
- Franchising - tommyS
Es gibt in Deutschland kein gesondertes Franchise-Recht. Allerdings hat sich in den letzten Jahren zu vielen Fragen des Franchising eine ausgeprägte Rechtsprechung gebildet.
Im Normalfall wird ein Franchisevertrag für einen überschaubaren Zeitraum von 5 bis 7 Jahren abgeschlossen. Allerdings sind auch Franchiseverträge nicht ungewöhnlich, die über 10 Jahre oder sogar über 20 Jahre fest abgeschlossen werden. Welche Laufzeit beim Franchising am sinnvollsten anzusetzen ist, hängt unter anderem von der Höhe der Investition, der Partnerauswahl durch den Franchisegeber oder der Geschäftsphilosophie des Franchisegebers ab.
Bei einem Franchisevertrag handelt es sich in der Regel um einen komplizierten Typenkombinationsvertrag, der in eine ganze Reihe von Rechtsgebieten hineinwirkt, sodass die Erstellung und Überprüfung Experten vorbehalten ist.
Kennzeichen von Franchisesystemen
Franchisesysteme zeichnen sich durch eine Vielzahl von Leistungen aus, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer anbietet. Häufig werden diese Leistungen im Rahmen des Franchising mit einer pauschalen Monatsgebühr abgegolten, in manchen Fällen aber auch gesondert berechnet.
Üblicherweise verlangt ein Franchisesystem zum Zeitpunkt des Geschäftseinstiegs eine bestimmte Gebühr sowie weiterhin fortlaufend monatliche (oder quartalsweise) Beträge. Teilweise sind diese Gebühren auch als prozentualer Anteil vom Umsatz fällig.
Der Franchisegeber
Der Franchisegeber liefert beim Franchising vor allem immaterielle Leistungen wie Marketing, Know-how, Produktivität und Organisation. Die Gesamtheit aller Franchise-Leistungen, also das angebotene Produkt beziehungsweise die angebotene Dienstleistung und die Service-Leistungen bilden das Franchise-Paket.
Am häufigsten werden Franchisesysteme von Herstellern, Großhandelsunternehmen, Einzelhandelsfilialisten, Verbundgruppen des Handels sowie Innovatoren für Handel, Handwerk und Dienstleistung gegründet.
So suchen Hersteller im Franchising vor allem einen direkten Absatzkanal bis zum Endkunden. Mit dem Franchising überwindet der Hersteller seine Abhängigkeit von fremden Absatzmittlern, da ein Franchisesystem mit relativ geringen Investitionen dieselben Leistungsmerkmale wie eine eigene Vertriebsorganisation bietet. Darüber hinaus haben Franchisesysteme noch den Vorteil der höheren Leistungsfähigkeit durch die Eigeninitiative der Franchisenehmer.
Demgegenüber sehen Großhändler in Franchisesystemen vor allem ein Instrument der Absatzsicherung. Als Instrument der Kundenbindung ist das Franchising für Großhändler zunehmen interessant, da die Industrie den direkten Weg zum Endverbraucher sucht und Einkaufsvereinigungen des Einzelhandels eine direkte Belieferung ihrer Mitglieder durch die Industrie anstreben.
Filialisten sind - bedingt durch hohe Personal-Fixkosten - in der Regel nur in Gebieten mit relativ dichtem Marktpotenzial lebensfähig. Mithilfe des Franchising können Filialisten ohne große Investitionen schnell expandieren und mit ihren Franchisenehmern hoch motivierte Vertriebsstellenleiter gewinnen.
Der Franchisenehmer
Auch in Deutschland ist der Unternehmungsgeist in breiten Schichten der Bevölkerung vorhanden. Allerdings ist der Aufbau eines Unternehmens heute bei Weitem nicht mehr so einfach, wie zum Beispiel in der Nachkriegs-Ära.
In vielen Branchen herrscht harter Wettbewerb und das Angebot ist meist größer als die Nachfrage. Da sich jedes neue Unternehmen in den Markt hineindrängen muss, sinken die Erfolgsaussichten deutlich, wenn fundierte Branchen- und Fachkenntnisse, Managementerfahrung und eine ausreichende Kapitalbasis fehlen.
Wer sich als potenzieller Unternehmer daher einem Franchisesystem anschließt, kann nicht nur Zeit sparen, sondern auch Fehler - vor allem in der Anfangsphase - vermeiden. In der Regel übernimmt der Franchisenehmer ein getestetes und erprobtes Geschäftskonzept, das sich schon viele Male bewährt hat.
