
- Stellte man sich so den Teufel vor? - Jessie/pixelio.de
Die Personifizierung des Bösen in der Gestalt des Teufels als Widersacher Gottes war für die christliche Lehre von jeher unabdingbar, um das Verderben und das Böse in der Welt zu erklären. Die mittelalterliche Kirche bediente sich fleißig des Teufels, um mit seinen Schrecken ihre Schäfchen umso schutzbedürftiger zu machen und auch, um Missliebige unter dem Vorwurf der Teufelszugehörigkeit zu eliminieren.
Die Kleriker des Spätmittelalters malten an dem Schreckbild einer subversiven Verschwörung des Teufels mit der Hexenzunft und sahen darin einen verdeckten Generalangriff auf die Kirche Christi. Dieses Schreckbild bildete schließlich die Grundlage für die aufkommende Hexenverfolgung.
Zauberer standen mit dem Teufel im Bunde
Die mit Dämonenglauben behafteten Menschen des Mittelalters glaubten fest an die Realität des Teufels. Auch wenn ihre Phantasie selbigem mitunter recht volkstümliche Züge verlieh. Neben dem herrschenden Teufelsglauben regte sich schon früh der Gedanke, dass alle Zauberei nichts anderes sei als nichtiger Teufelsspuk. Schon 563 verfügte die Synode von Bracare: "Wer da glaubt, dass der Teufel, weil er einige Dinge in der Welt hervorgebracht hat, auch aus eigener Macht Donner und Blitz, Gewitter und Dürre mache, der sei verflucht.“
Karl der Große ging zweihundert Jahre später in seiner Auffassung von der Zauberei weiter. Er bestätigte den von der Paderborner Synode (785) aufgestellten Beschluss: "Wer vom Teufel verblendet, nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen und diese Person deshalb verbrennt ... der soll mit dem Tod bestraft werden.“
Wie die Kirche Zauberer und ihresgleichen allmählich verfolgte
Der Glaube an Hexerei galt am Anfang und noch in der Mitte des Mittelalters als ein Hirngespinst. Eine Einbildung, welche vom Teufel herrühre, mit welcher er nur diejenigen erreichen könne, die sich in ihrem Herzen von Gott abgewendet haben und dem Teufel zugewendet und deshalb strafbar wären.
Die Kirche richtete allmählich Strafverfahren gegen Ketzerei ein. Unabhängig davon galt nach wie vor die Handhabung der Kirchenzucht und die Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft als das eigentliche Strafmittel gegen Zauberei. Der Gedanke einer kriminalrechtlichen Verfolgung abergläubischer Übungen war damals der Kirche noch ganz fremd. In einem Dekret aus dem Jahr 799 heißt es: "Zauberer und dergleichen sollen eingekerkert und durch den Erzpriester zum Geständnis gebracht werden; aber am Leben darf ihnen nichts geschehen.“
Auch von weltlicher Seite kam es selten zu einem peinlichen und blutigen Einschreiten gegen Hexerei. Ganz vereinzelt gibt es historisch belegte Beispiele im frühem Mittelalter, dass gegen Zauberei vorgegangen wurde. Wie etwa dasjenige, welches sich im Jahr 1004 in Köln zutrug. Dort wurde eine Frau von der Stadtmauer herab gestürzt, weil sie in dem Ruf stand, den Verstand der Menschen verwirren zu können.
Ab dem 13. Jahrhundert ging es Hexen, Zauberern und Teufelsanbetern an den Kragen
Nachdem in Trier mehrfach Hexen und Zauberer verbrannt wurden, nahmen die Scheiterhaufen in der Rheingegend so überhand, dass es zu ernstlichen Klagen über das Verbrennen so vieler unschuldiger Menschen kam, was aber nichts nützte. Gleichzeitig wirft die päpstliche Bulle Gregors IX. (1233) den deutschen Ketzern vor, sie würden bei der Aufnahme unter ihresgleichen erst einem backofengroßen Frosch den Hintern küssen, dann einen blassen Mann von wunderbarer Kälte begrüßen. Nach dem Mahle stiege durch eine Säule rückwärts ein schwarzer Kater herab und bliebe erwartungsvoll in Stellung. Man würde ihn küssen und brächte ihm allgemeine Huldigung dar, woraufhin die Lichter gelöscht würden und die Orgien der Sittenlosigkeit zwischen den beiden oder denselben Geschlechtern den Anfang nähmen. Alle würden sich dazu bekennen, nur dass tun zu wollen, was Gott zuwider sei.
Papst Johann XXII. (1334) erließ zwei Bullen, welche das Hexenwesen damaliger Zeit charakterisierten. In der Bulle von 1317 heißt es unter anderem: "... dass verschiedene gottlose Personen, welche sich dem Teufel ergeben haben, böse Geister in Zirkel, Ringe und Spiegel gebannt hätten, und Menschen, die ihnen verhasst wären, so Schaden zuzufügen versuchten, indem sie deren Bilder, verfertigt aus Wachs oder Blei, durchbohrten.“ Dieser Aberglaube dauerte noch Jahrhunderte fort. Man glaubte, dass eine von der Hexe oder dem Zauberer verhasste Person sterben müsse, sobald ihr Bild von einem der beiden durchstoßen würde.
Zum Ende des 15. Jahrhunderts hatte der Teufels- und Hexenwahn in der gesamten Christenheit den Sieg über die Vernunft davongetragen, und die Kirche hatte eine förmliche Lehre desselben ausgebildet. Sie sprach Recht über Abtrünnige, die sich dem Teufel verschrieben hatten und anbefahl sie fortan den weltlichen Gerichten.
Im späten Mittelalter und vor allem in der frühen Neuzeit trieb der Hexenwahn seinem Höhepunkt zu. Unzählige Menschen erlitten den Feuertod, der auf Zauberei, Hexerei und Ketzerei stand. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts loderten hierzulande die Scheiterhaufen. Sogar im 18. Jahrhundert gab es noch einzelne Anklagen wegen Hexerei und entsprechende Unschädlichmachung durch das Feuer.
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