Die Weimarer Republik – (K)eine wehrhafte Demokratie

Die Weimarer Republik konnte sich nicht erfolgreich gegen den Nationalsozialismus zur Wehr setzen. War es keine wehrhafte Demokratie?

Die Idee einer "wehrhaften" Demokratie wird in der Politikwissenschaft seit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts diskutiert. Unter dem Eindruck der geringen und erfolglosen Gegenwehr gegen den Aufstieg des Nationalsozialismus in der Endphase der Weimarer Republik stellte sich die Frage, wie eine Demokratie beschaffen sein müsse, die sich erfolgreich gegen die politischen Extreme von links und rechts zur Wehr setzen könne. Es sollten Vorkehrungen in der Verfassung und in Einzelgesetzen getroffen werden, um den politischen Extremismus bekämpfen und abwehren zu können. Die bis heute umstrittene Problematik besteht darin, dass Freiheit und Sicherheit ein prekäres Spannungsfeld bilden: Zu viel Freiheit eröffnet auch extremistischen und antidemokratischen Kräften politischen Spielraum. Zu viel Sicherheit hingegen erdrosselt die individuellen Freiheitsrechte und höhlt die Demokratie von innen aus.

Was ist eine wehrhafte Demokratie

Es handelt sich um einen Begriff vom Bundesverfassungsgericht, welcher das politische System der heutigen BRD beschreibt. In einer solchen wird die freiheitliche demokratische Grundordnung geschützt und kann nicht auf legalem Weg aufgehoben werden. Auch kann gegen aggressiv verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Parteien aktiv vorgegangen werden, bevor sie strafrechtlich relevante Taten verüben.

Demokratieschutz für die Menschenwürde

Im Artikel 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes, der so genannten Ewigkeitsklausel, finden sich die wesentlichen Ausführungen zum Demokratieschutz. Demnach werden die bedeutenden ersten 20 Artikel für unaufhebbar erklärt. Tragende Pfeiler wie Menschenwürde, Rechts-, Bundes- und Sozialstaatsstruktur sind damit unveränderbar und keiner parlamentarischen Mehrheitsentscheidung zugänglich. Doch abgesehen von der rechtlichen Regelung spielt vor allem die Bevölkerung eine wichtige Rolle. Sie muss die Einschränkungen der Gesetze als nötige Sicherheitsvorkehrungen akzeptieren und sich nicht durch diese der persönlichen Freiheit und Individualität beraubt fühlen. Nur solange die Gesamtheit hinter dem politischen System und der wehrhaften demokratischen Grundordnung mit Leib und Seele steht, wird der Staat als solcher gewahrt.

Schwächen der Weimarer Verfassung - Übermacht des Reichspräsidenten

Der Reichspräsident der Weimarer Republik wurde direkt vom Volk, d.h. von allen Deutschen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr, auf 7 Jahre gewählt. Die Wahl des Präsidenten bedurfte im 1. Wahlgang der absoluten Mehrheit (über 50% der Wähler), im 2. Wahlgang nur noch der einfachen Mehrheit (Mehrzahl der abgegebenen Stimmen).

Er war mit folgenden Befugnissen ausgestattet:

  • ernennt und entlässt die Reichsregierung, d.h. Reichskanzler und Reichsminister, die wiederum vom Reichskanzler vorgeschlagen werden (→ Artikel 53)
  • ernennt und entlässt die Reichsbeamten, Reichswehroffiziere und die Richter des Reichsgerichts auf Vorschlag des Reichsrats
  • kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Grund; Neuwahlen finden spätestens 60 Tage darauf statt (→ Artikel 25)
  • im Notfall kann er die Grundrechte außer Kraft setzen, Notverordnungen mit Gesetzescharakter erlassen und hat zudem den Oberbefehl über die Reichswehr (→ Artikel 48)

Reines Verhältniswahlrecht bei den Reichstagswahlen

Der Reichstag wird nach Artikel 22 der Weimarer Verfassung durch allgemeines, gleiches, unmittelbares Wahlrecht aller Bürger über 20 Jahren, mit Ausnahme Soldaten der Reichswehr, auf 4 Jahre bestimmt:

  • Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel ermöglicht zwar eine genaue Wiedergabe der Wahlergebnisse, erschwerte jedoch gleichzeitig die Mehrheitsfindung im Reichstag, selbst mit Koalitionsbildungen
  • Fehlen einer Sperrklausel erleichterte die Bildung von Weltanschauungs- und Interessenparteien, die kaum kompromissbereit waren

Reichspräsident und Reichstag wurden in der Weimarer Republik direkt vom Volk gewählt. Grundsätzlich ist eine solche Volkssouveränität wichtig für eine funktionierende Demokratie. Problematisch war damals jedoch die starke Abhängigkeit der Reichsregierung von Reichstag und Reichspräsidenten. Durch Vereinigung von politischen Gruppierungen bestand hier die Möglichkeit zu einer Abwahl des Kanzlers, ohne jedoch einen eigenen Kandidaten vorschlagen zu müssen, und der Vertrauensentzug der Reichsminister. Diese starke Abhängigkeit bzw. Beeinflussung führte zu einer starken Instabilität im politischen System. Problematisch war auch die Praxis, so genannte „verfassungsdurchbrechende“ Reichsgesetze zu beschließen. Dabei durften Gesetze der Verfassung widersprechen, wenn sie von einer Zweidrittelmehrheit unterstützt wurden. Des Weiteren waren Volksentscheide gang und gäbe und wurden von Kommunisten, Nationalsozialisten und anderer Parteien zur Propaganda ausgenutzt.

Grundgesetz der BRD im Bezug auf „wehrhafte“ Demokratie

In einer seiner Entscheidungen im Jahre 1952 definierte das Bundesverfassungsgericht die grundlegenden Kriterien für „die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Danach stellt sie eine Ordnung dar, die „jegliche Willkürherrschaft“ ausschließt und „eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit“ bildet. Für diese Ordnung definiert das Gericht Mindeststandards. Dazu zählen „die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeitsrechte auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Regierungsverantwortung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Politische Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“.

Wie bereits in der Definition erläutert findet sich die wichtigste Demokratieschutzkonzeption im Artikel 79 Abs. 3. Die Ewigkeitsklausel sorgt dafür, dass die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes unveränderlich sind und somit Veränderungen von Menschenwürde, Rechts-, Bundes- und Sozialstaatsstruktur nicht möglich sind.

Schwachstellen in der Verfassung wurden behoben

Des Weiteren sind Schwachstellen der Weimarer Verfassung im heutigen Grundgesetz berücksichtigt worden. So findet sich die 5%-Sperrklausel in Art. 38 Abs. 1 und vor allem auch Gesetze, die keiner Person der Regierung eine außerordentliche Machtstellung zusprechen. Das alles ist besonders bedeutsam, um das demokratische Regierungssystem zu erhalten und eine legale Machtmonopolisierung oder andere Boykotts dieser Staatsform zu verhindern. Vor dem Hintergrund extremistischer Bedrohungen des zwanzigsten Jahrhunderts kam es zu dieser wertgebundenen Ordnung und soll rechts- und linksextremistischen Angriffen auf die Demokratie und das Grundgesetz den Boden entziehen. Das Wiederaufleben des Nationalsozialismus oder eine kommunistische Machtergreifung auf demokratischem Weg sollen so verhindert werden.

Keine wehrhafte Demokratie

In Anbetracht der Weimarer Verfassung insbesondere der Schwachstellen, war der Untergang der Weimarer Republik im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung vorprogrammiert. Trotz des Untergangs der Republik als solche, bestand die Weimarer Reichsverfassung noch bis zur Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten 1945 formell fort. Durch die enormen Macht des Reichspräsidenten und die relativ einfach mögliche Verfassungsänderung schaffte das NS-Regime eine legale Machtübernahme und vor allen Dingen zu einer legalen Zerstörung des demokratischen Grundprinzips der Republik.

Damals kam es zu einer Notverordnung, der so genannten „Reichstagsbrandverordnung“, durch die sich die Nationalsozialisten die stärkste Stellung im Parlament verschafft hatten und so das verfassungsdurchbrennende „Ermächtigungsgesetz“ erließen.

Michael Keller - Mein Name ist Michael Keller, ich bin 20 Jahre und studiere in Mainz Filmwissenschaft und Politikwissenschaft. Unter anderem verfasse ...

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