Die Pragmatische Sanktion

Grundgesetz der Habsburger- Monarchie?

Pragmatische Sanktion, Urkunde in Ausf. von 1722 - -
Pragmatische Sanktion, Urkunde in Ausf. von 1722 - -
Die Pragmatische Sanktion regelte die Erbfolge des Hauses Habsburg und gilt vielen Historikern als "Grundgesetz" der Habsburger- Monarchie bis zu ihrer Auflösung 1918.

Die 1713 von Kaiser Karl VI. (1685- 1740) erlassene Pragmatische Sanktion legte die Unteilbarkeit der Habsburgischen Erblande fest und regelte die Erbfolge der Dynastie neu. An die Stelle der dynastieinternen Regelungen (Hausordnungen) trat nun ein beurkundetes Hausgesetz. Als wichtigste Neuerung stellte sich die Abkehr vom salischen Erbfolgerecht heraus, das eine weibliche Thronanwärterschaft ausschloss. Stattdessen ermöglichte man eine subsidiäre weibliche Erbfolge im Falle des Aussterbens der Linie im Mannesstamm. Dieses Szenario trat bereits 1740 mit dem Tod Karls VI. ein. Da er ohne männlichen Nachkommen geblieben war, trat seine Tochter Maria Theresia (1717- 1780) die Nachfolge in den Habsburgischen Ländern an (als Erzherzogin von Österreich, Königin von Ungarn und Böhmen usw.).

Der Österreichische Erbfolgekrieg

Während die Pragmatische Sanktion in den Ländern selbst von den jeweiligen ständischen Gremien gebilligt wurde und Gesetzeskraft erlangte, regte sich im Heiligen Römischen Reich Widerstand gegen die Erbfolgeregelung. Hatten ihr in den Jahren 1725- 30 die meisten Reichsstände und europäischen Mächte noch zugestimmt, änderte sich die Situation mit der Thronbesteigung Maria Theresias. Die Kurfürsten von Bayern, Sachsen und Brandenburg- Preußen bestritten nun, in der Hoffnung eigene territoriale Ansprüche geltend machen zu können, die Gültigkeit der Pragmatischen Sanktion. Obwohl ihre Gegner von Frankreich unterstützt wurden, behauptete Maria Theresia im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740- 48) ihre Stellung. Im Frieden von Aachen (1748) wurde die Pragmatische Sanktion endgültig bestätigt. Allerdings ging das wirtschaftlich bedeutsame Schlesien an Preußen verloren, was weitere militärische Auseinandersetzungen in Form des Siebenjährigen Krieges (1756- 63) zur Folge hatte.

Absolutismus oder Interessenausgleich?

In der älteren Geschichtsschreibung gilt die Pragmatische Sanktion als eine Art Grundgesetz der Habsburgermonarchie, durch das die Erbländer ihren Willen zum Aufbau eines zentralistischen Staatswesens bekundet hätten. Die Habsburger hätten sich auf dieser Grundlage vom Heiligen Römischen Reich, dessen Kaiser sie seit 1438 fast durchgängig gestellt hatten, zugunsten eigenständiger absolutistischer Machtpolitik abgesetzt. Tatsächlich kann die Pragmatische Sanktion kaum als Ausgangspunkt der Ambitionen der Habsburger zur absolutistischen Umgestaltung ihrer Erbländer angesehen werden. Sie enthielt keine Festlegung auf eine Staatlichkeit, die über eine Erbfolgeregelung hinausging. Die Habsburger blieben auch in der Folgezeit auf den Ausgleich regionaler und ständischer Interessen angewiesen. Gerade in diesem Zusammenhang kam der Pragmatischen Sanktion eine langfristige symbolische Bedeutung zu, so dass noch der Österreichisch- Ungarische Ausgleich 1867 auf sie Bezug nahm und man ihr bis zum Ende der Habsburger- Monarchie 1918 eine Art Verfassungsersatz erblickte.

Literatur

Brauneder, Wilhelm, Die Pragmatische Sanktion als Grundgesetz der Monarchia Austriaca von 1713 bis 1918, in: Helfried Valentinitsch (Hg.), Recht und Geschichte. Festschrift Hermann Baltl zum 70. Geburtstag, Graz 1988, S. 51-84.

Turba, Gustav, Geschichte des Thronfolgerechtes in allen habsburgischen Ländern bis zur pragmatischen Sanktion Kaiser Karls VI. 1156 bis 1732, Wien 1903.

Turba, Gustav, Die Grundlagen der pragmatischen Sanktion, 2 Bde, Wien 1911/12.

Winkler, Arnold, Die Grundlage der Habsburger Monarchie. Studien über Gesamtstaatsidee, Pragmatische Sanktion und Nationalitätenfrage im Majorat Österreich, Leipzig/ Wien 1915.

Thomas Gräfe - Studium Geschichte, Englisch und Sozialwissenschaften in Bielefeld und Brighton (1997- 2003) Beruf im ...

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