
- Der Bundestag - Bundestag
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag – am 27. September 2009 ist es wieder soweit – könnten ein wenig vorbelastet sein durch die schlechte Wahlbeteiligung bei den Europawahlen im Frühjahr. Auf viele Bürger wirken der Gang zur Wahlurne und die Abstimmung immer wieder ein wenig abschreckend, weil kompliziert. Da gibt es die Wahlzettel mit Erst- und Zweitstimme; Begriffe wie Direktmandat, Landesliste, Verhältniswahl und Überhangmandat verwirren möglicherweise. Aber eigentlich ist eine Wahl zum Deutschen Bundestag gar nicht so schwer, wenn Fakten und Wirkungen bekannt sind. Zuvorderst sollte sich jeder Wahlbürger in Deutschland über die Grundlagen des geltenden Wahlrechts klar sein:
Die demokratische Teilhabe des Volkes
Die Wähler entscheiden beim Wahlakt darüber, wer sie im Parlament vertritt. So schreibt es das Grundgesetz im Artikel 20 vor: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“. Dabei ist eherner Grundsatz, dass Wahlen transparent und sachgerecht sein müssen; der Wähler muss sich darauf verlassen können, dass die Wahlen gerecht sind. Und nur dann werden Wahlen von der Bevölkerung auch als tatsächliche demokratische Teilhabe empfunden. Deshalb – es geht im Kern um die „Herrschaft des Volkes“ – haben die Väter der Verfassung, des Grundgesetzes, so genannte Wahlrechtsgrundsätze festgelegt, die das Fundament jeder Wahl in Deutschland bilden. Die wichtigsten werden im Artikel 38 des Grundgesetzes genannt – in einem Satz: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“. Aber was bedeutet dies im Einzelnen?
…in allgemeiner Wahl
Alle Bürger der Bundesrepublik besitzen Stimmrecht und sind auch wählbar – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen, Beruf, Klasse, Bildung oder Konfession. Gegen diesen Grundsatz verstößt nicht, dass einige wichtige Voraussetzungen gefordert werden: So muss man ein bestimmtes Alter erreicht haben, um wählen und gewählt werden zu können. Außerdem muss man deutscher Staatsbürger sein.
… in unmittelbarer Wahl
Die Wähler wählen die Bundestagsabgeordneten direkt. Bei der Wahl werden keine Wahlmänner/Wahlfrauen zwischengeschaltet.
… in freier Wahl
Auf die Wähler darf von keiner Seite ein irgendwie gearteter Druck ausgeübt werden, zugunsten oder zuungunsten eines Kandidaten, einer Partei (oder auch einer Wahlenthaltung). Diese Freiheit der Wahl sollte eigentlich selbstverständlich sein: Wo Druck ausgeübt wird, kann es keine demokratische Wahl geben.
… in gleicher Wahl
Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestags. Das Stimmengewicht der Wahlberechtigten darf nicht abhängig gemacht werden von Besitz, Einkommen, Steuerklasse, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung. Wichtig ist der Gleichheitsgrundsatz auch für die technische Vorbereitung von Wahlen, etwa bei der Einteilung der Wahlkreise: Die einzelnen Wahlkreise dürfen in ihrer Bevölkerungszahl nicht zu stark voneinander abweichen; es geht um die so genannte „Zählwertgleichheit“ der Stimmen.
… in geheimer Wahl
Niemand darf durch irgendeine Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Deshalb muss rechtlich und organisatorisch – beispielsweise durch Wahlzellen, amtliche Stimmzettel und versiegelte Wahlurnen gewährleistet werden, dass die Entscheidung des Wählers nicht von anderen erkennbar ist.
