Dramatische Exekutionswelle im Iran seit Jahresbeginn 2011

Protestieren im Iran kann Todesurteil bedeuten. - Foto: wind-in-the-wires
Protestieren im Iran kann Todesurteil bedeuten. - Foto: wind-in-the-wires
Allein im Januar 2011 wurden im Iran 66 Häftlinge gehängt, darunter mindestens drei politische Gefangene. UNO-Menschenrechts-Chefin alarmiert.

Bei aller Genugtuung über die Freilassung der beiden deutschen Journalisten am 19. Februar 2011 nach 132 Tagen Haft in einem iranischen Kerker, sollte man das Schicksal der vielen Unbekannten, die seit Jahren dort gefangen gehalten werden, nicht vergessen. Ganz besonders alarmierend empfindet Navi Pillay, die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinen Nationen (UNHCHR), den dramatischen Anstieg von Hinrichtungen im Iran seit Jahresbeginn 2011.

Hinrichtungen im Iran für Drogendealer und politische Gegner

Nach eigenen Presseberichten der Islamischen Republik wurden allein im Januar 66 Menschen exekutiert, wobei einige Quellen sogar auf noch höhere Zahlen verweisen. Die meisten Hinrichtungen wurden diesen Informationen zufolge im Zusammenhang mit Drogenvergehen ausgeführt, doch unter den Gehängten waren auch mindestens drei politische Gefangene. “Wir haben den Iran immer wieder aufgefordert, die Exekutionen einzustellen”, sagte Pillay. „Ich bin sehr bestürzt, dass die iranischen Behörden anstatt auf unsere Appelle zu hören, offensichtlich den Vollzug der Todesstrafe noch forciert haben.“

Eine abweichende Meinung kann nicht als Verbrechen gelten

Die UNO-Menschenrechtschefin drückte ihre besondere Besorgnis über drei bekannt gewordenen Fälle aus, in denen politische Aktivisten hingerichtet wurden. Jafar Kazemi, Mohammad Ali Haj Aqaei und ein weiterer Mann, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, hatten sich verbotenen politischen Parteien angeschlossen. Kazemi und Aqaei wurden während der Massenproteste im September 2009 verhaftet. Alle drei waren wegen „Mohareb“ oder „Feindschaft gegen Gott“ angeklagt und im Januar hingerichtet worden.

“Eine abweichende Meinung ist kein Verbrechen”, erklärte Navi Pillay, und sagte weiter: „Iran gehört zu den Unterzeichnerstaaten des verbindlichen Abkommens der Vereinten Nationen über bürgerliche und politischen Rechte, das das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit garantiert. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu Oppositionsgruppen eingesperrt oder gar für ihre politischen Ansichten oder Parteizugehörigkeit hingerichtet werden.“

Öffentliche Exekutionen trotz Verbotes von 2008

Die Menschenrechtskommissarin verurteilte ebenfalls die öffentlichen Hinrichtungen, die trotz eines im Januar 2008 vom iranischen Chef der Justizbehörde herausgegebenen Rundschreibens, das öffentliche Exekutionen verbietet, vollzogen wurden. „Ich bin auch darüber tief besorgt, dass eine große Zahl von Inhaftierten mit einem Todesurteil leben muss, darunter weitere politische Gefangene, Drogenkranke und sogar minderjährige Täter“, erklärte Pillay. Iran sei ohne Zweifel bekannt, dass die internationale Gemeinschaft in ihren Gesetzen und in der Praxis insgesamt von der Todesstrafe abrückt. Navi Pillay rief daher die iranischen Machthaber auf, die Exekutionen einzustellen und die Todesstrafe abzuschaffen.

Garantie fairer Prozesse als Mindestanforderung

Zumindest sollten sie internationale Standards respektieren, die faire Prozesse garantieren, die Menschenrechte der zum Tode Verurteilten schützen, und zunehmend die Zahl der Delikte, auf die die Todesstrafe steht, reduzieren. Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, das die Umsetzung des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCRP) überwacht, hat stets daran erinnert, dass die Todesstrafe eine willkürliche Zerstörung des Rechts auf Leben darstellt und als Verletzung des Abkommens gilt, sofern nicht zwingende Ausnahmekriterien erfüllt sind.

Die Hälfte der weltweit inhaftierten Journalisten sitzt in China und Iran

Das heißt, Todesurteile können nur gefällt und vollstreckt werden, wenn es sich um besonders schwere Verbrechen handelt. Sie sollten nicht zwingend vorgeschrieben sein und nur nach Ausnutzung sämtlicher Verhandlungs- und Berufungsinstanzen verhängt werden, die peinlichst genau alle Prinzipien eines fairen Prozesses berücksichtigen.

Im Zusammenhang mit den beiden willkürlich inhaftierten und schließlich freigelassenen deutschen Journalisten sei auch daran erinnert, dass der Iran neben China im Jahr 2010 zu den Ländern gehörte, die die meisten Medienvertreter hinter Gitter brachten. Laut einer Nicht-Profit-Organisation, die sich der Wahrung der Pressefreiheit verschrieben hat, erreichten die Verhaftungen von Journalisten weltweit den höchsten Stand seit 14 Jahren, allein die Hälfte davon geht auf das Konto von China und Iran.

Der Autor an der UNO-Mission in Sierra Leone, Foto: UNIOSIL

Christian Holger Strohmann - Mehr als 20 Jahre lang habe ich für die Vereinten Nationen (United Nations Organisation - UNO) auf allen Kontinenten als Journalist, ...

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