
- Alleinerziehende werden ins kalte Wasser geworfen - Joujou / pixelio.de
Überall hört und liest man von Gleichberechtigung und gar von Feminisierung. Was die Situation alleinerziehender Mütter angeht, scheint diese noch weit entfernt zu sein. Obwohl rund 15 Prozent der Familienhaushalte lediglich aus einem Elternteil (85 Prozent davon Mütter, mit Kindern unter sieben Jahren 93 Prozent) mit Kindern besteht, wurden diese von den Politikern offenbar bislang vergessen. Oder man hat sich zumindest große Mühe gegeben, diese weitgehend zu ignorieren. Schließlich stellen Alleinerziehende eine sogenannte Randgruppe dar und wie es der Name schon sagt, lassen sich diese ganz einfach an den Rand schieben. Und wer schaut schon über seinen unmittelbaren Tellerrand hinaus?
Alleinerziehende – Mami und Papi in einer Person
Natürlich taucht da unmittelbar die Frage auf, wieso sich all die Alleinerziehenden nicht einfach zusammenschließen und gegen die Ungerechtigkeit kämpfen. Da diese „nur“ alleine für die Arbeit von Zweien zuständig sind, bleibt bestimmt noch viel Zeit für den Kampf gegen Behörden und Ämter übrig. Schließlich muss eine alleinerziehende Mutter lediglich täglich für das Wohl von quengelnden, kränkelnden, tobenden und nicht nur braven Kindern, welche zudem bespaßt und in den Schlaf begleitet werden wollen (aus dem sie des Nachts auch noch wieder aufwachen) sorgen. Die Erziehung dieser, darf natürlich auch nicht vergessen werden und ganz nebenbei soll Frau auch noch für abwechslungsreiches Essen auf dem Tisch, spannende Ausflüge und einem Dach über dem Kopf sorgen. Also alles ganz einfach… wenn man mindestens vier Arme und vier Beine hat und am besten noch ein paar Angestellte dazu. Doch am Geld, um die Angestellten bezahlen zu können, fehlt es meist. Aber dazu später.
Alimente und der Kampf gegen Behörden und Väter
Da Alleinerziehende so wenig zu tun haben, gibt es auch immer wieder Väter, die freundlicherweise dafür sorgen, dass es ihren Ex-Partnerinnen allein mit Kindererziehung, Haushalt und Arbeit nicht langweilig wird. Obwohl die Väter eigentlich dazu verpflichtet sind, für ihre Kinder Unterhalt in Form von Kinderalimenten zu bezahlen, gibt es immer wieder Exemplare, die dies nicht für nötig halten. Diese betrachten sich dann offenbar auch gerne als Ex-Väter, welchen es frei steht, hin und wieder nach dem Nachwuchs zu schauen, falls es gerade in den Terminkalender passt. Und falls nicht, kann man(n) immer noch sagen, die böse, böse Ex hält einem vom Umgang mit den Kindern ab (was selbstverständlich ohne triftige Gründe auch nicht tatsächlich passieren sollte).
Obwohl solche Ex-Väter immer daran denken die Familien- oder Kinderzulagen für sich zu beantragen, vergessen sie ganz gerne, diese sowie die Alimente an die Mutter mit den Kindern weiterzuleiten. Wobei sich unwillkürlich die Frage aufdrängt, wieso Familienzulagen automatisch demjenigen, welcher mehr arbeitet (im Zweifelsfall dem Vater) zustehen und nicht dem, der für die Kinder sorgt. Dazu kommt noch das Problem, mit den armen Vätern. Laut Gesetz dürfen diese durch die Zahlung von Alimenten nicht unter das Existenzminimum fallen. Dieses „Recht“ ist den Müttern vorbehalten, welche mit dem Nachwuchs zum Sozialamt watscheln dürfen. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollte sich wer Kinder möchte also einen möglichst vermögenden Partner hierfür suchen.
Wenig Teilzeitstellen und noch weniger Krippenplätze
Als müsste Frau sich als Alleinerziehende noch nicht mit genug Problemen herumschlagen, tritt auch noch die wirtschaftliche Lage gegen sie an. Der seit Jahren herrschende Mangel an Teilzeitstellen, hat sich im Gegensatz zur Anzahl der alleinerziehenden Mütter, nicht verbessert. So bleibt den Müttern nur noch ganztags zu arbeiten übrig. Da es aber auch an Krippenplätzen fehlt, insbesondere derer, die sich ein Normalbürger überhaupt leisten kann, liegt die Wahl nur noch zwischen zuhause bleiben oder arbeiten gehen und darauf vertrauen, dass sich das ein Jahr alte Kleinkind währenddessen schon irgendwie selbst versorgt. Lassen sich dann tatsächlich Kinderbetreuung und Berufstätigkeit verbinden, erhält Frau aber nicht etwa denselben Lohn für ihre Arbeit wie der männliche Kollege. Nein, schließlich hat sie doch ein solches Exemplar zu Hause zu halten, der für sie und die Kinder zu sorgen hat… oder auch nicht.
Bild: (c) Joujou / pixelio.de
Quellen und Weiterführende Informationen:
Obwohl sich der Artikel sehr wohl auf reale Tatsachen beruft, ist nicht jedes Wort ganz ernsthaft gemeint. Folgende Seiten sowie Gespräche mit Betroffenen und Behörden, dienten der selbst alleinerziehenden Autorin als Quellen:
- SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter
- Frauenzentrale
- Bundesamt für Statistik
- Rechte von Alleinerziehenden in der Schweiz
- Das gemeinsame Sorgerecht - Wohl oder Übel?
