Die Stadt Neuss und ihre Umweltzone

Baden die Neusser den Mist aus, den andere ihnen eingebrockt haben?

Kreishaus Neuss - Bundesumweltministerium Kreis Neuss
Kreishaus Neuss - Bundesumweltministerium Kreis Neuss
Eine Momentaufnahme aus der Stadt am Rhein zum Ärger um die Einführung der Umweltzone, der Argumente aufwirft, die auch andernorts Gültigkeit haben.

Der Termin, zu dem in die City von Neuss nur noch die Fahrzeuge einfahren dürfen, die mit einer Umweltplakette ausgestattet sind, wurde auf den 15. Februar 2010 festgelegt. Doch das sorgte innerhalb der Stadt für mächtigen Ärger, denn der FDP-Ratsherr und ehemalige Regierungspräsident Achim Rohde sieht es als Unrecht an, dass irgendwo anders Dreck in die Luft geschleudert wird, aber Lastwagen nicht mehr in den Hafen einfahren dürfen, in dem das wirtschaftliche Herz der Stadt Neuss liegt. So jedenfalls äußerte sich der Politiker in der Neuss-Grevenbroicher-Zeitung der Ausgabe des 13. Januar 2010.

Der Konflikt von Neuss ist allgemeingültig

Es sind meistens Lastwagen kleinerer und mittlerer Bauart, deren Dieselmotoren die Abgas- und CO2-Anforderungen nicht mehr erfüllen. Viele Handwerker hatten schon beim Aufkommen der Diskussionen um die Umweltzonen darauf hingewiesen, dass sie mit ihren alten VW-Bussen und Ford-Transit-Modellen nicht mehr in die Innenstädte einfahren dürfen, weil die alten Wagen keine Umweltplakette mehr bekommen. Dies ist auch in anderen Städten der Fall. In Neuss jedoch fahren eben diese Fahrzeuge über die stadtinnere Batteriestraße in das Hafengelände der Stadt. Wie in vielen Fluss- und Seegemeinden auch, so ist ein Hafen ein wichtiger Handelsplatz. Das Kommen und Gehen von Lastwagen gehört dazu.

Der Ratsherr der FDP, Achim Rohde (73), fürchtet nun, dass die Wirtschaft Einbußen hinnehmen muss, weil der reibungslose Verkehrsfluss zum Hafen durch die Lastwagen nicht mehr gewährleistet ist. Rohde weist darauf hin, dass über 50 Prozent der Schadstoffe gar nicht aus Neuss, sondern aus Nachbarstädten wie Leverkusen, Düsseldorf oder gar Köln sowie von den Kraftwerken des Braunkohletagebaus stammen. Rohde wird dabei von Experten unterstützt, die bestätigen, dass 30 bis 35 Mikrogramm des in Neuss festgestellten Stickoxids andernorts in die Luft gelangt sind. Die Stadt Neuss, so Achim Rohde, könne dadurch seine wirtschaftliche Stärke nicht ausspielen.

Die Situation in Neuss

In puncto Stickoxid sind 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt. Die Luft in Neuss ist jedoch schon mit 52 Mikrogramm belastet. Die Einrichtung der Umweltzone ist dabei nur eine von insgesamt 55 Maßnahmen, die der Luftreinhalteplan der EU-Richtlinie vorsieht. Doch die wirkliche Gefahr droht ab dem 01. Januar 2011, denn

wenn die Luftqualität sich bis dahin nicht verbessert hat, droht auf der Batteriestraße ein generelles Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ganz gleich, ob mit Umweltplakette oder ohne. Der Hauptverkehrsweg zum Hafen wäre damit dicht.

Darin jedoch sieht der Neusser CDU-Chef und Fachjurist für Öffentliches Recht, Jörg Geerlings (37), einen Anlass dafür, per Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klären zu lassen, ob die Verhältnismäßigkeit im Neusser Umweltzonenfall noch gewahrt ist. Auch Gerhard Kaltwasser (57), der Luftreinhalteplandezernent bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf bestätigt, dass die Fernbelastung in Neuss erheblich ist. Allerdings habe man es seinen Worten zufolge mit einem Gemisch zu tun, in dem die Anteile keinem Verursacher zugeordnet werden können.

Die Umweltzonen, ihr Sinn und die Folgen

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge – kurz Feinstaubverordnung genannt – ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, die sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet. Die Verordnung wurde am 10. Oktober 2006 verabschiedet und trat am 1. März 2007 in Kraft. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt es jährlich weltweit zu 370.000 vorzeitigen Todesfällen, die auf eine hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind. Für die gesundheitlichen Schäden ist nicht nur der Feinstaub verantwortlich, sondern es entstehen auch Belastungen durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenstoffmonoxid, Benzol und Ozon.

Vor allen Dingen überalterte Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und Benziner ohne geregelten Kat wurden als Hauptübeltäter ermittelt, die in Ermangelung der Plakette, die sie nicht mehr erhalten, vom innerstädtischen Verkehr einer Umweltzone ausgeschlossen werden sollen. Dass darunter ab 2010 in Hannover und Berlin schon neuwertige Fahrzeuge wie beispielsweise der VW Phaeton V10 TDI fallen und diese draußen bleiben müssen, verärgert die Käufer solch teurer, hochtechnisierter Luxusautos sehr. Doch die Missachtung der Verordnung kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden.

Die Momentaufnahme vom Januar 2010 in Neuss

Die Problematik in Neuss zeigt, dass die EU es nicht jedem recht machen kann. Natürlich ist es ein sehr folgenschwerer Schritt für eine Stadt, wenn deren wirtschaftliche Schlagader verengt oder gar ganz abgeschnitten wird. Vor allen Dingen dann, wenn der Bürger letztlich gar keine Luftveränderung feststellt und es in Ballungsgebieten nach wie vor nach Abgasen der Autos, der Heizungen oder anderen Geruchsquellen stinkt.

Die Belastung mit Feinstaub entsteht aber auch durch Pflanzenpollen, Vulkanausbrüche, der Landwirtschaft und dem Saharastaub in der Atmosphäre. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums des Jahres 2001 entfallen von den 162.000 Tonnen Feinstaub in Deutschland pro Jahr nur rund 42.000 Tonnen auf den Straßenverkehr. Ob angesichts dieser Zahlen aber das Wohl der Menschheit von der Sperrung einer einzelnen, wirtschaftlich wichtigen Straße in Neuss abhängt und dazu der Europäische Gerichtshof bemüht werden muss, darf getrost bezweifelt werden.

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