Der Prozess um Lohn

Immer mehr Arbeitnehmer müssen ihren Lohn einklagen.

Neben den Streitigkeiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört der Arbeitsgerichtsprozess um Lohn zu den häufigsten Streitgegenständen beim Arbeitsgericht.

Kaum ein Arbeitnehmer hat ein so dickes Finanzpolster, dass er lange auf seinen Lohn warten kann. Hier muss meist schnell gehandelt werden, damit größere Schäden durch den Ausfall der Lohnzahlung verhindert werden können.

Aus dem Artikel "Der Prozess beim Arbeitsgericht" erfahren Sie, wie der Prozess im Allgemeinen abläuft. Im Folgenden wollen wir uns mit der "normalen" Klage auf Lohn befassen, lassen also die speziellen Umstände des Prozesses um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und um Überstunden außen vor. Außerdem gibt es auch Fälle, in denen von Seiten des Arbeitgebers noch nicht einmal abgerechnet wird.

Arbeitgeber kann nicht zahlen

Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber im Prozess überhaupt nicht die Zahlungspflicht bestreitet, sondern nur erklärt, dass er zur Zeit kein Geld habe, weil seine Kunden nicht zahlen. Wie ein umgeworfenes Dominosteinchen werden dann die nächsten angestoßen und fallen auch. Rechtlich gesehen ist das kein Argument. Ein Grundsatz lautet: "Geld hat man zu haben!" Andererseits kann der Arbeitnehmer auch froh darüber sein, wenn der Arbeitgeber im Gütetermin so mit offenen Karten spielt und nicht irgendwelche anderen Einwendungen vorbringt. Es kann durchaus sinnvoll sein, sich dennoch - etwa auf eine Ratenzahlung - auf einen Vergleich zu einigen denn bis zum Kammertermin, in dem dann ein Urteil ergeht, kann es noch einige Wochen, schlimmstenfalls Monate dauern.

Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, dann ist es ratsam, bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzausfallgeld zu beantragen. Manchmal ist das sogar die schnellste Möglichkeit, tatsächlich Geld zu erhalten.

Arbeitgeber will nicht zahlen

Häufig ist auch der Fall, dass Arbeitgeber nicht zahlen wollen und mit verschiedenen Einwendungen gegen den Lohnanspruch kommen.

"Der hat überhaupt nicht so viele Stunden gearbeitet."

Bei einem Prozess um Überstunden ist das ein erheblicher Einwand. Beim normalen Lohnprozess aber nicht. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zuweisung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Für diese Zeit sollte er seine Arbeitsleistung (am besten persönlich) anbieten. Wenn der Arbeitgeber nicht genug Arbeit hat, ist das sein wirtschaftliches Risiko. Es geht dann nicht zu Lasten des Arbeitnehmers, wenn er deshalb nicht die volle Stundenzahl gearbeitet hat.

"Der hat nicht richtig gearbeitet oder was kaputt gemacht."

Arbeitnehmer schulden Arbeitsleistung "mittlerer Art und Güte". Sie schulden nicht, dass der gewünschte Arbeitserfolg auch eintritt (dann wäre das Rechtsverhältnis ein Werkvertrag). Erfahrungsgemäß ist es für den Arbeitgeber sehr schwierig, von einem Arbeitnehmer wegen Schäden Regress zu bekommen.

Was jedenfalls nicht geht, ist den Arbeitnehmer im Wege der Aufrechnung mit angeblichen Schadenersatzansprüchen praktisch bei der Vergütung auf "Null" zu setzen. Vor solchen Maßnahmen ist der Arbeitnehmer duch die sogenannten Pfändungsfreigrenzen geschützt. Das heißt, dass ein bestimmter Mindestbetrag (abhängig von den Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers) bei ihm verbleiben müssen, selbst wenn ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bestehen sollte.

Ein durchaus erfolgreicher Einwand kann jedoch sein, dass die Ansprüche durch das Eingreifen von Ausschluss- oder Verfallfristen nicht mehr geltend gemacht werden können. Diese gelten aber wiederum dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Lohnansprüche in einer Lohnabrechnung vorbehaltslos "anerkannt" hat.

Man muss sich aber bei allen Prozessen, bei denen es um Geld geht, darüber im Klaren sein:

Das Gericht kann einem nur in einem Urteil eine Geldbetrag zusprechen. Das Geld hat man damit noch nicht. Das ist erst eine Sache der Zwangsvollstreckung, die auch noch einmal weitere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Geld beim Arbeitsgericht einklagen - eine Übersicht.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Entstehung des Artikels wieder. Der Artikel kann und will keine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ersetzen. Die Aussagen in diesem Artikel sind bewusst vereinfacht und populärwissenschaftlich gehalten und stellen keine Rechtsberatung dar. Nicht umsonst heißt es: "Zwei Juristen - drei Meinungen!"

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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