
- Der Rechtsberater im Bücherregal - Monika Hermeling
Wenn sich ein Arbeitnehmer unwohl fühlt und er nicht zur Arbeit gehen kann, benötigt er von einem Arzt ein Attest, das ihm bestätigt, dass er krank ist. Dieses muss innerhalb kürzester Zeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Da das Attest auf eine bestimmte Zeit befristet ist, wird, wenn der Arbeitnehmer nach der aufgezeigten Zeit noch nicht gesund ist, eine Verlängerung, die ebenfalls vom Arzt beurkundet wird, ausgestellt. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, wissen oft nicht, dass, selbst wenn sie vom Arzt krank geschrieben sind und von diesem eine Krankmeldung erhalten haben, vom Arbeitgeber gekündigt werden können. Erstaunt reagierte ein Krankenpfleger auf die fristlose Entlassung seines Arbeitgebers, obwohl er ein Attest vom Arzt vorweisen konnte.
Trotz ärztlichem Attest kann eine Aufforderung zur Arbeitsaufnahme erfolgen
Im Frühjahr und im Herbst erkranken viele Arbeitnehmer an einer Erkältung oder Grippe. Diese ist, im günstigsten Fall, in einer Woche ausgeheilt. Manchmal erreichen einige Patienten beim Arzt eine Gefälligkeitskrankschreibung. Weist der Arbeitgeber diese nach, kann eine Kündigung anstehen.
Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt gab einem Arbeitgeber recht. Dieser hatte einen Krankenpfleger, der seit drei Wochen krankgeschrieben war und eine Verlängerung seiner Krankschreibung bei Arbeitgeber abgeben wollte, befragt, wie es im gesundheitlich ginge und wann er voraussichtlich seinen Dienst wieder antreten könne. Der Krankenpfleger war über die Anteilnahme erfreut und entgegnete, dass er psychisch und physisch wieder topfit sei. Er habe aber eine weitere Krankmeldung erhalten, die er wahrnehmen wolle. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin.
Die Begründung des Gerichts zu diesem Urteil
Durch die erneute Krankschreibung als Gefälligkeit hat der Arbeitnehmer das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht. Dieses sei grob missachtet worden. Deshalb sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Jeder Arbeitnehmer, der krank geworden ist, erhält vom Arzt eine Krankschreibung. Wenn sein Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer nicht alles tut, um schnell gesund zu werden, oder dass die Krankheit vorgetäuscht wird, ist er berechtigt nachzufragen, welche Krankheit der Arbeitnehmer hat und welche körperlichen Einschränkungen bestehen.
Hat ein Einspruch gegen dieses Urteil eine Chance?
Krankschreibungen eines Arztes sind Beweismittel, die eine Erkrankung des Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber glaubhaft machen. Diesem steht es aber auch zu, die Beweiskraft mit stichhaltigen Argumenten anzuzweifeln und außer Kraft zu setzen. Im beschriebenen Fall hatte der Arbeitnehmer seine vollständige Gesundung auf Anfrage mitgeteilt, war aber nicht bereit seinen Dienst anzutreten. Daraufhin vermutete der Arbeitgeber, dass es sich bei diesem Attest um eine Gefälligkeit des Arztes handelte.
Was kann ein Arbeitnehmer tun, um einer Kündigung vorzubeugen?
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich zu informieren, wie er einer krankheitsbedingten Kündigung vorbeugen kann. Was diese von einer krankheitsbedingten Kündigung mit VS-Eingliederung unterscheidet. Wertvoll ist es zu wissen, ob in seinem Fall die Anhörung des Betriebsrats etwas bringt, was eine Verdachtskündigung ist und wie Kündigungsfristen berechnet werden. Wenn es zu einem Prozess kommt, muss der Kläger darüber informiert sein, wen er verklagen muss. In jedem Fall muss vorher geklärt werden, ob eine Prozesskostenhilfe zu beantragen ist. Ausschlaggebend ist ebenfalls, wer den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht vertritt, ob ein persönliches Erscheinen nötig ist und welche Unterlagen zum Termin beim Arbeitsgericht mitgebracht werden müssen.
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Infoquelle: Urteil vom Jahr 2009 des Landesarbeitsgericht Hessen
