Die Abrechnungsklage

Klagen auf Erteilung einer Abrechnung sind selten sinnvoll

Gelegentlich ist es Unwissenheit, wenn auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung geklagt wird, oft aber auch nur Bequemlichkeit.

Immer wieder kommt es beim Arbeitsgericht vor, dass Klagen mit dieser oder ähnlicher Formulierung eingereicht werden:

"Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen und den sich daraus ergebenen Betrag zu zahlen."

Unzulässigkeit der Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

Normalerweise ist es im Arbeitsgerichtsprozess kein Schaden, wenn der Beklagte zum Gerichtstermin nicht erscheint. Es kann dann ein sogenanntens Versäumnisurteil ergehen. Dazu muss aber der Sachvortrag und der Klageantrag des Klägers "Sinn machen". Die Juristen bezeichnen das als Schlüssigkeit der Klage. Kommt es nun zur Situation, in der eigentlich ein Versäumnisurteil ergehen könnte, weil die beklagte Seite eben nicht erschienen ist, könnte es eine böse Überraschung geben. Der Richter wird nämlich kein Versäumnisurteil erlassen, denn die Klage macht keinen Sinn, sie ist sogar unzulässig. Das lässt sich auch den juristischen Laien erklären.

Was bedeutet denn eine "ordnungsgemäße" Abrechnung?

Was macht der Kläger denn, wenn nun der Arbeitgeber 0,00 Euro abrechnet? Dann ist er genauso schlecht dran, wie vorher. Das Problem ist, dass sich nicht bestimmen lässt, was eine ordnungsgemäße Abrechnung ist.

Anspruch auf Abrechnung

Damit der obige Abschnitt nicht missverstanden wird: Ein Arbeitnehmer hat durchaus einen Anspruch darauf, dass das Arbeitgeber ordnungsgemäß abrechnet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsmäß abführt. Als Antrag im Prozess hat es aber weder Sinn, noch ist ein solcher Antrag zulässig.

Richtig klagen

In den meisten Fällen kann der Arbeitnehmer durchaus seinen Lohnanspruch berechnen und mit einer bezifferten und damit unproblematisch zulässigen Klage einklagen. Selbst wenn man als Kläger bei der Berechnung etwas daneben liegt, ist es dann Sache des Arbeitgebers, seine eigene Berechnung dem entgegen zu halten. So kommt man gelegentlich schneller an eine Abrechnung als bei einer ausdrücklichen Klage auf Erteilung einer Abrechnung.

Stufenklage

Jetzt gibt es aber nun doch Fälle, in denen die Arbeitnehmer wirklich nicht wissen, was ihnen zusteht. Das ist vor allem in Arbeitsverhältnissen der Fall, in denen ein Teil der Vergütung variabel ist, etwa in Form einer Provision. Wenn der betreffende Arbeitnehmer nicht weiß, wie viele und welche Geschäfte er getätigt hat, die letztlich einen Provisionsanspruch ausgelöst haben, muss er wohl oder übel auf Erteilung einer Abrechnung klagen. Wohlgemerkt auf Erteilung einer Abrechnung, nicht einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung, denn das verlagert das Problem, ob richtig abgerechnet wurde, aus dem Bereich des Erkenntnisverfahrens in das Vollstreckungsverfahren (wie die Juristen das nennen würden).

Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung

Hat nun der Arbeitnehmer, nachdem in einer ersten Stufe der Stufenklage, eine Abrechnung erteilt worden ist, Zweifel daran, ob die Angaben zutreffend sind, so kann er einen sogenannten Buchauszug über die verprovisionierten Geschäfte verlangen und damit die Angaben in der Abrechnung nachprüfen. Das kann sich im Einzelfall über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassung des Artikelw wieder. Der Artikel kann und will nicht die Rechtsberatung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Er ist bewusst vereinfacht geschrieben und verzichtet auf die Darstellung "der dritten Ausnahme des vierten Sonderfalls".

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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