
- Das Kapitol in Washington D.C. - Oliver Brunner/pixelio.de
Häufig werden die Gründerväter der U.S.A. als Befürworter von demokratischen Grundsätzen gesehen. Diese Behauptung ist dann oft mit der Annahme verbunden, dass die Gründerväter an die Gleichheit aller Menschen glaubten. Sicherlich findet man in der Unabhängigkeitserklärung und den Artikeln der amerikanischen Verfassung zur Schaffung einer Republik ein Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien. Dennoch benötigt man zum genauen Verständnis, was die Gründergeneration wirklich von einer reinen Demokratie hielt, Hintergrundwissen über die Repräsentanten der Gründergeneration allgemein und ihre Ansichten. Am Anfang ist es hilfreich, auf einige der prägenden Traditionen dieser Leute einzugehen.
Der Besitz zählt: Das Konzept der ‚freien Männer’
Die meisten der Gründerväter waren zwar Einheimische der dritten oder vierten Generation, waren aber immer noch durch bestimmte kulturelle Eigenheiten ihrer Vorfahren geprägt. Wie viele ihrer Landsleute hatten sie eine britische oder englische Herkunft und besaßen daher eine Vorstellung über das traditionelle englische Konzept des ‚freien Mannes’ (eng. freeman) oder Grundbesitzers (eng. freeholder). Zu diesen Personengruppen gehörten im damaligen, sehr vom Standes- oder Klassenbewusstsein durchdrungenen England nicht nur Besitzer von Boden und Land, sondern auch Leute, die im Jahr ein Einkommen im Wert von mindestens 40 Shilling vorweisen konnten. Allen solchen Leuten war es dann gestattet, als unabhängige Wähler ihre Stimme in Grafschaftswahlen abzugeben, um Personen im unteren Adelsstand (eng. Knights of the Shire) ins Unterhaus des Parlaments zu senden.
Die ‚freemen’ oder ‚freeholders’ besaßen also ein Wahlrecht aufgrund ihres finanziellen Vermögens. Nachdem die Zahl von ihnen besonders im 16. Jahrhundert stieg, wurde 1621 interessanterweise der schließlich erfolglose Versuch unternommen, den im Jahre 1429 festgelegten und zur Grafschaftswahl berechtigenden Vermögenswert von 40 Shilling auf 80 Shilling zu erhöhen und damit den Kreis der Wahlberechtigten einzuschränken. Wenn man all diese Informationen einschließt, muss man schlussfolgern, dass das Konzept der freemen/freeholder mehr mit Aristokratie als mit Demokratie in Verbindung steht. Die Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika hingen diesem Konzept jedoch an und glaubten an eine natürliche Aristokratie. Hierbei ist ein Blick in bestimmte wichtige Dokumente der Gründergeneration lohnenswert.
Die ursprünglich begrenzte Zahl der Wahlberechtigten in Amerika
Die Gründergeneration lehnte zwar eine erbliche Monarchie ab. Allerdings erhob sie außerdem Einwände gegen eine pure oder direkte Demokratie. Als erstes ist, unter Berücksichtigung des Wissens über die freeholder, die Betrachtung einer berühmten Passage aus der vom Gründervater Thomas Jefferson verfassten Unabhängigkeitserklärung angebracht: „Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingerichtet werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten…”. Jefferson erklärt laut dem Historiker Brion McClanahan im ersten Teil des Satzes die Gleichheit aller Menschen vor Gott und die Rechte, welchen allen Menschen zustehen, wohingegen er sich bei den ‚Regierten’ im letzten Teil in erster Linie auf die freemen bezieht.
Die Klasse der freemen setzte sich im damaligen Amerika hauptsächlich aus Großgrundbesitzern zusammen. Somit waren vor allem eine Gruppe von wohlhabenden Menschen rechtmäßig befähigt, Repräsentanten auszuwählen und der Regierung Macht zu gewähren. Interessanterweise besaß jeder Bundesstaat Kriterien zur Ermittlung der ‚Wahlberechtigten’, die ähnlich wie im früheren England einen bestimmten Wert an Eigentum nachweisen mussten. Folglich konnte nur eine begrenzte Anzahl von Bürgern das Recht zu wählen wahrnehmen, während neben Sklaven, Schwarzen und Frauen dagegen viele andere Menschen ausgeschlossen wurden. Erst mit der Ausdehnung des Wahlrechts im Laufe des 19. bzw. am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde allen weißen Männern, Schwarzen (mit z.T. erheblichen Einschränkungen in manchen Staaten) und Frauen die Berechtigung dazu zuteil. Die Vereinigten Staaten kamen damit insgesamt in ihren ersten Jahren oder Jahrzehnten der Definition von einer Republik im engeren Sinne nahe: Ein Zusammenschluss aus einer Reihe von Staaten mit gemeinschaftlich gewählten/bestimmten Oberhaupt und Delegierten, ohne eine direkte Demokratie zuzulassen.
Das wird dadurch bestätigt, wie die Wahl in Bezug auf die drei Gewalten Legislative, Exekutive sowie Judikative ursprünglich angelegt war. Zum Beispiel wählten bis zur Ratifizierung des 17. Zusatzes zur Verfassung (1913) nur die entsprechenden Gesetzgeber der einzelnen Staaten die Senatoren. Darüber hinaus sind die U.S.-Präsidenten schon immer indirekt von so genannten Wahlmännern/Wahlfrauen aus den einzelnen Bundesstaaten ins Amt gewählt worden. Eigentlich etablierten die Gründerväter das Wahlmännersystem (electoral college), um u.a. eine direkte Demokratie zu verhindern und die einzelnen Bundesstaaten zu stärken. Anfangs bevorzugten die meisten Vertreter der Gründergeneration sogar die alleinige Ernennung des Präsidenten durch den Kongress.
Die Tyrannei der Fraktionen
Die Richter des hohen Bundesgerichtes (Supreme Court) werden seit jeher vom amtierenden Präsidenten mit Zustimmung des Senates ernannt. Man kann an diesem Punkt bereits erkennen, dass die Gründerväter ein System der indirekten Ernennung intendierten. Ausschließlich die Mitglieder des Repräsentantenhauses wählte das Volk von Beginn an direkt. Die anderen beschriebenen Regierungsebenen waren allerdings Kontrollinstanzen für das Repräsentantenhaus zur Verhinderung der Tyrannei der Mehrheit. Davor warnte ein weiterer berühmter Gründervater, James Madison, in der bekannten Abhandlung The Federalist No.10. Dieses Dokument rät von einer reinen Demokratie ab, da eine solche Form gefährliche, der Gesellschaft schadenden Fraktionen bzw. Splittergruppen schaffen würde, welche Madisons Meinung nach durch bestimmte Allianzen sowie Unehrlichkeit die Gelegenheit hätten, andere gesellschaftliche Gruppen oder Minderheiten zu missbrauchen. Als Vorbeugemaßnahme gegen die Tyrannei der Fraktionen plädierte Madison für die von den founding fathers intendierte Republik sowie eine Stärkung der einzelnen Bundesstaaten.
Unterschiedliche Talente und Fähigkeiten
Die Mehrheit der Gründervätergeneration glaubte im Großen und Ganzen überhaupt nicht an eine direkte oder reine Demokratie. Natürlich waren alle Bürger der Vereinigten Staaten zu einem Leben in Freiheit und dem Streben nach Glück berechtigt. Nichtsdestotrotz sollten in der neuen Republik die Regierungsverantwortlichen ursprünglich größtenteils von Gesetzgebern der einzelnen Bundesstaaten sowie dafür vorgesehenen Personen ernannt werden. Dabei orientierten die Gründerväter sich an dem ihnen vertrauten traditionellen (englischen) Konzept des ‚freeholder’. Ihnen zufolge hatte jeder Mensch bestimmte Rechte vor Gott, aber auch unterschiedliche Talente und Fähigkeiten. Aus diesem Grund war es aus ihrer Sicht zum großen Teil nur dazu befähigten Leuten gestattet, die Regierungsmitglieder zu ernennen.
Literatur:
- Addison, Joseph: The Freeholder, Oxford: Clarendon Press 1979.
- Bosso, Christopher J./John H. Portz u. Michael C. Tolley: American Government. Conflict, Compromise, and Citizenship, Boulder: Westview Press 2000.
- McClanahan, Brion: The Politically Incorrect Guide to the Founding Fathers, Washington D.C.: Regnery Publishing, Inc. 2009.
