
- Mercedes, Straßenbahnunfall 15.11.2011 - Jörg Tilmes
Es ist nichts Neues, dass Straßenbahnen immer wieder in schwere Unfälle verwickelt sind. Am Mittag des 15. November 2011 erwischte es eine alte Mercedes S-Klasse, die mit der Absicht, in eine Tiefgarage abzubiegen, auf den Gleisen vor dem Kaisers-Supermarkt auf der Düsseldorfer Brehmstraße unterwegs war. Mit gesetztem Blinker bereits auf den Schienen im Abbiegen begriffen achtete der Fahrer vorschriftsmäßig auf den entgegenkommenden Autoverkehr der vielbefahrenen Stadtausfallstraße; darunter auch die Straßenbahn, die aus Gegenrichtung auf den Mercedes zufuhr. Doch nicht diese war es, die den Mercedes traf, sondern eine Bahn, die sich von hinten näherte und die alte S-Klasse von den Gleisen schob. Obwohl sich der Mercedes bereits schräg auf der fahrbahnnahen Schiene befand, bremste die Fahrerin des Wagens Nr. 2144 nicht und traf ihn auf Höhe der hinteren Tür. Dadurch geriet der Wagen ins Schlingern, wurde weitergeschoben und auch noch an der Fahrertüre getroffen. Die Front blieb unverletzt. Menschen kamen nicht zu Schaden. Diesmal nicht. Doch Passanten beklagten sich über die Raserei der Straßenbahnen mit den Worten, was wäre, wenn ein Kind einmal nicht auf die Bahn achten würde.
Die Details zum Autounfall
Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschten beste Wetterbedingungen und wie immer viel Verkehr auf der auch als B8 bekannten Brehmstraße. Der Fahrer des Mercedes kam nach eigenen Angaben aus dem Aaper Wald, wo er seinen Schäferhund ausführte. Er rollte mit der Absicht, in die Garage des Hauses Brehmstr. 39 abzubiegen, mit gesetztem Blinker auf dem mittig der Straße verlaufenden Gleiskörper. Darauf wartend, dass der Gegenverkehr aus Richtung Innenstadt es zuließ abzubiegen, befand er sich auf der gleiskörperäußeren Schiene. Dabei konzentrierte er sich auch auf die Straßenbahn, die in Richtung Mörsenbroich unterwegs war und an der Haltestelle Gruner Straße Fahrgäste aufnahm – während von hinten Wagen 2144 kam und den Mercedes rammte.
Polizeibeamter mit Vorurteil
Der herbeigerufene Polizist stellte fest, dass der Fahrer des Mercedes Verursacher sei. Schienenverkehr, so der Beamte, habe immer Vorrang. Dies ist zwar in der Straßenverkehrsordnung verankert, doch gilt das auch für den Fall, dass ein Auto bereits auf dem Gleiskörper ist? Dazu nahm der Beamte keine Stellung. Letztlich war klar, dass sich Straßenbahn und Mercedes keine Verfolgungsjagd geliefert haben; der Mercedes hat demnach der Straßenbahn auch nicht die Vorfahrt genommen, denn er war ja schon auf dem Gleiskörper. Wesentlich eher, als die Bahn am Unfallpunkt ankam. Es sei auch nicht so gewesen, dass der Mercedes irgendwie noch versucht habe, sich einen Vorteil zu verschaffen und irgendwie noch schnell vor der Bahn abzubiegen. So etwas wurde nicht festgestellt.
Letztlich war der Pkw bereits vor der Bahn am eigentlichen Unfallort – und dass sich ein Pkw in Luft aufzulösen hat, wenn eine Bahn kommt, steht nicht in der Straßenverkehrsordnung. Eine erste Begutachtung der Teile durch einen zufällig anwesenden Sachverständigen ergab, dass der Wagen an der Front ja völlig intakt sei, also auf jeden Fall schon vor der Straßenbahn auf den Gleisen gewesen ist. Ein zu Hilfe gerufener Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht führte an, dass eine Straßenbahn den vierfachen Bremsweg eines Personenwagen habe; wenn dem so ist, dann stellt sich die Frage, wieso eine Bahnfahrerin dermaßen schnell unterwegs ist, dass sie zwar bestätigt, den Wagen blinken gesehen zu haben, aber dennoch nicht bremsen kann.
4.500 Euro Schaden
Geklingelt habe sie, so die auf der schnurgeraden und voll übersehbaren Strecke fahrende Straßenbahnführerin, doch ist ein Klingeln ausreichend auf einer vielbefahrenen Hauptstraße wie der B8 stadtauswärts? Wo hätte der alte Mercedes – gepflegt und Baujahr 1988 – denn hinfahren sollen? In den Gegenverkehr? Zurück in die Fahrbahn, aus der er schon raus war? Er war bereits auf den Gleisen, hat damit also weder der Bahn die Vorfahr genommen noch sonst verkehrswidrig gehandelt. Der ADAC hat den Mercedes abgeschleppt. Die Fachwerkstatt hat den Schaden auf rund 4.500 Euro bei Verwendung gebrauchter Teile taxiert. Das Fahrzeug hat einen Zeitwert von 1.900 Euro und ist damit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Bahn setzte ihre Fahrt unbeeinträchtigt fort. Passanten verliehen ihrer Sorge Ausdruck, was wäre, wenn ein Kind der von vielen Familien bewohnten Brehmstraße über die Straße liefe und nicht an den vierfachen Bremsweg einer Bahn denkt.
Diskussion: Straßenbahnen sind starre, unflexible und unzeitgemäße Verkehrsmittel
Der Eigentümer des Mercedes wird nun gegen die Rheinbahn vorgehen. Besonders tragisch ist, dass der Schäferhund nun ins Tierheim muss, weil der Halter des Mercedes bis zur Klärung der Sachlage kein Auto mehr hat und die für die sachgerechte Haltung des Tieres notwendige Auslaufmöglichkeit am Rhein und dem Aaper Wald nicht mehr leisten kann. Angepasstes Fahren scheint also nicht die Sache aller Straßenbahnführer zu sein; in diesem Fall mit fatalen Folgen für ein Auto und ein Tier. Tatsache ist, dass angesichts solcher Vorfälle auch die Existenzberechtigung von Straßenbahnen an sich diskutiert wird: In Solingen – der Stadt, aus der der Mercedes kam – fahren Oberleitungsbusse: Umweltfreundlich, aber ohne starres Schienennetz. Etwas, was auch der Straßenbahn bei einem Unfall auf der Düsseldorfer Lenaustraße zum Verhängnis wurde.
