
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Gesetze nehmen im Gesellschaftsvertrag Jean-Jacques Rousseau eine bedeutende Rolle ein. Sie bilden für den Philosophen die Bedingung, wodurch die Menschen im Gesellschaftszustand frei werden. Für Rousseau ist dabei vor allem wichtig, dass die Gesetze über den Menschen stehen.
Volk verkörpert den Allgemeinwillen
„Die Gesetze sind eigentlich nur die Bedingungen der staatlichen Gemeinschaftsbildung. Das Volk, das den Gesetzen unterworfen ist, muss auch ihr Urheber sein; nur den, die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen, steht es zu, die Bedingungen der Gesellschaft zu regeln“ (CS II, 6) Das Volk sollte also sowohl den Träger als auch den Repräsentanten des Staates bilden, wobei es auf der Basis des Gesellschaftsvertrages den Allgemeinwillen („volonté générale“) verkörpere. Jean-Jacques Rousseau lehnte jede Art von Gewaltenteilung ab, die Gesetze waren Akte des Allgemeinwillens. Daraus entspringt unter anderen auch Rousseaus Abneigung zum Prinzip der repräsentativen Demokratie.
Gesetzgeber steht außerhalb der Souveränität
Umstritten ist die Tatsache, dass Rousseau trotz des Allgemeinprinzips und dem Volk als Repräsentanten, einen außerhalb der Souveränität stehenden Gesetzgeber vorschlägt. Er geht davon aus, dass die meisten Menschen oft nur ungenügend die Zusammenhänge und das Gute erkennen und es daher eines klugen Kopfes bedarf. Aus diesen Gedanken leitete er die Notwendigkeit eines klugen, außerhalb der Souveränität stehenden Gesetzgebers ab. Weitere Fragen ergeben sich aus der Beschreibung der Person, die Rousseau dem Leser übermittelt: „Dieses Amt, das dem Gemeinwesen die Verfassung gibt, ist selbst kein Bestandteil der Verfassung. Es ist eine besondere und erhabene Tätigkeit, die mit der menschlichen Herrschaft nichts mein hat.“ (II, 7) Welche irdische oder überirdische Person könnte dieses Amt ausüben? Jean-Jacques Rousseau gibt zu diesem Problem keine konkrete Antwort und lässt die Frage nach der Person des Gesetzgebers offen. Er sagt zwar „alle Gerechtigkeit kommt von Gott“, wer diese aber ausübt oder erkennt und in Gesetze umsetzt wird nicht erläutert.
Volk entscheidet über Annahme der Gesetze
An der endgültigen gesetzgebenden Macht des Volkes ließ er jedoch keinen Zweifel. Zwar sollte der Gesetzgeber die auf das Gesamtwohl orientierten Gesetze entwerfen und dem Volk unterbreiten, doch dieses hat allein über deren Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Bleibt die Frage: Wenn das Volk keine guten Gesetze erstellen kann, weshalb kann es dann über die Richtigkeit bzw. Annahme oder Verweigerung entscheiden? Dieser Punkt ist bei Rousseau sehr umstritten und gab in der Vergangenheit zahlreichen Autoren Anlass zur Kritik.
Der Freiheitsbegriff spielt in Rousseaus Gesellschaftsvertrag ebenfalls eine wichtige Rolle. Für ihn wird jeder Mensch "frei geboren". "Echte Freiheit" findet er nach Ansicht des Philosophen jedoch nur im Staat.
