
- Rothenburg weckt Erinnerung an das Mittelalter - Chrissy Olsson
Die Lexika der Neuzeit bezeichnen eine Stadt als "Siedlung mit meist nicht landwirtschaftlichen Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist durch eine gewisse Größe, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung." Denken wir hingegen an eine Stadt des deutschen Mittelalters, wird in uns die Erinnerung an eine mit Türmen und Mauern befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von unregelmäßigen, schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen Häusern geweckt. Die geschlossene Bauweise und der Mauergürtel gehören ebenso zum Wesen der mittelalterlichen Stadt wie die Stadtverfassung selbst, die die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem ihr umgebenden Land heraushebt.
Die Stadt war in wirtschaftlicher Hinsicht eine umfassende Markt- und Verkehrswirtschaft
Ursprünglich stammt der Begriff "Stadt" von dem mittelhochdeutschen"stat" ab, mit dem schon in sehr frühen Jahren eine Wohnstätte oder Siedlung bezeichnet wurde. Im 12. Jahrhundert stand dieser Begriff für den mittelalterlichen Rechtsbegriff. Historisch gesehen wird das Wort "Stadt" wie folgt definiert: Städte sind Gemeinden, welchen bei speziellen Voraussetzungen der Stadttitel verliehen wurde, was die Zuerkennung bestimmter Stadtrechte mit einschloss, wie zum Beispiel das Marktrecht, die Freiheit der Stadtbürger, Besteuerungsrecht, Selbstverwaltungsrecht, Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, Einfriedungs- und Verteidigungsrecht oder auch das Zollrecht.
Aus wirtschaftlicher Sicht bestand die herausragende Leistung der mittelalterlichen Stadt in dem Aufbau einer umfangreichen Markt- und Verkehrswirtschaft. Damit einhergehend stand die Stadt für den Austausch von Luxus- und Massengütern über weite Entfernungen, der Konzentration von Handel und Gewerbe in einer planmäßigen Wirtschaftpolitik sowie in der Erschließung neuer Absatzräume und der wirtschaftlichen Beherrschung des jeweiligen Umlandes. Politische Bedeutung hatte die Stadt des Mittelalters vor allem in ihrer überlegenen Finanzkraft und ihrem Festungscharakter.
Drei Kriterien mussten für die Einordnung einer Siedlung als Stadt erfüllt worden sein
Das verliehene Stadtrecht verdeutlichte im Mittelalter die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland. Bezogen auf die äußeren Merkmale für die Einordnung einer Siedlung als Stadt im historischen Sinne bedurfte es der Erfüllung dreier Kriterien:
- Es gibt eine Mauer um die Stadt, mit der die Ganzheit und der Zusammenhalt der Gemeinschaft, sowie deren Abwehr gegen äußere Einflüsse betont wird. Diese Stadtmauer ist galt als das sichtbarste Zeichen der Unterscheidung zwischen von der Stadt und dem flachen Land sowie der Unterscheidung zwischen Stadtbürgern und Bauern. Die Stadtmauer gilt als klare Rechtsgrenze.
- Es existiert ein Marktplatz oder ein Straßenkreuz als ein Schnittpunkt von Kultur und Handel sowie als eine Orientierung der Stadt um einen Mittelpunkt.
- Die Stadt ist geviertelt, so wie dies schon im Schema des römischen Castrum zur militärisch - administrativen Gliederung der Stadt erkennbar war.
Gemeinhin wird die mittelalterliche Stadt als Rechtsstadt bezeichnet. Dies kann zwei Bedeutungen haben:
- Die Stadt besitzt ein eigenes, spezifisch städtisches Recht, das die Stadt von ihrem Umland (und damit einhergehend dem Landrecht) unterscheidet.
- Es kann besagen, dass die mittelalterliche Stadt als Bürgerschaft in besonderer Weise rechtlich verfasst ist und die städtische Gesellschaft ihr Zusammenleben durch eine rechtliche und eben nicht durch andersartige soziale Normen geregelt hat.
Quellen:
- Carl Haase, "Die Stadt des Mittelalters, 3. Band: Wirtschaft und Gesellschaft", ISBN: 978-3534046812
- Cord Meckseper, "Kleine Kunstgeschichte der deutschen Stadt im Mittelalter", ISBN: 978-3896787231
- Josef Fleckenstein, Karl Stackmann, "Über Bürger, Stadt und städtische Literatur im Spätmittelalter", ISBN: 978-3525824016
- Stephan Schulz, "Qualität und Quantität:Spätmittelalterliche Städte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Gruppen", ISBN: 978-3638300377
