Die ehrenamtlichen Richter beim Arbeitsgericht

Schöffen gibt es auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit

In Deutschland gibt es eine Beteilung von "Normalbürgern" an Gerichtsentscheidungen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit nennt man sie ehrenamtliche Richterinnen oder Richter.

Aus amerikanischen Filmen kennt mah die Jury, die in einem Gerichtssaal sitzt und von den Anwälten oder Staatsanwälten überzeugt werden muss. In Deutschland ist das Laienelement in der Gerichtsbarkeit weniger stark ausgeprägt aber durchaus auch vorhanden. Beim Strafgericht gibt es Schöffen, die zusammen mit den Berufsrichtern urteilen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden in vielen Bereichen erfolgreich Sonderwege, im vergleich zu den "normalen Zivilgerichten" beschritten. So ist zum Beispiel die Verfahrensdauer bei den Arbeitsgerichten deutlich kürzer und es werden auf häufiger Einigungen im Wege eines Vergleiches zwischen den Parteien herbeigeführt.

Ehrenamtliche Richter in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht

Der Arbeitsgerichtsprozess hat, soweit nicht bereits vorher eine Einigung erzielt wird, zwei Verhandlungen. Im ersten zeitnah nach der Klageerhebung stattfindenden Gütetermin sind die ehrenamtlichen Richter noch nicht beteiligt. Sie kommen erst im sogenannten Kammertermin zum Einsatz.

Besetzung des Arbeitsgerichts im Kammertermin

Im Kammertermin besteht das Gericht aus einem Vorsitzenden, der die Verhandlung führt und den beiden ehrenamtlichen Richtern. Nur der Vorsitzende muss ein ausgebildeter Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die beiden ehrenamtlichen Richter sind Laien. Sie werden je einer von der Arbeitgeberseite (meist von den Arbeitgeberverbänden) und einer von der Arbeitnehmerseite meist von Gewerkschaftsseite ernannt. Obwohl diese ehrenamtlichen Richter von den jeweiligen Interessenverbänden benannt sind, ist es nicht ihre Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer- beziehungsweise der Arbeitgeberseite zu vertreten. Sie werden vielmehr, wie der Berufsrichter auch, vereidigt und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Ihre Stellung entspricht der des Berufsrichters

Sie können daher auch - genauso wie der Berufsrichter - etwa wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Das kann durchaus vorkommen, wenn etwa einer der ehrenamtlichen Richter an Entscheidungen, die zu dem Prozess geführt haben, beteiligt war. Es handelt sich eben auf Arbeitgeberseite häufig um Personalchefs von Unternehmen und auf der Arbeitnehmerseite um Betriebsräte von Unternehmen.

Gleiches Stimmrecht

Die Wichtigkeit der Stellung der ehrenamtlichen Richter im Prozess vor dem Arbeitsgericht zeigt sich auch darin, dass die ehrenamtlichen Richter in der Beratung über eine Entscheidung des Gerichts das gleiche Stimmrecht haben wie der Berufsrichter. Soweit sich die ehrenamtlichen Richter also einig sind, können sie auch den Berufsrichter überstimmen. Der Berufsrichter ist allerdings derjenige, der die Begründung für die vom Gericht getroffene Entscheidung erstellen muss.

Landesarbeitsgericht

Auch beim Landesarbeitsgericht ist das Gericht mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (wieder einer von Arbeitgeberseite und einer von der Arbeitnehmerseite bestimmt) besetzt. Die Rechte der ehrenamtlichen Richter sind auch dort die gleichen wie die des Berufsrichters. Das bedeutet, dass auch in der zweiten Instanz es möglich ist, dass die ehrenamtlichen Richter den Berufsrichter überstimmen. Das ist deshalb bemerkenswert, weil in aller Regel Arbeitsgerichtsprozesse bei den Landesarbeitsgerichten zu Ende sind und nur ausnahmsweise bis zum Bundesarbeitsgericht betrieben werden können.

Sinn des Laienelements

Die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte in erster und zweiter Instanz führen zu einer guten Verbindung des juristischen Fachwissens des Vorsitzenden mit dem "gesunden Menschenverstand" und der Erfahrung von Menschen aus der Praxis. Neben der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es ehrenamtliche Richter auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassung des Artikels wieder. Er kann und will nicht die Beratung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ersetzen.

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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