DFB-Urteil: Geisterspiel für FC St. Pauli gegen Werder Bremen

Geisterspiel zwischen St. Pauli und Bremen - JK-Netzwelt
Geisterspiel zwischen St. Pauli und Bremen - JK-Netzwelt
Nach dem Becherwurf eines Zuschauers beim Spiel FC St. Pauli - FC Schalke 04 hat der DFB entschieden, dass St. Pauli gegen Bremen ein Geisterspiel bekommt.

„Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das auf die Rechtskraft des Urteils folgende Bundesliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.“ So lautete der offizielle Text in dem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 08. April 2011. Auf gut Deutsch heißt dies, dass der FC St. Pauli sein Heimspiel in der Fußballbundesliga am 23. April 2011 gegen den SV Werder Bremen vor leeren Rängen am Hamburger Millerntor austragen muss, ein sogenanntes Geisterspiel.

Becherwurf vom 01. April 2011 führte zum harten Urteil des Deutschen Fußballbundes

Am 01. April 2011 kam es beim Bundesligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 in der 88. Spielminute zu einem unentschuldbaren Zwischenfall. Ein 43-Jähriger aus der Anhängerschaft des gastgebenden FC St. Pauli bewarf Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner mit einem vollen Bierbecher und traf diesen am Hinterkopf. Als der Schiedsrichterassistent sichtich benommen zu Boden sank, brach Schiedsrichter Deniz Aytekin die Partie beim Stand von 2:0 für die Gäste vom FC Schalke 04 ab.

Das DFB-Sportgericht wertete daraufhin die Partie am 05. April 2011 mit 2:0 für den FC Schalke 04, dieses Urteil wurde bereits vom FC St. Pauli offiziell angenommen. Der 43-jährige Becherwerfer wurde noch am Tatabend identifiziert, ihm drohen nun hohe Regressforderungen seitens des FC St. Pauli, die nach dem Urteil des DFB vom 08. April 2011 bis in Millionenhöhe gehen können, aufgrund des entgangenen Gewinns aus den kalkulierten Zuschauereinnahmen beim Nordderby gegen den SV Werder Bremen.

DFB gab eine Pressemitteilung zum Urteil gegen den FC St. Pauli heraus

In einer Pressemitteilung des Deutschen Fußballbundes vom 08. April 2011 erklärte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz: „Die Verursachung eines Spielabbruchs stellt einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb dar und kann nur mit einer konsequenten Sanktion geahndet werden. Die Sanktion ist auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten erforderlich und soll künftigen Rechtsverletzungen vorbeugen.Dabei geht es um den Schutz individueller Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit von Spielern, Schiedsrichtern, Offiziellen und Zuschauern sowie die Aufrechterhaltung eines geordneten Spielbetriebs und Wettbewerbs.“

Der FC St. Pauli hat indes die Möglichkeit, beim DFB bis zum 11. April 2011 Einspruch einzulegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Der Pressesprecher des Bundesligisten, Josip Grabavac. erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass das Präsidium der Hamburger Kiezkicker die Chancen und Möglichkeiten eines Einspruchs genauestens prüfen werde.

Update vom 08. April 2011, 15 Uhr

Das Onlineportal der Welt berichtete, dass der FC St. Pauli Einspruch gegen des Urteil des DFB eingelegt hat. Somit kommt es wohl zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußballbundes. Diese Meldung wurde inzwischen sowohl vom DFB als auch vom FC St. Pauli bestätigt.

Das erste Geisterspiel im deutschen Profifußball fand 2004 in Aachen statt

Bei einem sogenannten Geisterspiel haben nur die Spieler, die Offiziellen der beteiligten Vereine, die Trainerstäbe, das Schiedsrichtergespann sowie Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Zutritt zum Stadion. Am 26. Januar 2004 kam es am Aachener Tivoli zum ersten Geisterspiel in der Geschichte des deutschen Profifußballs, damals standen sich in der 2. Fußballbundesliga Alemannia Aachen und der 1. FC Nürnberg gegenüber. In diesem Wiederholungsspiel wurde die gastgebende Alemannia zu einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteil, weil beim ersten Aufeinandertreffen der beiden Clubs der Trainer des 1. FC Nürnberg Wolfgang Wolf von einem Gegenstand aus den Reihen der Aachener Anhänger am Kopf getroffen wurde. Das bis derzeit letzte Geisterspiel im deutschen Profifußball fand am 30. August 2008 in der 3. Bundesliga zwischen Rot Weiß Erfurt und der Reserve des SV Werder Bremen statt. Die Erfurter wurden vom DFB verurteilt, da deren Anhänger im Thüringenderby gegen den FC Carl Zeiss Jena zwei Wochen vor diesem Geisterspiel antisemitische Sprechchöre und Gesänge angestimmt hatten.

Stephan Schulz, (c) Stephan Schulz

Stephan Schulz - Stephan Schulz schreibt seit Jahren erfolgreich für diverse Printmedien (unter anderem die Fachzeitschrift "Computer" und die ...

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