgestellt wird. In einem einfachen Zeugnis steht lediglich von wann bis wann der Arbeitnehmer in welcher Position beschäftigt worden ist. Ganz gleich, wie sehr Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber gestritten haben und wie unzufrieden er eventuell vielleicht mit Ihnen war - ein einfaches Zeugnis sollten Sie auf jeden Fall einfordern. Bei zukünftigen Bewerbungen ist es nämlich wichtig, dass Sie lückenlos ihre bisherigen Beschäftigungen - und sei es nur durch ein einfaches Zeugnis - nachweisen können. Lücken im Lebenslauf fallen jedem Personalchef sofort ins Auge und werfen zum Beispiel die Frage auf, ob Sie in dieser Zeit vielleicht in Haft gesessen haben.

Qualifiziertes Zeugnis

Als qualifiziertes Zeugnis bezeichnet man ein Zeugnis, das über den Inhalt eines einfachen Zeugnisses hinaus eine genaue Tätigkeitsbeschreibung sowie eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers vornimmt. Nur falls das Arbeisverhältnis sehr kurz war, haben Sie eventuell lediglich einen Anspruch auf ein einfaches, nicht aber auf ein qualifiziertes Zeugnis. Die Grenze dürfte ungefähr bei sechs Monaten zu ziehen sein.

Streitigkeiten über den Inhalt des qualifizierten Zeugnisses

Das Arbeitszeugnis soll wahr und gleichzeitig wohlwollend und dem weiteren beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienlich sein. Wenn der Arbeitnehmer mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht einverstanden ist und sich auch außergerichtlich keine Einigung über die Formulierungen des Arbeitszeugnisses erzielen lässt, kommt es zum Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Wer einmal einem Zeugnisprozess beigewohnt hat, der wird im Rahmen einer Bewerbung dem Inhalt eines Zeugnisses nicht mehr allzu viel Bedeutung beimessen. Gerade aber weil die meisten Zeugnisse, um Ärger zu vermeiden, eher zu gut als zu schlecht formuliert sind, ist es sinnvoll, sich gegen ein schlechtes Zeugnis zu wehren.

Die Sicht des Arbeitgebers

Aus Sicht des Arbeitgebers bedeutet ein Zeugnisprozess einen sehr hohen Aufwand für einen Arbeitnehmer, von dem man sich schon längst getrennt hat. Sollte es in einem solchen Prozess zu einer Beweisaufnahme kommen, sind meist mehrere Zeugen zu vernehmen. Das kostet Zeit und Geld. Da ist es viel einfacher, den Wünschen des Arbeitnehmers entgegen zu kommen. Es gab zwar auch schon Urteile, in denen ein Arbeitgeber für ein falsches Zeugnis vom Folgearbeitgeber in Haftung genommen worden ist. Das waren aber Fälle, in denen einem unterschlagenden Kassierer "Ehrlichkeit" bescheinigt wurde. Im Allgemeinen ist das Haftungsrisiko des Arbeitgebers gegenüber einem anderen Arbeitgeber vernachlässigbar gering.

Aus Sicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer braucht das Zeugnis im Regelfall für eine Bewerbung auf eine neue Stelle. Da hilft es ihm nicht allzuviel, wenn er sich monatelang mit dem Arbeitgeber evtl. durch mehrere Instanzen über den Inhalt des Zeugnisses streitet. Da ist ein akzeptables Zeugnis, das schnell erteilt wird, oft mehr wert als ein besseres das (vielleicht) nach einem mehrmonatigen Prozess durch Urteil erlangt wird.

Beweislast

Bei den Diskussionen im Zeugnisprozess über eine gütliche Einigung spielt natürlich die Darlegungs- und Beweislast (das heißt: Wer verliert den Prozess, wenn er nicht darlegen oder beweisen kann, dass das Zeugnis zutreffend ist) eine Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat insoweit gesagt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein "durchschnittliches" Zeugnis hat. Das wird allgemein in der Leistungsbewertung "zu unserer vollen Zufriedenheit" gesehen. Bessere Bewertungen hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, schlechtere der Arbeitgeber.

Die Einigung in einem solchen Prozess besteht aus einem gegenseitigen Geben und Nehmen. Die Parteien dürfen sich auf eine lange Verhandlung gefasst machen, in der gegebenenfalls jeder einzelne Satz besprochen werden muss. Die Zeit ist aber gut investiert, denn ohne Einigung müsste noch viel mehr Aufwand für jede einzelne Formulierung betrieben werden.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Dieser Artikel gibt die Auffassungen des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Entstehung des Artikels wieder. Die Angaben und Ratschläge sind bewusst populärwissenschaftlich formuliert und erfolgen ohne Gewähr. Sie ersetzen und wollen keine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ersetzen.

Nicht umsonst heißt es: „Zwei Juristen - drei Meinungen"

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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