Die Riester Rente

Mit staatlicher Förderung effektiv private Altersvorsorge betreiben

Riester Rente - © MH/Fotolia.com
Riester Rente - © MH/Fotolia.com
Die Riester Rente kann dazu beitragen, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Besonders geeignet ist die Riester Förderung für größere Familien.

Bei der Riester Rente ist es möglich, beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge staatliche Zulagen und Steuervorteile als Förderung zu erhalten. Der Name dieser Zulagen geht auf den ehemaligen deutschen Arbeitsminister Walter Riester zurück und mittlerweile nutzen mehrere Millionen Bundesbürger die Möglichkeit, Zulagen zu erhalten. Jeder Arbeitnehmer, der in einem Mindestumfang privat in einen Sparplan zur Altersvorsorge einzahlt, hat ein Anrecht auf Erhalt der Förderung. Dabei sind nur bestimmte, so genannte riesterfähige Sparformen, zugelassen und förderungsfähig. Die Riester Rente besteht aus zwei Zulagearten. Ein Riester-Berechtigter erhält eine Grundzulage und falls er unterhaltsberechtigte Kinder hat, erhält er zusätzlich noch eine Kinderzulage.

Welche Förderungsbeträge erhält man ?

Die Grundzulage erhält dabei jeder Arbeitnehmer, der mindestens 60 Euro im Jahr in einen riesterfähigen Sparvertrag einzahlt. Selbstständige und Freiberufler sind von diesen Förderungen ausgenommen. Um den vollen Förderbetrag von derzeit 154 Euro für Ledige bzw. 308 Euro für Verheiratete zu erhalten, muss man mindestens vier Prozent von seinem Bruttogehalt in den jeweiligen Sparvertrag einzahlen. Die Kinderzulage erhält man für Kinder, für die man Anspruch auf Kindergeld hat. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer neben der Grundzulage noch eine Kinderzulage. Diese beträgt jährlich 185 Euro für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren worden sind und 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.

Zugelassene Finanzprodukte bei der Riester Rente

Nicht bei allen Altersvorsorge-Sparformen kann man die Zulagen der Riester Rente erhalten. Die gewählte Sparform muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um zertifiziert zu werden. Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem, dass dem Sparer bei Fälligkeit des gewählten Sparvertrages eine lebenslange Rentenzahlung garantiert wird. Ein Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen. Ferner muss auch seitens des Produktanbieters gewährleistet sein, dass der Anleger als Minimum seine eingezahlten Beiträge und zusätzlich die erhaltenen Riester Zulagen zurück erhält. Eine Mindestverzinsung ist jedoch keine Voraussetzung. Ferner darf der gewählte Vertrag nicht fällig werden, bevor der Sparer sein 60. Lebensjahr vollendet hat. So wird gewährleistet, dass der Sparvertrag auch wirklich zur privaten Altersvorsorge genutzt wird. Derzeit sind in erster Linie Banksparpläne, Bausparverträge, private Rentenversicherungen und auch bestimmte Investmentfonds (Riesterfonds) förderfähig.

Für wen lohnt sich die Riester Rente ?

Auch wenn die Riester Rente bereits von sehr vielen Bürgern genutzt wird, gibt es dennoch auch noch viele Personen, die der Meinung sind, dass sich die Nutzung der Riester Zulagen nicht lohnt. Zumindest im Fall einer vierköpfigen Familie trifft dies nicht zu. Hier können sich die staatlichen Zuschüsse im Laufe der Jahre beträchtlich summieren. Geht man zum Beispiel bei den Kindern davon aus, dass diese nach 2007 geboren wurden und man noch rund 16 Jahre die Kinderzulage erhält, so ergibt das eine Summe von 9.600 Euro. Hinzu kommen für den gleichen Zeitraum bis zu 4.928 Euro Grundzulage für die Eltern, insgesamt also gut 14.500 Euro nur aus der staatlichen Förderung.

Ralf Henn, Ralf Henn

Ralf Henn - Ralf Henn berät mit der SFBA AG hauptberuflich Steuerberater und Geschäftsführer bei der Gestaltung, Optimierung und ...

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