Wie in allen Städten des späten Mittelalters und der frühesten Neuzeit unterlagen auch in Siegburg die Bürger dem Wehrdienst. Diesem, wie auch der Verpflichtung, bei der Instandhaltung der Stadtmauer und des Grabens zu helfen, unterlag in Siegburg jeder Mann, der in der Stadt ein Haus hatte, „da ruych upgäet“ – aus dem also Rauch aufstieg.
Liste aller bewaffneten Männer von 1468
Über die Zusammensetzung des Siegburger Aufgebotes von 1468 sind wir gut unterrichtet, denn aus diesem Jahr liegt eine Liste aller bewaffneten Männer der Stadt vor. 148 Namen sind darin aufgeführt. Wahrscheinlich sind dabei jedoch die Bewohner des Töpferviertels an der Aulgasse, das außerhalb der Stadtmauer lag, nicht berücksichtigt, denn nur 18 Jahre später wurden in Siegburg insgesamt 240 steuerpflichtige Bürger geführt. Da aber die Steuerpflicht an den Grund- beziehungsweise Hausbesitz gekoppelt war, musste jeder steuerpflichtige Bürger auch Wachdienst leisten. Auch die Juden, die „auf dem Driesch“, also auf einem feuchten Stück Land außerhalb der Mauer wohnten (dort hatten sie sich nach den Pogromen im Rahmen des ersten Kreuzzuges angesiedelt), sind wohl nicht mitgezählt, obwohl sie in Siegburg ebenfalls Wehrdienst leisten mussten – damals wohl ziemlich einmalig im ganzen Reich.
Da in Siegburg, wie auch sonst allgemein üblich, die Bürger selbst für ihre Rüstung und Bewaffnung aufkommen mussten, war die Ausstattung der Männer recht unterschiedlich. Bei neun Namen fehlen die Angaben zu ihrer Ausrüstung. Bei den meisten Männern ist ein recht wahlloses Sammelsurium an Rüstungsteilen aufgelistet. Nur 37 Männer sind mit vollem Harnisch aufgeführt. Zu ihnen zählt auch Hennes Becker, von dem wir allerdings außer seinem Namen – der allerdings noch einen deutlichen Hinweis auf seinen Beruf gibt – und seiner militärischen Ausrüstung wenig wissen.
Schusswaffen – nicht jedermanns Sache
Zusätzlich zu seinem Harnisch besaß Hennes Becker noch eine Armbrust. Nur fünf weitere Männer waren mit dieser Waffe ausgerüstet, obwohl die Stadt Siegburg zu dieser Zeit einen Armbrustmacher beschäftigte. So befindet sich unter den aufgelisteten Bürgern auch ein Mann namens Godert Armborstmecher. In den Rechnungsbüchern der Stadt Siegburg ist für ihn in den Jahren von 1461/62 bis 1475/76 ein jährliches Gehalt von zwei Maltern Korn aufgelistet. Erstaunlicherweise führte er selbst keine der von ihm hergestellten Waffen, sondern besaß nur eine Minimalausrüstung.
Im Besitz des Johan van Keren ist neben Panzer, Kragen und einem eisernen Hut ebenfalls eine Schusswaffe, jedoch keine Armbrust, sondern eine Handbüchse aufgeführt. Diese war aber nicht sein persönliches Eigentum. Er bekam vielmehr seine Hakenbüchse, wie auch alle anderen Bürger Siegburgs, die sich selbst keine vollständige Ausrüstung leisten konnten, von der Stadt gestellt. Ein Zeughaus wurde jedoch erst im 16. Jahrhundert erbaut.
Um im Umgang mit Armbrust und Hakenbüchse in Übung zu bleiben, bestand in Siegburg bereits seit 1350 eine Schützenbruderschaft, die unter dem für Schützen häufigen Patronat des heiligen Sebastianus stand. Ihre Mitglieder spielten für die Sicherheit der Stadt eine besondere Rolle, da sie oft den Polizeidienst in den Straßen versahen. Noch heute heißt eine Straße nach dem bunten Vogel, an welchem die Schützen ihr Können erprobten, "Auf der Papagei".
Schon im 15. Jahrhundert standen außerdem zumindest auf einem Teil der Türme Pulvergeschütze. Die Aufsicht darüber hatte ein städtisch besoldeter Büchsenmeister. Die Stadtrechnungen belegen, dass 1469/70 der bisher amtierende Büchsenmeister entlassen und 1474/75 ein neuer eingestellt wurde. Übrigens mischte man in Siegburg das nötige Pulver selbst; dafür bezog man Salpeter und Schwefel aus Köln.
Wehrdienst gemeinsam mit den Nachbarn
Hennes Becker hat seinen Dienst ausschließlich mit seinen Nachbarn verrichtet. Das liegt daran, dass Siegburg in Rotten-Bezirke eingeteilt war. Aus jedem Bezirk rekrutierte sich jeweils eine Rottmannschaft, die einem eigenen Rottmeister unterstand. Im 16. und 17. Jahrhundert waren es 18 Rotten. Zwölf Rotten stellte die Stadt selbst, die anderen sechs Rotten die Aulgasse.
Noch im 15. Jahrhundert war die Nachtwache in zwei Schichten eingeteilt. Die Vorwache begann mit dem Schließen der Stadttore und endete um Mitternacht. Die anschließende Nachtwache dauerte dann bis zum Öffnen der Tore im Morgengrauen.
Wie auch alle anderen Belange des öffentlichen Lebens, so unterstand auch der Wachdienst dem Kurmeister. Der Dienst war im Kurbuch der Stadt geregelt. In der ältesten erhaltenen Fassung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts heißt es, dass die Wächter an dem Tor bleiben sollten, das ihnen zugewiesen wurde, und dass sie dieses Tor nicht zu verlassen hätten. Standen zwei Wächter gemeinsam auf Posten, musste zumindest einer von beiden wach bleiben.
Die zweite erhaltene Fassung des Kurbuches, auf 1550 bis 1581 datiert, regelt den Wachdienst auf andere Art: „Es sollen die angesetzte und verordnete wechter des winters zu acht und des sommer zu neun uhren des abents auf der wacht sein, auch allemal vor vier uhren des morgens nicht darvon abgehen.“ Die Rottmeisterordnung von 1583 enthält wiederum geänderte Anweisungen. Hier heißt es unter anderem: „Zum ersten, dass ein jeder burger mit seinem gewehr, damit er sich hat aufschreiben lassen und ime sunt zu tragen auferlacht ist, jedertzeit bei tag und nacht ohn einiche veranderung auf der wacht erscheine, jedoch mit dem underscheide, das die mit den hämischen allein bei tag an die portzen kamen, den krach umtun und die brust samt rucken an die portz hangen, aber die nacht damit übersehen werden solln.“
Nun musste also Tag und Nacht Wache gehalten werden. Wer aber einen vollen Harnisch besaß, der brauchte nur tagsüber Dienst tun. Die Nachtwache war ihm erlassen. Hennes Becker hätte sich gefreut.
Quellen und Literatur
Thomas Becker/Andrea Korte-Böger: Stadtluft macht frei – Siegburg und seine Stadtbefestigung, Siegburg 2004.
Friedrich Lau: Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der rheinischen Städte (Bergische Städte I: Siegburg), Bonn 1907.
