Die Idee einer Frieden schaffenden, Völker verständigenden Weltorganisation ist noch nicht sehr alt. Erst Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mit der UNO eine solche Institution geschaffen. Bis auf ein paar Ausnahmen gehören heute fast alle Länder dieser Erde den Vereinten Nationen an. Auch wenn sie in der letzten Zeit immer wieder in der Kritik stand, so hat sie in ihrer kurzen Geschichte doch einiges bewegen können. Doch wie funktioniert die UNO eigentlich und wie ist sie aufgebaut?
Um die umfangreiche Zielsetzung der VN-Charta zu verwirklichen, wurde zuerst die Zentralorganisation der UNO mit ihrem Hauptsitz in New York gegründet. Dieser Hauptsitz hat noch zwei weitere Niederlassungen in Wien und Genf. Neben der New Yorker Zentralorganisation existieren aber noch viele Sonderorganisationen und Hilfswerke mit eigenen Statuten und Etats. Die Zentralorganisation der Vereinten Nationen gliedert sich in sechs verschiedene Hauptorganisationen.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Jedes Mitglied kann unabhängig von seiner Größe bis zu fünf Vertreter in die Generalversammlung entsenden. Allerdings hat jeder Staat nur eine Stimme. Damit soll das Prinzip der souveränen Gleichheit sichergestellt sein. Die Generalversammlung kann grundsätzlich zu jeder Frage oder Angelegenheit, die den Aufgabenbereich der UNO betrifft erörtern und dann eine Empfehlung in Form einer Resolution abgeben. Diese Empfehlungen sind aber völkerrechtlich gesehen nicht bindend. Wenn der Sicherheitsrat der UNO eine internationale Streitfrage behandelt, darf die Generalversammlung dazu keine Empfehlung abgeben, es sei denn, der Sicherheitsrat würde sie dazu auffordern. Die Generalversammlung tritt einmal jährlich zu einer mehrwöchigen Sitzung zusammen. Bei dringenden Notfällen kommt es allerdings zu Sonderversammlungen.
Der Sicherheitsrat
Nach der Satzung der VN obliegt dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Der Sicherheitsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, von denen fünf Staaten einen ständigen Sitz innehaben. Die ständigen Mitglieder sind England, Frankreich, die USA, China und Russland. Die nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Eine Besonderheit des Sicherheitsrates besteht darin, dass alle ständigen Mitglieder ein Vetorecht besitzen. Entscheidungen des Sicherheitsrates sind gemäß Artikel 27 der VN-Charta nur dann gültig, wenn alle ständigen Mitglieder und noch mindestens vier weitere ihre Zustimmung geben. Der Sicherheitsrat und die Generalversammlung sind also die zentralen Organisationen, die für die Sicherung des Weltfriedens verantwortlich sind. Neben diesen beiden gibt es aber noch weitere bedeutungsvolle Organe innerhalb der UNO.
Der Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat der VN besteht aus 54 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Er hat, von der Generalversammlung beobachtet, die Aufgabe, die Aktionen der UNO im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich sowie auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes anzuleiten und zu koordinieren. Der Rat kann aber auch Empfehlungen an die Mitgliedern der VN, die Generalversammlung oder die betreffenden Sonderorganisationen abgeben. Damit stellt er gleichzeitig ein Bindeglied zwischen den Hauptorganen und den diversen Sonderorganisationen dar
Der Internationale Gerichtshof
Seinen Hauptsitz hat das Gericht in Den Haag in den Niederlanden. Die Grundlage seiner Arbeit ist die eigene Satzung des Gerichtshofes, die auch fest in der UN-Charta verankert ist. Alle Mitglieder der VN sind Vertragspartner des Internationalen Gerichtshofes. Hauptsächlich kümmert sich der Gerichtshof um Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Staaten. In einem solchen Fall kann der Gerichtshof aber nur dann tätig werden, wenn die jeweiligen Streitparteien zu einer Unterwerfungserklärung bereit sind. Eine andere Möglichkeit, den IGH einzuschalten, besteht darin, dass alle Mitgliedsstaaten sich dazu bereit erklären. Der Sicherheitsrat hat das Recht, die Entscheidungen des Gerichtes durchzusetzen. Dem IGH selbst sind keine Mittel zur Durchsetzung seiner Urteile gegeben. Die Urteile des IGH sind aber nur dann für die jeweilige Partei bindend, wenn diese in einer Voraberklärung die Rechtssprechung des Gerichtes als bindend anerkennt. Zurzeit haben nur 43 Staaten eine solche Erklärung unterzeichnet An Legitimation fehlt es dem IGH also deutlich.
Das Sekretariat
Das letzte Hauptorgan der UNO bildet das Sekretariat, welches aus dem Generalsekretär und dem ihm untergeordneten Verwaltungsapparat besteht. Der Generalsekretär repräsentiert als Vorsitzender die Weltsicherheitsorganisation. Er nimmt an allen Sitzungen der anderen Hauptorgane teil und erfüllt alle ihm von diesen Organen zugewiesenen Aufgaben. Des Weiteren kann der Generalsekretär den Sicherheitsrat zur Behandlung bestimmter Angelegenheiten auffordern, die nach seinem Empfinden den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährden. Obwohl der Generalsekretär auch diplomatische Aufgaben zu erfüllen hat, steht ihm kein diplomatischer Apparat zur Verfügung und er erfüllt auch nicht die formellen Kriterien eines Diplomaten.
