Ehegattenbesteuerung 2010: Faktorverfahren kommt

Ab 2010 können Ehepaare eine zusätzliche Steuervariante wählen

Faktorverfahren - Stephanie Hofschlaeger
Faktorverfahren - Stephanie Hofschlaeger
Mit dem Faktorverfahren steht Ehegatten ab 2010 eine steuerliche Alternative zur Verfügung, um die Steuerlast den Verdiensten entsprechend aufzuteilen.

Ehegatten werden nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich gemeinsam besteuert. Beziehen Ehegatten als Arbeitnehmer beide Arbeitslohn, kann allerdings nur der eigene Arbeitslohn der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Bei Ehepaaren ist es somit erst nach Ablauf des Jahres möglich, die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammenzuführen. Es lässt sich daher in der Regel nicht vermeiden, dass im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird.

Jahressteuergesetz 2009 brachte neues Faktorverfahren

Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 waren eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts verbunden. Die Maßnahmen betrafen dabei ganz unterschiedliche Bereiche. Eine der geplanten Änderungen betraf die künftige Besteuerung von Ehegatten, denn der Gesetzgeber wollte durch die Schaffung des Paragrafen 39f EStG die Ungleichbehandlung von Ehegatten im Lohnsteuerrecht beseitigen. Hierzu sollte die geltende Besteuerung von Ehegatten durch ein sogenanntes Faktorverfahren ersetzt und die Ungleichbehandlung der Ehegatten beseitigt werden.

Wahl einer Steuerklasse

Bisher konnten Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, lediglich zwischen der Steuerklassenkombination 4/4 oder 3/5 wählen. Im Regelfall – der Steuerklassenkombination 4/4 – geht man zur Besteuerung von Ehegatten davon aus, dass beide Ehegatten gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination 3/5 basiert demgegenüber auf der Vorstellung, dass der Hauptverdiener (Ehegatte mit Steuerklasse 3) 60 Prozent und der andere Ehegatte 40 Prozent des Arbeitseinkommens erzielt.

Steuerklasse 5 mit hohem Steuerabzug

Die Wahl der Steuerklasse 5 hat zur Folge, dass der Steuerabzug in dieser Steuerklasse verhältnismäßig höher ist als bei den Steuerklassen 3 und 4, da der Grundfreibetrag für das Existenzminimum in der Lohnsteuerklasse 5 gar nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse 3 berücksichtigt wird.

Das neue Faktorverfahren ab 2010

Erstmals ab 2010 kann für den Lohnsteuerabzug neben den beschriebenen Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren gewählt werden. Das Faktorverfahren ist von beiden Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe des voraussichtlichen Arbeitslohns für das jeweilige Kalenderjahr beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Durch die Steuerklassenkombination 4/4 und einem von Finanzamt berechneten Faktor wird mit dem neuen Faktorverfahren erreicht, dass für jeden Ehegatten der für ihn geltende Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Ferner wird mit dem Faktorverfahren durch Anwendung des Faktors der Lohnsteuerabzug entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert.

Für wen lohnt sich das Faktorverfahren?

Ob sich der Einsatz des neuen Faktorverfahrens zur Besteuerung von Ehegatten lohnt, müssen die Ehegatten letztlich selbst entscheiden. Ist es Ziel der Ehegatten, dass sich der Lohnsteuerabzug im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richten soll, ist das neue Faktorverfahren sicher eine gute Wahl. Wollen die Ehegatten demgegenüber im Laufe des Steuerjahres möglichst wenig Lohnsteuer zahlen, so ist die Steuerklassenkombination 3/5 gegenüber dem Faktorverfahren von Vorteil.

Sonstige Leistungen beim Faktorverfahren

Steuerklassenkombinationen und Faktorverfahren beeinflussen nicht nur den Lohnsteuerabzug, sondern darüber hinaus auch die Höhe von Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel die von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Krankengeld.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

rss