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Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges darf dieses erst benutzen, wenn es zum einen beim Straßenverkehrsamt zugelassen worden ist, und es zum anderen auch versichert ist. Das Bestehen einer Autoversicherung ist sogar bereits eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Man spricht zwar stets von der Autoversicherung, aber im Grunde ist dieser Begriff zu sehr verallgemeinernd, da es "die" Autoversicherung nicht gibt. Vielmehr fallen unter diesen Oberbegriff verschiedene Versicherungen, die man rund um das zu versichernde Fahrzeug haben kann bzw. haben muss. Dieses sind im Wesentlichen drei Versicherungen, und zwar zum einen die KFZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung im Bereich KFZ-Versicherung, und zum anderen die Vollkasko- bzw. die Teilkaskoversicherung. Was genau verbirgt sich aber hinter diesen verschiedenen Versicherungsarten, die man allesamt unter den Begriff der KFZ-Versicherung zusammenfassen kann?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Wie bereits zuvor erwähnt, muss man eine bestimmte Autoversicherung haben, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen zu können. Dabei handelt es sich um die KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Diese Autoversicherung übernimmt Kosten, die aufgrund von Schäden entstehen, welche vom Versicherten verursacht worden sind. Dabei kann es sich entweder um Personenschäden, oder um Vermögens- und Sachschäden handeln. Wichtig ist nur, dass der Versicherte den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursacht hat, da dann die meisten Versicherungen zwar eine Leistung an den Geschädigten erbringen, diese Kosten dann aber an den Versicherten weiter geben und diesen somit in Regress nehmen. Da insbesondere für den Fall, dass Personen bei einem Unfall zu Schaden kommen, nicht selten hohe Schadenssummen entstehen, sollte man als Versicherter darauf achten, die Deckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung ausreichend hoch zu wählen. Mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden werden heutzutage empfohlen. Die Höhe des Beitrages zur KFZ-Haftpflicht richtet sich nach Schadenfreiheitsklasse, Typ- und Regionalklasse, Alter des Versicherten und nach einigen weiteren Merkmalen.
Die Teilkaskoversicherung
Eine weitere KFZ-Versicherung, allerdings auf einer freiwilligen Basis, ist die Kaskoversicherung. Diese wird zum einen als Teilkasko-Versicherung und zum anderen als Vollkasko-Versicherung von den Versicherungsunternehmen angeboten. Die Teilkaskoversicherung übernimmt im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung keine Schäden, die der Versicherte schuldhaft an anderen Sachen oder auch an anderen Personen verursacht hat, sondern kommt für definierte Schadensarten auf, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen können. Dabei sind natürlich nicht generell alle Schadensursachen versichert, sondern in erster Linie Schäden, die durch einen Einbruch, einen Diebstahl, Blitzschlag, Hagel oder Sturm am Fahrzeug des Versicherten entstehen. Ist solch ein Ereignis Ursache des Schadens, so übernimmt die Teilkaskoversicherung alle mit der Reparatur des Schadens anfallenden Kosten. In der Regel schließt man die Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung ab, da sich der zu zahlende Beitrag dadurch reduziert.
Die Vollkaskoversicherung
Eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung stellt die Vollkaskoversicherung dar. Diese sichert zunächst einmal alle genannten Risiken ab, die auch schon im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgesichert werden können. Darüber hinaus geht der Schutz und Leistungsumfang aber bei der Vollkaskoversicherung noch ein Stück weiter. Im deren Rahmen sind auch Schäden abgesichert, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers durch Vandalismus entstehen. Sogar selbst verschuldete Schäden, zum Beispiel durch einen Unfall, am eigenen Fahrzeug, werden von der Vollkasko übernommen, sofern diese nicht vorsätzlich herbei geführt worden sind. Manche Versicherer schließen auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung im Schadensfall aus.
