Verfassungsrechtlichkeit des Yasukuni-Schreins

Die Bedeutung des Schreins in der japanischen Kultur

Der Yasukuni-Schrein in Tokyo - Lover of Romance
Der Yasukuni-Schrein in Tokyo - Lover of Romance
Die Diskussionen um die Verfassungsrechtlichkeit des Yasukuni-Schreins erflammen jährlich erneut.

Der Yasukuni-Schrein wurde 1869 unmittelbar nach der Meiji-Restauration auf Wunsch des Meiji Tennô unter dem Namen Tôkyô Shokonsha auf dem Kudan-Hügel im Tôkyôter Stadtteil Chiyoda erbaut. Den Namen Yasukuni mit der Bedeutung „Friedliches Land“ bekam er allerdings erst zehn Jahre später. Nach der Meiji-Restauration wurden in ganz Japan solche Shokonsha-Schreine erbaut, mit dem Zweck, diejenigen zu verehren, welche seit 1853 im Kampf gegen das herrschende Tokugawa-Regime kämpften und ihr Leben ließen. 1876 existierten bereits 105 Schreine, die 6733 Seelen beherbergten.

Am 4. Juni 1879 wurde der Tôkyô Shokonsha schließlich in Yasukuni Jinja umbenannt. Er erhielt seitens der Regierung die Einstufung als bekakku kanpeisha - Reichsschrein der Sonderklasse. Diese Einstufung verhalf dem Schrein zu einer besonderen Förderung und das Heeresministerium, welches zuvor bereits für die Organisation der Festveranstaltungen wie etwa dem Großen Frühlingsfest (shunki reitaisai), dem Großen Herbstfest (shûki reitaisai) oder dem Totenfest (mitama matsuri), verantwortlich war, übernahm die Finanzierung. Das benötigte Priesterpersonal wurde vom Innenministerium gestellt. Bereits 1871 wurde neben dem Schrein, das Yûshûkan-Museum errichtet.

Neu entflammte Diskussionen um die Verfassungsrechtlichkeit

Die Diskussionen um die Verfassungsrechtlichkeit des Yasukuni-Schreins sind durch die Besuche des ehemaligen Premierministers Koizumi neu aufgeflammt. Es stellte sich die Frage, ob solche offiziellen Besuche einen Verstoß gegen die in der Verfassung festgelegte Trennung von Staat und Religion darstellen. Auch schaffen diese Schrein-Besuche innerhalb der politischen Parteien Spannungen. Die Koalitionspartei der LDP, die Kômeitô, welche mit der buddhistischen Organisation Sôka Gakkai verbunden ist, äußert immer wieder Kritik an den Schrein-Besuchen. Diese Unstimmigkeiten behindern eine reibungslose Zusammenarbeit der beiden Parteien, was in einem funktionierenden politischen System kein erstrebenswertes Ziel sein sollte.

Unfreiwillig eingeschreint im Yasukuni-Schrein

Ein weiterer Diskussionspunkt in der Frage um den Verbleib des Yasukuni-Schreins ist die Stellung des Einzelnen und dessen verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Religionsfreiheit. Um etwaige Rentenansprüche klären zu können, hat das Sozialministerium Japans (Kôseishô) die Aufgabe, Listen von Kriegsgefallenen zu erstellen. Mithilfe dieser Listen und aufgrund der Tatsache, dass der Yasukuni-Schrein als private Institution eigenverantwortlich entscheidet, wer in das Seelenregister des Schreins aufgenommen wird (matsuru), kam es in der Folge zu Fällen, in denen Verstorbene gegen den Willen ihrer Hinterbliebenen eingeschreint wurden.

Unter diesen unfreiwillig Eingeschreinten befinden sich etwa 21.000 Koreaner, welche während des zweiten Weltkriegs für die japanische Armee zwangsrekrutiert wurden sowie Angehörige anderer Glaubensrichtungen wie etwa japanische Christen und Buddhisten. In den ersten Nachkriegsjahren verhielt es sich jedoch so, dass die Verstorbenen ohne das Wissen ihrer Angehörigen eingeschreint wurden. Erst seit den 1970er Jahren begann man, die Hinterbliebenen über den Verbleib ihrer verstorbenen Angehörigen zu informieren. Deren Familien sehen in dieser de facto Zwangsverehrung eine Verletzung ihres in der Verfassung garantierten Rechts auf Religionsfreiheit.

Keine Zugeständnisse seitens des Yasukuni-Schreins

Der Yasukuni-Schrein selbst lehnt die Entfernung der Seelen ab mit der Standardantwort:

Wenn die Heldenseelen (eirei) erst einmal in der Gesamtheit verehrt werden (gôshi), dann können sie davon nicht wieder getrennt werden. Die Vorstellung einer Herauslösung der Seelen aus der Gesamtheit (bunshi) gibt es nicht.

Neben jahrelangen Gerichtsverhandlungen, eingeleitet von japanischen Christen und Buddhisten, wurde auch eine entsprechende Sammelklage aufgrund „Verletzung ethnischer Rechte“ von 724 Koreanern vom Tôkyôter Bezirksgericht abgewiesen. Die Verehrung von Nicht-Shintôisten im Yasukuni-Schrein wurde bis heute nicht von den Gerichten als Verletzung der Religionsfreiheit anerkannt.

Auslöser außerpolitischer Konflikte

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte um den Yasukuni-Schrein sind die außenpolitischen Konflikte, die entstehen, wenn der Premierminister Japans diesen offiziell besucht. Auslöser dieser Probleme war die Einschreinung der Kriegsverbrecher der Kategorie A (A-kyû senpan) im Jahr 1978. Durch die Verehrung dieser Militärs, unter denen sich Kriegspremier Tôjô Hideki und Oberbefehlshaber der japanischen Truppen in Nanking 1937, Matsui Iwane, befinden, gilt der Schrein in einem vermehrten Maße wieder als „Symbol des japanischen Militarismus“. Aufgrund der Verehrung dieser Kriegsverbrecher der Kategorie A im Schrein gibt es auf Seiten von China und Südkorea stetige Kritik. Jedoch auch das westliche Ausland steht dieser Verehrung kritisch gegenüber. Des weiteren ist es nicht nur diese Tatsache, die auf Missfallen im Ausland stößt. Auch das apologetische Geschichtsbild, welches im benachbarten Museum Yûshûkan vermittelt wird, und welches impliziert, dass Japan sich einer Kriegsschuld nicht bewusst werden will bzw. nicht bewusst ist, erzeugt speziell in Japans asiatischen Nachbarländern China und Korea Misstrauen.

Quellen:

Maekawa, Michiko (2003): „Religion in Japan 2002. Shunning Religion, Questioning National Identity“. Bulletin of the Nanzan Institute for Religion and Culture, 27: S. 8-19

Saaler, Sven (2004): „Ein Ersatz für den Yasukuni-Schrein? Die Diskussion um eine neue Gedenkstätte für Japans Kriegsopfer“. Nachrichten der Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens (NOAG), 175/176: 59-91

Offizielle Website des Yasukuni-Schreins.

Maximilian Wentz - Ich habe einen Magister in Ostasiatischer Kunstgeschichte und schreibe derzeit meine Magisterarbeit in Japanologie. Aus diesem Grund ...

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