
- Sparschwein Betriebsrente? - OKal/Clker.com
Die Betriebsrente bzw. betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung ist für die meisten Arbeitnehmer heute ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge und eine wichtige Zusatzrente. Die Betriebsrente lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem durch Steuerersparnisse. Welche Vorteile ergeben sich ganz konkret für die Steuer? Wie genau funktioniert die indirekte Förderung der Betriebsrente durch Steuervergünstigungen?
Die verschiedenen Steuervergünstigungen für die Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung wird auf verschiedene Art und Weise gefördert. Je nach Vertrag und Unternehmen gibt es einen direkten Zuschuss vom Arbeitgeber. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist die Betriebsrente lukrativ. Bei dem Thema Betriebsrente und Steuererklärung kommt es zunächst darauf an, welche Art der Betriebsrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Grundsätzlich steuerfrei sind Betriebsrenten aus Unterstützungskassen und als Direktzusage. Seit 2005 sind zudem Betriebsrenten aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Die Höchstgrenze liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie beträgt 2011 2640 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer, die ihren Betriebsrentenvertrag vor 2005 abgeschlossen haben, dürfen außerdem weitere 1800 Euro jährlich steuerfrei umwandeln, für diesen Betrag fallen dann allerdings Sozialabgaben an.
Die Kombination von Riester Förderung und betrieblicher Altersversorgung
Statt den aufgewendeten Betrag von der Steuer abzusetzen, haben Arbeitnehmer außerdem die Möglichkeit, für ihre Betriebsrente die Riester Förderung zu beantragen. Dies ist bei der Betriebsrente durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond möglich. In diesem Fall haben Arbeitnehmer Anrecht auf die Riester Zulage und den Sonderausgabenabzug. Ob nun die Bezuschussung über die Steuervergünstigungen oder über die Riester Förderung für die Betriebsrente die bessere Lösung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall berechnet werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich über die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) beraten zu lassen.
Versteuerung der Betriebsrente
Betriebsrenten müssen zu Hundert Prozent versteuert werden. Zudem fallen für gesetzlich Krankenversicherte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Derzeit (2011) bleiben so von 500 Euro monatlicher Betriebsrente ca. 415 Euro übrig. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch erst ab einer Betriebsrente von über 127,75 Euro monatlich an. Minirenten, die unter diesem Betrag liegen, sind anrechnungsfrei.
Lohnt sich die Betriebsrente trotzdem?
Trotz Anrechnung der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung ist die betriebliche Altersversorgung für die meisten Arbeitnehmer empfehlenswert. Auch andere Formen der Zusatzrente müssen im Alter versteuert werden. Die Steuerersparnisse während der Einzahlungsphase sind bei der Betriebsrente sehr hoch, sie betragen bei den meisten Arbeitnehmern ca. die Hälfte des monatlich aufgewendeten Betrages. Nur für Geringverdiener ist die Betriebsrente weniger lukrativ, da diese von den Steuerersparnissen kaum profitieren.
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