Die Bundesversammlung - verfassungsrechtliche Neuschöpfung

Theodor Heuss - Schwehn
Theodor Heuss - Schwehn
Der Parlamentarische Rat machte es sich nicht leicht: Statt eines Bundespräsidenten wurde zunächst ein Dreierkollegium ins Auge gefasst

Da sie so selten zusammentritt – im Regelfall alle fünf Jahre – besteht häufig Unklarheit über Aufgabe, Auftrag und Zusammensetzung der Bundesversammlung. Die entsprechenden Bundesgesetze geben Auskunft. Die Bundesversammlung ist das verfassungsmäßige Organ, das in der Bundesrepublik Deutschland den Bundespräsidenten wählt. Sie setzt sich zusammen „aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretern der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden“. Das heißt mit anderen Worten, die Länder können statt ihrer Abgeordneten auch verdiente Sportler, Künstler oder Bürger in diese Bundesversammlung entsenden, die sich verdient gemacht haben. Zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten in der Nachfolge von Christian Wulff setzt sich die Bundesversammlung im März 2012 aus je 620 Wahlmännern und –frauen aus Bund und Ländern zusammen.

Zunächst wurde ein Dreierkollegium diskutiert

Zur Frage, wie der Bundespräsident zu wählen sei, gab es bei der Beratung des Grundgesetzes vor 1949 unterschiedliche Vorstellungen. Vorgelagert war seinerzeit allerdings die grundsätzliche Frage, ob denn überhaupt wieder – wie in der Weimarer Republik – ein Präsident an der Spitze des Staates stehen solle. Der aus den Beratungen des Herrenchiemseer Verfassungskonvents hervorgegangene Entwurf enthielt dazu zwei Vorschläge. Während sich die Mehrheit für die Institution eines Bundespräsidenten ausgesprochen hatte, trat eine Minderheit für ein Triumvirat, ein Dreierkollegium ein, das aus dem Präsidenten des Bundestags, dem Präsidenten des Bundesrates sowie dem Bundeskanzler bestehen sollte. Zur Begründung dieses zunächst auch von den Sozialdemokraten vertretenen Vorschlags wurde der „provisorische Charakter der zu schaffenden staatlichen Ordnung“ genannt. Zusätzlich gab es staatstheoretische Bedenken des Inhalts, „in Grenzsituationen der Politik könne kein Präsident neutral über den kämpfenden Parteien stehen“. Schließlich wurde von der SPD im Parlamentarischen Rat auch noch zur Diskussion gestellt, auf einen Bundespräsidenten ganz zu verzichten und stattdessen dem Präsidenten des Bundestags die Aufgaben eines Staatsoberhauptes zu übertragen.

Hier zeigten sich all die politischen Unsicherheiten nur wenige Jahre nach dem totalen Zusammenbruch Deutschlands und tastende Versuche, im Westen des übrig gebliebenen Territoriums wieder eine staatliche Ordnung zu schaffen.

Die Liberalen gaben entscheidende Anstöße

Nach all diesen Diskussionen waren es die Liberalen, die dafür sorgten, dass eine Bundesversammlung installiert und die Position des Bundespräsidenten eingeführt wurde. Dies lässt sich festmachen an den Politikern Theodor Heuss und Thomas Dehler. Heuss, der dann erster Präsident wurde, plädierte nachdrücklich dafür mit den Worten: „Wir halten dafür, dass die Person, die Amtsfunktion des Bundespräsidenten nicht in eine ungewisse Geschichte abgeschoben werden soll…vermeiden Sie das Provisorium eines Direktoriums… Man muß den Mut haben, in das Strukturelle das Feste einzubauen“.

Plebiszitäre Regelungen wurden abgelehnt

Mit der Einigung über das Amt wurde die Frage nach dem Wahlmodus virulent. Auch in diese – intensive – Diskussion spielte unheilvolle Vergangenheit hinein. Eine direkte Wahl durch das Volk wurde zunächst in Erwägung gezogen, aber dann von allen Fraktionen abgelehnt, um „den verhängnisvollen Dualismus von parlamentarischer Regierung und Präsidialsystem der Weimarer Verfassung auszuschließen“. Hinzu kam, wie es der Historiker Wolfgang Kessel später beschrieb, „das tiefe Misstrauen gegen die ‚plebiszitären Regelungen’, die man als Gefahrenquelle für die Demokratie ansah“. So wurde die Bundesversammlung erfunden. Eigentlich ein geistiges Kind des späteren liberalen Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Thomas Dehler stellte den entscheidenden Antrag

Im Parlamentarischen Rat wurde der entsprechende Antrag von dessen Parteifreund Thomas Dehler eingebracht, mit der Begründung: „Ein Bundespräsident soll ein breites Fundament haben. Wenn schon kein plebiszitärer Bundespräsident erwünscht ist, so soll er doch vom Vertrauen einer größeren Zahl von Vertretern des Volkes getragen werden. Daher schlagen wir vor, dass ein Nationalkonvent, eine Bundesversammlung zusammentritt, dass also ein besonderes Wahlgremium den Bundespräsidenten wählt, zusammengesetzt aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichgroßen Zahl von Wahlmännern, die von den Landtagen der Ländern gewählt werden“.

Die Bundesversammlung war eine verfassungsrechtliche Neuschöpfung des Parlamentarischen Rates, verfassungsgeschichtlich ohne Vorbild und hat sich über mehr als 60 Jahre hinweg bewährt.

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Ergänzenden Informationen: Die Bundesversammlungen;

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