Unter der Bezeichnung der Schule von Salamanca werden die Strömungen der spanischen Spätscholastik in der Nachfolge ihres Initiators, Francisco de Vitoria (1480-1548) zusammengefasst. Als einer der bekanntesten Vertreter dieser Schule von Salamanca zählt Domingo de Soto (1494-1560), der sich vor allem für seine Ausführungen zum "iustum bellum" verdient gemacht hat. De Soto ging es um eine Eindämmung von Kriegen, die gerade im frühen sechzehnten Jahrhundert begannen mit zunehmender Härte um sich zu greifen. Auf das Gedankengerüst von Domingo de Soto geht der erste Versuch zurück, das Prinzip der Verhältnimäßigkeit auf Zweck und Mittel bei der Kriegsführung anzuwenden. Darin liegt einen nicht zu unterschätzende Humanisierungstendenz.
Die Schule von Salamanca
Weitere Geister der Schule von Salamanca heißen Fernando Vázquez (1509/12-1569) und Luis de Molina (1535-1600). Während ersterer Traktate zur staatlichen Souveränität mit der Konzeption, dass kein Herr über dem Staat stehen dürfen, verfasste, wendete sich Luis de Molina sich dem Kriegsrecht sowie der Begründung des Eigentumsrecht zu. Auch de Molina äußerte sich zur Souveränität. Vázquez erteilte zudem der Weltreichsidee eine endgültige Absage und geht insofern über de Vitoria hinaus.
Weitere Namen, die im Einflussbereich der Schule von Salamanca schweben, sind Dominicus beziehungsweise Domingo Bañez (1528-1604), der Gott als die allererste Ursache alles Seins ansah, der Kardinal Francisco Toletus (1532-96), der die Ideen der spanischen Spätscholastik nach Rom transportierte, Gabriel Vasquez (1551-1604), Johannes a S. Thoma (1589-1644) als geistiger Anhänger Thomas von Aquins (1225-74), sowie Sylvester Maurus (1619-87), der sich in der Aristoteles-Interpretation hervorgetan hat.
Das Gedankengebäude von Francisco Suárez
Als überragender Geist unter den Epigonen Francisco de Vitorias gilt jedoch Francisco (de) Suárez (1548-1617). Suárez gehörte dem Orden der Jesuiten an und durchlief eine Reihe von akademischen, universitären Stationen in Spanien (Salamanca, Ávila, Segovia, Valladolid), Rom, später Alculá, wiederum Salamanca sowie später Coimbra. Seine Bedeutung geht auf zwei Faktoren zurück. Zum einen markiert Suárez das Ende der Scholastik, jener Lehre, die das Mittelalter geistesgeschichtlich geprägt hat. Mit Suárez werden Aristoteles (384-22 v. Chr.) und Thomas von Aquin endgültig überwunden. Zum anderen genießt Suárez den Ruf, einer der bedeutendsten Theologen der Jesuiten zu sein. Neben seiner Tätigkeit auf dem Feld der Theologie hat sich Suárez insbesondere durch seine Beiträge zur Rechts-und Staatsphilosophie Anerkennung geworben. Sein zentrales Werk bildet die 1612 erschienene Werk "Abhandlung von den Gesetzen und Gott als Gesetzgeber" (Tractatus de legibus ac Deo legislatore). Dort legt Suárez die erste moderne Definition des "ius gentium"; des Völkerrechts in der Abgrenzung zwischen zwischen- und innerstaatlichem Recht. Zwar ist es naturrechtlich verankert, als eine angeborene, dem Wesen des Menschen entsprechende Qualität. Doch gleichzeitig löst Suárez das Völkerrecht aus dem naturrechtlichen Kontext heraus, in dem er es als positivrechtliche Regelungskomplex begreift. Das Völkerrecht werde von den Menschen autonom gesetzt. Es ist Satzungsrecht. Souveräne Staaten sind die Gesetzgeber des Völkerrechts. Das Völkerrecht wird definiert als zwischenstaatlicher, rechtsetzender Vertrag, der nach Willen und Vereinbarung der Völker zwischen ihnen gelten soll.
Suárez' Rechts-und Staatsphilosophie
Die naturrechtliche Verankerung offenbart sich im Rahmen der Staatstheorie von Suárez. Wie schon Francisco de Vitoria geht Suárez von einer natürlichen Soziabilität der Menschen aus, die zur Vergesellschaftung und Staatsbildung führt. Die politischen Rechte werden aus der Natur des Menschen abgeleitet. Auf dieser Grundlage überträgt das Volk die politische Macht auf den Staat und seinen Herrscher. Der Begriff des Staates wird hier vom Herrscher abstrahiert. Der Herrscher wird als Organ des Staatsgebildes begriffen. Zugleich wird die politische Macht, die staatliche Autorität durch vorstaatliche Korporationen und Verbände wie Familie, Dorf begrenzt. Aus dieser Macht-und Befugnisschranke leitet Suárez ein Widerstandsrecht ab, was unter gewissen Umstände zu einem Revolutionsrecht erstarken kann. Suárez schwebt hier ein ziviler Ungehorsam vor, das Notmittel eines Tyrannenmords erwähnt er zumindest nicht explizit. Diese Ausführungen erscheinen wie das Subtsrat, die Kondensierung einer Volkssouveränität.
Natürliches und positives Recht bei Francisco Suárez
Vergleichbar mit Vitoria schwingt auch bei Suárez noch ein Anklang an Gott mit. Der Herrscher oder König wird zwar von der Gemeinschaft dazu gemacht, doch verwirklicht sich in diesem Akt die göttliche Vorsehung. Die Funktion des Staates liegt im Wohlergehen und im zeitlichen Glück der Menschen. Zwar bemüht sich Suárez um eine Enttheologisierung des Staates durch die Lösung des Naturrechts von der göttlichen Legitimation, doch an zwei Stellen bricht ein kirchliches, göttliches Erbe noch durch. Zum einen ist Suárez der Ansicht, dass dem Staat durch die Kirche ein höherer, immaterieller Sinn verliehen wird. Zum anderen sieht Suárez Gott noch als den Schöpfer des Naturrechts an, woraus die menschliche Vernunft daran teilhat. Das Naturrecht schafft die Rahmenbedingung, in der sich die menschliche Vernunft mittels freier Willensbetätigung und -entscheidung Staat und Gesetze setzt. Dieser Gedanke bildet die Grundlage für die Zurückführung des Naturrechts allein auf die menschliche Vernunft durch die Aufklärung.
Die Nachwirkungen der spanischen Spätscholastik
Im Ergebnis begründet die spanische Spätscholastik im Umfeld ihrer Schule von Salamanca noch vor Hugo Grotius (1583-1645) das Völkerrecht und schafft ein geistiges Klima und Forum des intellektuellen Austausches, was mit der geschichtlichen Praxis von dreißigjährigem Krieg, Absolutismus, wo humanistisches Denken negiert wird, kontrastiert. Die spanische Spätscholastik, wobei im Rahmen der Schule von Salamanca noch die Namen Melchier Cano (1509-60), Petrus Fonseca (1548-99), der Franziskanermönch Alfonso de Castro (1495-1558) sowie Diego de Covarrubias (1500-77), nach dem alle Ordnungen des irdischen Lebens sich auf das ewige Gesetz Gottes zurückführen lassen, wohl aber zwischen dem Bürger der Erde und des Himmels differenziert und somit die Selbständigkeit von naturrechtlich begründeter politischer Gesellschaft einerseits und dem ewigen Heil der Seele nach der göttlichen Offenbarung andererseits etabliert, Erwähnung finden müssen, hat wesentlichen Prinzipien moderner Philosophiegeschichte antizipert, vorgebildet. Seltsam ist allein, dass die spanische Spätscholastik trotz ihres zeitlichen Zusammenfallens mit der Reformation sich nicht mit ihr auseinandergesetz hat, sondern als Jesuiten zunächst auf die Revision, Erneuerung und Neuorientierung der inneren Tradition setzte, statt die externe Herausforderung zu suchen.
Zu den weiteren Artikeln dieser Reihe
- Über die Ursprünge des Völkerrechts
- Über die spanische Spätscholastik und ihren Völkerrechtsbegriff
- Francisco de Vitoria und das Völkerrecht
Quellen und Literaturhinweise
- Johannes Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Band II, Komet-Verlag Köln (ISBN: 3-933366-00-3)
- Ernst Feil, Religio, Band II, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen (ISBN: 3-525-55178-9)
