Kaum war er neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, schon erregte der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch Aufsehen. In einem seiner ersten Interviews nannte er den Pflichtzölibat “theologisch nicht notwendig”. Die Mehrheit der römisch-katholischen Christenheit gab ihm wohl Recht - und doch blieb das Statement nicht frei von konternden Zwischenrufen. Wer oder was ist der Zölibat?
Bedeutung und Gültigkeit
Vom lateinischen “caelebs” (ehelos) kommend, bedeutet der oder auch das Zölibat zunächst einmal die Verpflichtung zur Ehelosigkeit für das weitere Leben. Dabei handelt es sich formal gesehen um keine auferlegte, sondern freiwillig gewählte und im Gegensatz zu den feierlichen Ordensgelübden “nur” versprochene Verpflichtung, welche jedoch im lateinischen Teil der katholischen Kirche unabdingbare Zugangsvoraussetzung für die Priester- und teils auch Diakonenweihe ist. In den östlich-orientalischen Teilkirchen sowie der Orthodoxie gilt der Zölibat nur für Bischöfe; allerdings muss sich ein Kandidat vor der Diakonenweihe entscheiden, ob er in Ehe oder zölibatär leben will. Nach dem Tod der Frau ist keine weitere Eheschließung möglich. Dasselbe gilt innerhalb der römischen Kirche für das Ständige Diakonat, wo eine erneute Eheschließung nach dem Tod der Frau oder Annullierung der Ehe nur mit päpstlicher Erlaubnis möglich ist.
Ursprünge: Heirat ja, Sex nein!
Die Ursprünge des Ganzen liegen wohl schon in apostolischer Zeit - als Enthaltsamkeitszölibat. Damalige Priester durften zwar heiraten, mussten aber ab dem Tag ihrer Weihe sexuell enthaltsam leben. Gesetzlich festgelegt wurde dies im Jahr 306 auf der Synode von Elvira, und kaum acht Jahre später bereits wurde in Neucäsare die Absetzung dessen beschlossen, der als Priester heiratet. 385 n. Chr. schließlich dehnte Papst Siricius diese Maßnahmen auf die gesamte Kirche aus. So äußerte sich das Zweite Afrikanische Konzil 390: "Wir alle sind uns darüber einig, dass Bischof, Priester, Diakon, die Schützer der Keuschheit, sich auch selbst ihrer Ehefrauen enthalten, damit in allen und von allen, die dem Altare dienen, Keuschheit beobachtet werde." Doch war die Heirat eines Priesters vor der Weihe weiterhin grundsätzlich erlaubt.
Marsch in Richtung Ehelosigkeit
Erst das Konzil von Nikaia 423 erließ erste Bestimmungen in Richtung generelles Pflichtzölibat. Schnell erkannten die Herrscher der folgenden Jahrhunderte dessen politische Vorteile in Form von Einflussmöglichkeiten beim Tod des Amtsinhabers. Dies war denn auch der Grund, warum im Rahmen des Ottonischen Reichskirchensystems Fürstenämter überwiegend an zölibatär lebende Personen vergeben wurden. Im weiteren Verlauf verboten Papst Benedikt VIII. und Kaiser Heinrich II. auf der Synode zu Pavia 1022 die priesterliche Heirat - unter Androhung von Kirchenstrafen sowie des Entzugs von Amt und Besitz, und 1059 wurde Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, verboten, die Messe zu lesen. Nicht zuletzt aufgrund der folgenden heftigen Proteste besonders in Passau und Konstanz ließen sich viele Kleriker aber nicht beeindrucken von den neuen Verordnungen.
Definitive Zementierung des Zölibats
1139 jedoch wurde die Priesterweihe zum trennenden Ehehindernis. Papst Innozenz II. machte auf dem Zweiten Laterankonzil den Zölibat zur unabdingbaren Zugangsvoraussetzung für das geistliche Amt, allerdings kann ein Papst ohne nähere Begründung davon befreien (Dispens). Verstöße wurden bei höheren Klerikern geahndet mit dem Verlust von Amt und Benefizium, ansonsten mit einem öffentlichen Messverbot. Bis heute gilt die Verletzung des Zölibats als Sakrileg, welcher den definitiven Ausschluss vom Dienst nach sich zieht. Auch kann man zu den Sakramenten erst nach einem umständlichen Verfahren wieder zugelassen werden.
Jegliche Initiativen zur Aufhebung der Ehelosigkeitsverpflichtung blieben bislang ohne Erfolg. Immerhin beschränkte sich das Zweite Vatikanische Konzil darauf, den Zölibat als der priesterlichen Aufgabe “angemessen” zu empfehlen, doch fand sich weder 1971 noch 2005 auf der jeweiligen Bischofssynode in Rom eine Mehrheit für eine durchgreifende Reform. So bleibt nur, im Falle etwaiger priesterliche Liebschaften oder Lebensbündnisse auf die wohlwollende Toleranz der Gemeinde zu hoffen - oder sein Birett an den Nagel zu hängen, wie im Fall des früheren Baseler Bischofs Hansjörg Vogel, welchen der Vatikan 1994 suspendierte, nachdem er bekannt gegeben hatte, dass er bald Vater würde.
Die Zeit drängt - aber nicht nur wegen des Zölibats
Erst in jüngster Zeit rangen sich höhere kirchliche Würdenträger zu zukunftsweisenden Aussagen durch. So bemerkte Kardinal Claudio Hummes bei seinem Amtsantritt als Präfekt der Kleruskongregation, der Zölibat sei “kein Dogma”. Zudem zwingen der immer gravierender werdende Priestermangel, welcher die regelmäßige sonntägliche Feier der Eucharistie nicht mehr gewährleisten kann, Rom allmählich zum Handeln. Schließlich können die Seelsorgeeinheiten nicht ständig größer gemacht werden, wollen sie solche im wahren Wortsinn auch bleiben. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass in gleichem Maße die Zahl der kirchlich beschäftigten und engagierten Laien abnimmt, egal ob Pfarrgemeinderats-Bewerber, Pastoral- und Gemeindereferenten oder die Gläubigen an sich. Dies ist außerdem ein Phänomen, das in den protestantischen Schwesterkirchen ebenso zu beobachten ist. Die Freistellung der römisch-katholischen Priester vom Zölibat könnte sich vor diesem Hintergrund als nur ein Tropfen auf dem heißen Stein erweisen.
