Deutschland hatte nach dem 1.Weltkrieg (1914-1918) innerpolitische und wirtschaftliche Problemen und dazu hohe Schulden aus dem Ersten Weltkrieg zu begleichen und das mit einer nicht mehr funktionierenden Währung. Es musste sich also dringend etwas in ökonomischer Hinsicht ändern. Dafür gab es Hilfe unter anderem von der USA mit diversen Finanzierungsplänen.
Der Dawes-Plan
Im Jahre 1923 konnte Deutschland die geforderten Reparationszahlungen nicht mehr leisten, da die deutschte Wirtschaft durch die Besetzung des Ruhrgebietes und die Inflation geschwächt war. Daher stellte die deutsche Regierung am 24.Oktober 1923 den Antrag die Leistungsfähigkeit Deutschlands zu überprüfen. Dafür wurden zwei internationale Sachverständigenkommissionen festgelegt. Die erste sollte unter der Leitung von Reginald McKenna überprüfen, in wie fern die Leistungsunfähigkeit auf unkontrolliertem Kapitaltransfer ins Ausland beruhte. Diese Kommission kam zu dem Schluss, dass der Kapitalabfluss gehemmt war, aber dass dieser in einen Kapitalzufluss umgewandelt werden könnte, durch Ordnung der Staatsfinanzen und der Währung. Die zweite Kommission unter Charles G. Dawes sollte erarbeiten, wie der Reichshaushalt und die Währung geändert werde müssen, um die Leistungsfähigkeit Deutschlands wieder herzustellen. Unter dieser Kommission wurde die Grundlage für die Neuregelung der Reparationszahlungen im sogenannten Dawes-Plan geschaffen. Er trat am 1.September 1924 in Kraft und mit ihm wurde auch zum Beispiel das Ruhegebiet von den französischen und belgischen Truppen geräumt. Die neuen Bedingungen wurden durch diesen deutlich besser als die des Londoner Ultimatums vom Mai 1921. Der Staat und die Wirtschaft konnten nun wieder mit erträglichen Zahlen kalkulieren.
Laut Dawes-Plan sollte Deutschland im ersten Jahr vom 1.September 1924 bis zum 31.August 1925 eine Milliarde Mark an Reparationszahlungen leisten. In den folgenden Jahren sollte diese Geldsumme stetig steigen bis zum Wert von 2,5 Milliarden Mark im Jahre 1928/1929, der dann in den folgenden, zeitlich nach oben nicht begrenzten Jahren, aufgebracht werden sollte. Industrie und Reichsbahn sollten 36 Jahre lang die eine Hälfte des zu zahlenden Geldes übernehmen und danach sollte es zu einer neuen Regelung kommen. Die andere Hälfte sollte das Reich selbst zahlen und zwar auf unbegrenzte Zeit. Würde es zu einer Steigerung des Wohlstandes, gemessen an einem bestimmten Index, kommen, so würden ab 1929 die Reparationsleistungen noch einmal erhöht werden.
In dem Dawes-Plan wurde auch die Aufbringung der Mittel festgelegt. Danach hatte die Industrie Schuldverschreibungen von ungefähr fünf Milliarden Goldmark, die mit anfangs 2,5% und ab 1927 mit 5% verzinst wurden, so dass die Industrie jährlich erst 125 Millionen und später über 300 Millionen Goldmark leisten sollte. Die Reichsbahnen AG sollte jährlich anfangs 200 Millionen und ab 1927 950 Millionen Goldmark leisten. Dabei wurde zur Absicherung ein Treuhänder eingesetzte, also eine juristische Person, welche die Leistungen überwacht. Das Reich sollte unmittelbar ab 1925 250 Millionen Goldmark und ab 1928 jährlich 1,25 Milliarden Goldmark aufbringen. Die generelle Sicherung der Leitungen lag dabei in der Sicherung der Währung durch Kontrolle der Reichsbank, durch die Kontrolle des Transfers und durch Generalagenten, welche für die Aufbringung der Leistungen sorgen sollten.
Die Reichsbahn musste in Folge dieses Plans nötige Investitionen zurückstellen um die jährlichen Leistungen aufbringen zu können. Das zeigt sich zum Beispiel am Rückgang der nachgefragten Eisenmengen der Reichsbahn 1927 von 1,98 Millionen Tonnen auf 1928 1,45 Millionen Tonnen. Die Industrie nahm von 1924 bis 1929 für ungefähr 33 Milliarden Reichsmark Nettoinvestitionen vor. Durch die hohen Reparationszahlungen kam es daher zur Ausdehnung der Fremdfinanzierung oder zur Erhöhung der Preise. Das Reich musste staatliche Mittel für die Reparationszahlungen verwenden und dadurch verkleinerten sich die Ausgabemöglichkeiten des Reiches um 15 %.
Nun konnten die Reparationsmittel im Inland geregelt geleistet werden, doch der Transfer war nur durch Kapitalzufluss aus dem Ausland möglich. So flossen über 21 Milliarden Reichsmark in Form von ausländischen Krediten, die hauptsächlich aus der USA stammten, nach Deutschland. Kreditnehmer waren dabei zu ca. 48% Unternehmer der Wirtschaft, zu ungefähr 33% die Banken und zu ca. 19% öffentliche Organisationen, wie zum Beispiel Gemeinden. Gleichzeitig floss ungefähr die selbe Menge an Geld ins Ausland. Dabei waren 45% Devisenabfluss, 37% Kapitalanlagen im Ausland und 18% ohne bekannten Rechtsgrund. Weiterhin erhöhten sich die Devisenbestände der Reichsbank von 1923 70 Millionen Goldmark auf 277 Millionen Goldmark im Jahre 1929 und die Goldbestände der Reichsbank erhöhten sich von 1923 700 Millionen Goldmark auf 1929 2,3 Milliarden Goldmark. Unter dem Dawes-Plan wurden insgesamt vom 1.September 1923 bis zum 31.August 1929 fast acht Milliarden Goldmark in Form von Reparationszahlungen geleistet.
Die Verträge von Locarno
Durch die im Dawes-Plan erlangte Verbesserung des politischen Klimas, kamen vom 5.Oktober bis zum 16.Oktober 1925 die Regierungschefs und Außenminister Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, Polens und der Tschechoslowakei in Locardo zusammen, um ein Abkommen der Stabilisierung und des Friedens in Europa zu schließen. Das Hauptziel der westlichen Alliierten des 1. Weltkriegs war dabei, die Beziehungen zu Deutschland zu normalisieren. Ausgelöst wurden die Verhandlungen durch Schriftwechsel zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland im Sommer 1925. Zuvor hatte der deutsche Außenminister Gustav Stresemann am 9. Februar einen Vorschlag für eine wechselseitige Garantie der Grenzen seines Landes gemacht. Für Deutschland waren die Locarno-Verträge besonders wichtig um unter anderem die internationale Isolation zu durchbrechen. Dies war im Übrigen eine Voraussetzung für weitere amerikanische Kredite.
Die deutsche Westgrenze wurde für unverletzlich erklärt mit Deutschland, Frankreich, Belgien und Italien als Garantiemächten in einem sogenannten Garantiepakt. Deutschland verzichtete damit auf Elsaß-Lothringen und Eupen-Malmedy, wofür es im Gegenzug vor territorialen Zwangsmaßnahmen geschützt war. Weiterhin schloss Deutschland Schiedsabkommen mit Frankreich und Belgien, so dass künftige Konflikte durch schiedsgerichtige Wege geklärt würden. Die Locarno-Verträge sind im Grunde Hauptverdienst des deutschen Außenministers Gustav Stresemann und des französischen Außenministers Aristide Briand. Sie wurden dafür 1926 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Deutschland vereinbarte ebenfalls Schiedsabkommen mit Polen und der Tschechoslowakei. Eine Grenzgarantie mit Verzicht auf die ostdeutschen Gebieten kam allerdings nicht zu Stande. Dies hätte nämlich Stresemanns langfristiges außenpolitisches Konzept in Frage gestellt. Er strebte den Aufstieg Deutschlands zur europäischen Großmacht mit friedlichen Mitteln an, jedoch ohne das Mittel des Krieges gänzlich auszuschließen.
Die in Locarno geschlossenen Verträge verbesserten spürbar die deutsche Position auf internationaler Ebene. Sie führten unter anderem aber auch zum Abzug der britischen Truppen aus der Kölner Zone bis Ende Januar 1926. Weiterhin wurde Deutschland am 10.September 1926 in den Völkerbund aufgenommen. Ergänzend zu diesen Verträgen schloss Deutschland mit der Sowjetunion am 24.April 1926 den Berliner Vertrag. Durch diesen Freundschaftsvertrag sicherte Deutschland Russland zu, im Falle des Krieges mit einem dritten Staat, eine neutrale Position zu beziehen.
Der Young – Plan
Nach dem Dawas-Plan und den Verträgen von Locardo verbesserte sich das Verhältniss von Frankreich und Deutschland, vor allem auf den Handel bezogen. Briand und Stresemann erarbeiteten September 1926 die Idee, das Rheinland vollständig zu räumen und im Gegenzug würden die Reparationen abgelöst werden, also die Abtretung der Dawes-Schuldverschreibungen im Umfang von 16 Millionen Mark an Frankreich. Die Idee scheiterte allerdings am französischen Ministerpräsidenten Poincaré und an der ablehnenden Haltung der amerikanischen Banken.
Deutschlands internationales Ansehen stieg im Völkerbund weiter an. Am 28.August 1928 schlossen der Außenminister der Vereinigten Staaten Kellogg und Briand den Briand-Kellogg-Pakt. Dieses Abkommen sollte zum Ausschluss des Krieges als Mittel der Politik dienen und Stresemann brachte es auf die internationale Ebene. So traten diesem Abkommen zunächst 15 Staaten bei .1929 waren es dann schon 54 Staaten.
Gegen Ende 1928, als nun die „Normalrate“ von 2,5 Millionen Reichsmark Reparationszahlungen geleistet werden sollte, konnte Deutschland diese wiederum nicht zahlen und die Große Koalition unter Hermann Müller forderte eine endgültige Regelung der Reparationskosten zu erträglichen Verhältnissen. Das Ergebnis der Verhandlungen war der von Owen D. Young entworfene Young-Plan.
Der Young-Plan begrenzt die Reparationsschuld auf 57 Jahre, also bis 1988 und auf eine Gesamtschuld von 112 Milliarden Reichsmark. Auch die Jahresraten wurden neu strukturiert. Die ersten 37 Jahre sollten diese kontinuierlich von 1,7 Milliarden Mark, auf 2,1 Milliarden Mark steigen und danach den jährlichen Kriegsschuldzahlungen der Alliierten an die USA angepasst werden. Es sollten weiterhin jährlich 600 Milliarden Reichsmark an Devisen gezahlt werden. Die Zahlungen in deutscher Verantwortung wurden an eine Bank für internationalen Zahlungsbereich in Basel übergeben, da die Raten in fremder Währung zu begleichen waren. Die alliierte Reparationskommission und ein Reparationsagent wurden eingestellt. Damit erlangte Deutschland seine Souveränität in wirtschafts- und finanzpolitische Hinsicht wieder. Zu Letzt wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlandes beschlossen.
Der Young-Plan wird später in der Weltwirtschaftskrise durch die Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben.
