Die Freiheit bei Jean-Jacques Rousseau

Im Gesellschaftsvertrag geben Menschen ihre natürliche Freiheit auf

Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Freiheit spielt in Rousseaus Gesellschaftsvertrag eine entscheidende Rolle. Für ihn wird jeder Mensch "frei geboren". "Echte Freiheit" findet er jedoch nur im Staat.

Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau ist eine der bedeutendsten Schriften der politischen Philosophie. Er blieb über Jahrhunderte in der aktuellen politischen Diskussion präsent und wurde so gründlich wie kaum ein anderer politischer Text untersucht, geprüft, analysiert und kritisiert. Er erschien zum ersten Mal im April 1762 in Amsterdam bei Rousseaus Verleger Marc-Michel Rey. Eine zentrale Frage nimmt bei Rousseau der Freiheitsbegriff ein.

Der Mensch wird frei geboren

„Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ (CS I, 1) Dieser berühmte Satz von Rousseau, zum Anfang des ersten Kapitels seines ersten Buches zum Gesellschaftsvertrag, beschreibt seine Auffassung über die tatsächliche Realität, in der sich die Gesellschaften befindet. Sein Ziel ist es, eine Form des Zusammenlebens zu finden, in der die Menschen eine „echte Freiheit“ besitzen. Rousseau legte stets großen Wert auf die Freiheit der Menschen, welche für ihn von besonders bedeutender Stellung war, denn „Auf seine Freiheit verzichten, heißt auf sein Menschsein, auf die Menschenrechte, ja selbst auf seine Pflichten verzichten. Ein solcher Verzicht ist mit der Natur des Menschen unvereinbar“ (CS I, 4). Rousseau sieht zwar im Naturzustand eine „natürliche Freiheit“, diese ist aber für ihn keine wirkliche Freiheit, da in diesem Zustand „alle Menschen das Recht auf alles haben“ und man daher um sein Leben fürchten müsse und deshalb nicht frei wäre. Aus diesem Grunde soll der Mensch nun seine „natürliche Freiheit“ aufgeben, um im Staat die „wirkliche Freiheit“ zu erlangen.

"Echte Freiheit" im Staat

Die Aufforderung an die Menschen, ihre individuelle Freiheit aufzugeben und sich dem Staat voll unterzuordnen, die „echte Freiheit“ (CS I, 4) zu erreichen, birgt die Gefahr der ideologischen Beeinflussung der Menschen durch den Staat. Außerdem könnte sich dieser selbst unkontrolliert als Instrument des Gemeinwillens ausgeben. Diese Gefahr besteht, weil die individuelle Freiheit im Gesellschaftsvertrag aufgegeben wurde. Der Gemeinwille ist schließlich nicht durch eine Gewaltenteilung, unveräußerliche oder individuelle Rechte begrenzt.

Mensch wird "frei geboren"

Neugeborene Menschen besitzen von Natur aus eine individuelle Freiheit – „sie werden frei geboren“. Um die Rechtfertigung eines Gesellschaftsvertrages zu gewährleisten meint Rousseau: „Damit eine willkürliche Regierung rechtmäßig wäre, müsste das Volk nach jedem Menschenalter immer wieder das Recht besitzen, sie anzunehmen oder verwerfen zu können; aber dann würde diese Regierung nicht mehr willkürlich sein.“ (CS I, 4) Der theoretische Ansatz scheint aufgrund der persönlichen Freiheit her gerecht und wünschenswert, in der Praxis ist dies jedoch nicht umsetzbar, schließlich könnte jedes neues Gemeinschaftsmitglied den Staat in Frage stellen. Des Weiteren muss die Frage nach der Definition eines Menschenalters gestellt werden, welches von Rousseau nicht eingegrenzt wurde. Ein weiterer Problempunkt wäre: Was passiert, wenn sich ein Mensch nach Vollendung seiner Volljährigkeit gegen eine Mitgliedschaft im Gesellschaftsvertrag entscheiden würde – wäre er dann staatenlos oder müsste die Gesellschaft neu über den Contrat Social abstimmen, um ihn rechtmäßig zu machen? Der Gesellschaftsvertrag würde nur eine sichere Zukunft besitzen, wenn die Neugeborenen Menschen mit ihrer Geburt automatisch dem Contrat Social beitreten und deren Staatsbürger werden.

Lars Hartfelder - Lars Hartfelder, M.A. Geboren 1977 in Finsterwalde (Brandenburg). Arbeitet seit 2005 als freier Journalist in Cottbus, unter anderem ...

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